Neue Verordnung

„Sind keine Trottel“: Habecks Gebote zum Energiesparen sorgen für Ärger

  • schließen

Bei Leuchtreklame oder Pool-Heizung: Robert Habeck (Grüne) macht per Gesetz konkrete Vorgaben fürs Sparen von Energie – zum Ärger der CDU. Doch was ist geplant?

Berlin – Keine dauerhaft offenstehenden Ladentüren, keine Leuchtreklame und kühlere Büros: Ab dem kommenden Monat plant Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) konkrete Vorgaben zum Energiesparen. Doch die Liste mit Verboten stößt auf massive Kritik. So bezweifelt die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU den Sinn des Vorhabens. „Hält die Ampel Ladeninhaber für Trottel oder Kleinkinder?“, fragte die Vorsitzende Gitta Connemann empört. Die Betriebe würden schon Gas sparen, wo sie könnten. „Sie brauchen keine Diktate, sondern eine Regierung mit gesundem Menschenverstand.“

Energiesparen: Ab September greift das Gesetz von Robert Habeck (Grüne) zum Sparen von Gas

Am vergangenen Wochenende war der Plan zum Energiesparen durchgesickert. Nachdem zunächst Eckpunkte bekannt geworden waren, veröffentlichte die Bild am Freitag den kompletten Gesetzesentwurf. Demnach will Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bereits ab September per Gesetz konkrete Vorgaben für das Sparen von Strom und Gas machen. Wegen der Gaskrise muss der Verbrauch in Deutschland drastisch gesenkt werden. Andernfalls wird es beim Gas im Winter eng und es droht ein massiver Notstand. Die Zeit drängt für die Politik. Kommende Woche soll das Bundeskabinett die Verordnung durchwinken.

Zwingt die Deutschen zum Energiesparen per Gesetz: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).

Robert Habeck: Der Wirtschaftsminister muss Energie sparen – so will es der Notfallplan Gas der EU

Deutschland befindet sich dabei in bester Gesellschaft. Mit seiner Verordnung zum Gas sparen reagiert Habeck auf den Notfallplan Gas der Europäischen Union (EU). Dieser sieht vor, dass alle Mitgliedsländer zwischen Ende August 2022 bis Ende März 2023 mindestens 15 Prozent Energie einsparen müssen. Der Schritt ist nötig, weil Russland im Streit um die EU-Sanktionen im Zuge des Ukraine-Krieges die Gaslieferung massiv gedrosselt hat.

Deutschland ist dabei mit seiner Industrie einer der größten Verbraucher in der EU, weshalb hierzulande der Verbrauch nach Habecks Berechnungen vielleicht sogar besser um 20 Prozent reduziert werden sollte, um keinen Blackout im Winter zu riskieren. Auch deshalb ist das vom Wirtschaftsminister nun vorgelegte Energieeinsparsicherungsgesetz recht umfangreich gefasst. Die Verdordnung zielt in erster Linie auf öffentliche Gebäude. Nur einige Ausnahmen treffen auch private Hausbesitzer. Doch was genau steht drin? Hier eine Übersicht über die Maßnahmen zum Energiesparen.

Gas sparen: Ab September sieht das Energiegesetz von Habeck konkrete Verbote vor – die Übersicht

  • Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden dürfen nur noch auf maximal 19 Grad geheizt werden
  • Gemeinschaftsflächen in öffentlichen Gebäuden wie Eingangs- und Wartebereiche, Flure, Foyers oder Technikräume dürfen gar nicht mehr geheizt werden
  • Warmwasserboiler und Durchlauferhitzer an Waschbecken in öffentlichen Gebäuden dürfen nicht mehr benutzt werden (Ausnahme: Es ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben, etwa im Gesundheitsbereich)
  • Ausnahme gilt: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten sind von den Vorgaben zur Mindesttemperatur und Beheizung von Räumen ausgeklammert
  • Dauerhaft geöffnete Türen, etwa bei Läden und Einkaufszentren, sind „untersagt“. Dadurch soll das „unkontrollierte Entweichen“ von Heizluft verhindert werden. Ausnahme: bei Notausgängen und Fluchtwegen.
  • Nachts beleuchtete Werbung wird verboten. Die Anlagen müssen von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr ausgeschaltet werden.
  • Beleuchtung öffentlicher Gebäude und Denkmäler von außen wird untersagt. Gestattet ist nur die Sicherheits- und Notbeleuchtung
  • Für Privatbesitzer von Pools und Schwimmbecken im Garten gilt: Sie dürfen ihre Wasserbecken im Winter nicht mit Gas oder Strom beheizen. Für kommerzielle Pools in Hotels, Schwimmbädern oder Rehazentren soll das aber nicht gelten

Die von Habeck vorgelegte Verordnung ist nur der Auftakt. Sie soll die kurzfristigen Maßnahmen für den anstehenden Herbst und Winter einläuten. Im Oktober will Habeck, der eifrig zum Energiesparen aufruft, dann ein zweites Gesetzespaket vorlegen, in dem längerfristige Maßnahmen geregelt werden. Dabei soll es dann um gesetzlich vorgeschriebene Heizungsüberprüfungen oder den Austausch von Energiefressern gehen, etwa den Ausbau von ungesteuerten Wärmepumpen etc.

Energie sparen: In der Gaskrise reichen keine Tipps an Mieter – Habeck zwingt Deutsche per Verordnung

Ob die Verordnungen, die die Deutschen zum Gassparen zwingen soll, am Ende das gewünschte Ziel erreichen, bleibt abzuwarten. Laut einer Analyse der Deutschen Energie-Agentur könnte allein das Absenken der Mindestraumtemperatur in den rund 186.000 öffentlichen Gebäuden etwas bringen. Wie tagesschau.de berichtete, seien dadurch im Schnitt bis zu sechs Prozent Gas-Einsparungen drin. Doch dies ist eine Schätzung. In dem Gesetzentwurf räumt das Ministerium ein, dass die Gesamtwirkung nur „schwer abzuschätzen“ sei. Zur Sicherheit gibt man den Mietern in Deutschland zusätzlich viele Tipps zum Energiekostensparen.

Mit unserem Newsletter verpassen Sie nichts mehr aus ihrer Umgebung, Deutschland und der Welt – jetzt kostenlos anmelden!

Vor diesem Hintergrund ist die Opposition entsetzt. „Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man lachen“, wetterte MIT-Chefin Connemann in der Bild. „Die Politik der Ampel grenzt immer mehr an einen Witz – aber an einen schlechten.“

Rubriklistenbild: © Bernd Wüstneck/Britta Pedersen/dpa

Kommentare