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Neue Correctiv-Recherchen zeigen verurteilte AfD-Männer in hohen Ämtern. Zwei Fälle, die fr.de recherchierte, weisen auf ein breiteres Problem der Partei hin.
Berlin – Insgesamt drei rechtskräftig verurteilte, aktive AfD-Politiker konnte das Investigativ-Portal Correctiv in einer am Freitag (5. April) veröffentlichten Recherche identifizieren. Hinzu kommen demnach zehn Mandatsträger und eine Mandatsträgerin, die entweder in Berufung gegen die Urteile seien oder bei denen der Stand des Verfahrens unklar blieb. Unter den verurteilten und mutmaßlichen Straftätern sind Bundes- und Landtagsabgeordnete der Partei sowie Funktionäre der „Jungen Alternative“ (JA). Die Jugendorganisation wurde erst kürzlich vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft.
Die Recherchen von Correctiv zeigen einen Ausschnitt der Gewaltbereitschaft, die in der AfD scheinbar toleriert wird. Lediglich 48 Fälle von AfD-Politikern und -Mitarbeitern, die in „jüngerer Vergangenheit“ auffällig gewesen seien, flossen in die Recherche ein. Ergebnis der Recherche: Gegen 28 Politiker oder Mitarbeiter der Partei sollen mindestens erstinstanzliche Urteile vorliegen. Die Vorwürfe reichen von gefährlicher Körperverletzung über Verletzung von Dienstgeheimnissen und Waffendelikte bis zu Beleidigung und Volksverhetzung. Zudem hat fr.de von Ippen.Media zwei weitere Fälle zu Ex-Mitgliedern recherchiert, die auf ein breiteres Problem und wie die Partei damit umgeht hinweisen.
Correctiv: Drei Land- und Bundestagsabgeordnete der AfD rechtskräftig verurteilt und im Amt
Bereits rechtskräftig verurteilt sind der Bundestagsabgeordnete Sebastian Münzenmaier, der bayerische Landtagsabgeordnete Richard Graupner und der bayerische Kommunalpolitiker Peter Junker. Münzenmaier wurde wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Amtsgericht in Mainz sah es als erwiesen an, dass er gewalttätigen Anhängern des 1. FC Kaiserslautern dabei half, Fans von Mainz 05 auf der Rückfahrt von einem Auswärtsspiel anzugreifen. In zweiter Instanz wurde aus einer Bewährungs- eine Geldstrafe. Graupner wurde 2023 wegen „Verletzung des Dienstgeheimnisses“ verurteilt, da er mehrfach Daten aus polizeiinternen Datenbacken abrief und an einen Bekannten weitergab.
Graupner ist Fraktionsvize im bayerischen Landtag und sitzt im Innenausschuss. Junker ist Gemeinderat im oberbayerischen Finsing. Er wurde Ende 2023 vom Amtsgericht Magdeburg zu einer hohen Geldstrafe wegen Volksverhetzung verurteilt. Er hatte auf dem Europa-Parteitag im Sommer queeren Menschen Pädophilie unterstellt. Gegenüber dem Erdinger Anzeiger bezeichnete er die Rede als „missglückt“. Sogar sein Kreisvorstand distanzierte sich. Laut Correctiv äußerten sich der AfD-Bundesverband und die verurteilten Politiker „nicht oder nicht konkret“.
Einer der noch nicht rechtskräftig Verurteilten ist der Bonner Bezirksverordnete und JA-NRW-Chef Felix Alexander Cassel. 2019 soll er, so referierte Correctiv, die Ansicht des Amtsgerichts Köln, ein Auto in eine Gruppe Gegendemonstranten im Umfeld einer AfD-Wahlkampfveranstaltung gelenkt haben. Demnach landete ein Mensch dabei auf Cassels Motorhaube. Deswegen wurde Cassel demnach zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist nicht der erste ähnlich gelagerte Fall in der AfD.
Schleswig-Holstein: „Rechter Anschlag“ – AfD-Mitglied steuerte Auto in Gegendemonstration
Im Oktober 2020 lenkte das damals 19-jährige AfD-Mitglied Melvin S. seinen Pick-Up-Truck in eine Kundgebung gegen eine AfD-Veranstaltung im schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg. Noch vor dem Urteil trat der Täter aus der Partei aus. Das Urteil waren drei Jahre Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung wegen versuchten Totschlages. Das Gericht habe aber „nicht feststellen können, dass es sich um einen rechten Angriff“ handelte, berichtete die Frankfurter Rundschau. Zuvor hatte die Polizei die Tat erst als Unfall und dann als Körperverletzungsdelikt registriert. Dem widersprach Jan Kürschner, innenpolitischer Sprecher der Grünen im schleswig-holsteinischen Landtag, im Gespräch mit fr.de ausdrücklich: Es habe sich um einen „rechten Anschlag“ gehandelt. Die gerichtliche Einordnung habe auch dazu geführt, dass dieser Fall nicht als politische Gewalt behördlich registriert wurde. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kürschner beobachtete den Prozess am Landgericht Kiel. Er warf dem zuständigen Kreissprecher Julian Flak vor, auf „Du und du“ mit S. gewesen zu sein. Flak, inzwischen stellvertretender Landesvorsitzender, weigerte sich nach der Tat gegenüber der taz und anderen Medien einzuräumen, dass S. damals Parteimitglied war. Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, dass Flak ihm kurz nach der Tat gesagt habe, dass „Austreten eine gute Idee wäre“, berichtete die FR. Laut Kürschner habe sich die schleswig-holsteinische AfD „öffentlich nie von dem Anschlag distanziert“. Der FR zufolge kam im Prozess zu dem heraus, das S. tief mit der extremen Rechten vernetzt war. Über eine rechtsradikale Schülerverbindung in Kiel habe es Kontakte zur „Identitären Bewegung“ gegeben.
Wegen Nötigung einer Journalistin verurteilter Ex-AfD-Mann vertritt Landtagsabgeorneten Halemba
Auch andere AfD-Abgeordnete halten wenig Distanz zu solchen, die Straftaten gegen politisch Unliebsame begangen haben. So ließ sich der bayerische Landtagsabgeordnete Daniel Halemba, in seinem Strafverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen vom Freiburger Rechtsanwalt Dubravko Mandic, Ex-AfD Stadtrat, vertreten. Inzwischen läuft Berichten zufolge wohl ein Parteiausschlussverfahren gegen Halemba.
Mandic hatte beim Treffen des rechtsextremen Flügelnetzwerkes um Björn Höcke im fränkischen Greding eine Journalistin genötigt, indem er ihr das Handy entriss, mit dem sie ihn filmte. Das sah das Oberste Landesgericht in München, wie schon beide vorherigen Instanzen, als erwiesen an. Das Urteil liegt fr.de vor. Mandic wurde zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt und ist damit nicht vorbestraft. Der Freiburger Anwalt trat während des Verfahrens aus der AfD aus, hält aber immer noch Vorträge im Umfeld der Partei und insbesondere der Jungen Alternative.
AfD-Kommunalpolitiker aus Berlin und Sachsen-Anhalt sollen Frauen geschlagen haben
Dazu werden einigen weiteren Kommunalpolitikern, die noch nicht rechtskräftig verurteilt sind, teilweise Gewaltdelikte vorgeworfen. Da ist etwa der Berliner Bezirksverordnete Kai Borrmann, der eine schwarze Frau ins Gesicht geschlagen und ihr in den Arm gebissen habe. Oder ein Kreistagsabgeordneter aus dem Saale-Kreis, der einer jungen Frau in den Bauch getreten und ins Gesicht geschlagen habe. Wie die beiden von fr.de recherchierten Fälle zeigen, ist das Problem mutmaßlich breiter. Auffällig ist, dass Mandic und S. selbst aus der Partei austraten und nicht ausgeschlossen wurden. (kb)
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