Zurückweisungen an den Grenzen: Dobrindt bleibt hart – und setzt auf Europäischen Gerichtshof
VonJekaterina Jalunina
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Dobrindt hält trotz einer Gerichtsentscheidung an der Migrationswende fest. Notfalls soll seiner Ansicht nach der Europäische Gerichtshof entscheiden.
Berlin – Kurz nach seinem Amtsantritt am 7. Mai hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Ausweitung der Grenzkontrollen angeordnet – inklusive der Möglichkeit, Asylsuchende direkt an der Grenze abzuweisen. Trotz eines gerichtlichen Rückschlags will die Bundesregierung an diesem Vorgehen festhalten.
Dobrindt hält an verstärkten Grenzkontrollen fest und will den Europäischen Gerichtshof über die umstrittenen Zurückweisungen entscheiden lassen. Das Berliner Verwaltungsgericht habe in seiner jüngsten Entscheidung angemerkt, dass die Begründung für die Anwendung von Artikel 72 – einer Ausnahmeregel im Europäischen Recht – nicht ausreichend sei, sagte Dobrindt den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Wir werden eine ausreichende Begründung liefern, aber darüber sollte der Europäische Gerichtshof entscheiden.“
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Dobrindt verteidigt Grenzpolitik und warnt vor dem Einfluss der AfD
Dobrindt sagte weiter: „Ich bin der Überzeugung, dass wir uns mit unseren Maßnahmen innerhalb des europäischen Rechts bewegen.“ Man müsse die Migrationswende auch deswegen herbeiführen, um zu vermeiden, dass politische Kräfte wie die AfD in die Lage kämen, radikale Lösungen umzusetzen. Ein mögliches Veto des Europäischen Gerichtshofs gegen Zurückweisungen würde er aber „selbstverständlich“ akzeptieren, so der Innenminister.
Gericht stoppt Zurückweisung von Asylsuchenden – Merz hält an Kurs fest
Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Montag in einem Eilverfahren entschieden, dass die Zurückweisung dreier somalischer Staatsangehöriger bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) rechtswidrig war. Ohne zuvor zu prüfen, welcher EU-Staat für ihren Asylantrag zuständig ist, hätten sie nicht abgewiesen werden dürfen. Inzwischen befinden sich die drei Männer wieder in Berlin.
Dobrindt hatte am 7. Mai intensivere Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, künftig sollten auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. Kanzler Friedrich Merz (CDU) erklärte zuletzt, er halte an der Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze auch nach der Verwaltungsgerichtsentscheidung fest. (dpa)