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Briefwahl bei der Europawahl 2024: Bis wann muss ich meine Unterlagen abgegeben haben?

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Die Europawahl steht vor der Tür und alternativ zum Gang an die Wahlurne, ist auch Briefwahl möglich. Ein Überblick über den Ablauf und die Fristen.

Brüssel – Die Europawahl steht wieder vor der Tür und im Juni werden Bürger der Europäischen Union aus allen Mitgliedsländern ihre Vertreter für das Europäische Parlament wählen. In Deutschland öffnen die Wahllokale am 9. Juni ihre Türen. Wer jedoch verhindert ist oder den Gang zur Wahlurne vermeiden möchte, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Hier ein Überblick über den Prozess der Briefwahl bei der Europawahl in Deutschland:

Europawahl 2024
Wahlzeitraum6. bis 9. Juni 2024
Wahltag in DeutschlandSonntag, 9. Juni 2024

Wer darf in Deutschland bei der Europawahl 2024 wählen?

Alle Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, sind in Deutschland zur Teilnahme an der EU-Wahl berechtigt. Darüber hinaus können sich auch Bürger der Union mit einer anderen Staatsbürgerschaft in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eintragen lassen. Im Gegensatz zur Wahl 2019 können Menschen im Juni 2024 bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ihre Stimme abgeben.

Briefwahl bei der Wahl des EU-Parlaments: Voraussetzungen und Fristen

Die Wahlbenachrichtigung wird automatisch an Personen mit einem dauerhaften Wohnsitz in Deutschland im Zeitraum von vier bis sechs Wochen vor der Wahl versandt. Mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung sind die Wahlberechtigten automatisch im Wählerverzeichnis registriert. Um jedoch per Briefwahl abstimmen zu können, muss bei der zuständigen Gemeinde ein Wahlschein beantragt werden.

Am 9. Juni findet die Wahl des Europäischen Parlaments statt (Archivbild)

Dieser Antrag kann persönlich, per Post, E-Mail oder online gestellt werden. Bei Anträgen, die nicht über das vorgefertigte Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gestellt werden, sollten Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben werden. Der Antrag auf einen Wahlschein kann bis spätestens 18:00 Uhr am Freitag vor dem Wahltag gestellt werden, in diesem Jahr also bis zum 7. Juni.

Sobald der Antrag gestellt wurde, werden die Briefwahlunterlagen automatisch zugestellt. In Ausnahmefällen kann der Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden. Als Ausnahmefälle gelten plötzliche Erkrankung, „wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann“, so das Portal der EU zur Europawahl.

Die Briefwahl im Überblick: Unterlagen beantragen, Ablauf und Fristen

  • Briefwahl kann über die Wahlbenachrichtigung, per Post, via E-Mail oder im Internet beantragt werden
  • Der Wahlschein muss bis spätestens 18.00 Uhr am 7. Juni beantragt werden
  • Briefwahl ist kostenlos
  • Der Wahlbrief sollte spätestens drei Tage vor der Wahl abgeschickt werden
  • Der Brief muss bis 18.00 Uhr am Wahltag angekommen sein

Die Briefwahlunterlagen sollten eine Anleitung enthalten, die das Vorgehen beschreibt. Darüber hinaus sollten ein Stimmzettel, ein blauer Briefumschlag ohne Adresse, ein roter Briefumschlag mit der Adresse der jeweiligen Wahlbehörde und ein Wahlschein enthalten sein. Der blaue Umschlag ist für den Stimmzettel vorgesehen. Zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein kommt der Umschlag in den roten adressierten Umschlag, der an die Wahlbehörde geschickt wird.

Wie können deutsche Staatsbürger im Ausland wählen?

Deutsche Wahlberechtigte, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, haben grundsätzlich das Recht, in Deutschland Abgeordnete für das EU-Parlament zu wählen. Dafür müssen sie sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen und können dann per Briefwahl abstimmen. Der Antrag muss bei der Gemeinde gestellt werden, in der die Wahlberechtigten zuletzt gemeldet waren. Für diejenigen im Ausland lebenden Deutschen, die nie drei Monate am Stück in Deutschland gelebt haben, ist das Bezirksamt Berlin-Mitte die Anlaufstelle für den Antrag.

Der Antrag muss bis spätestens drei Wochen vor der Wahl, also bis zum 19. Mai, bei der Gemeinde eingegangen sein. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag bei der zuständigen Behörde eingegangen sein. (pav)

Rubriklistenbild: © IMAGO/Rolf Poss

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