Brisante Szene im Video: Hier erfährt Merz von seiner Schlappe bei der Kanzlerwahl
VonChristoph Gschoßmann
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Statt zum Kanzler gewählt zu werden, muss Friedrich Merz eine bittere Enttäuschung verkraften: CDU/CSU und SDP wählen ihn nicht zum Kanzler.
Berlin – Ein historisches Ereignis in der deutschen Geschichte: Erstmals scheitert ein Kandidat nach erfolgreichen Koalitionsverhandlungen im ersten Wahlgang zum Bundeskanzler. Als das Ergebnis verkündet wurde, war Friedrich Merz die Enttäuschung deutlich anzusehen.
Klöckner verkündet Merz-Schlappe bei Kanzlerwahl: Union und SPD fehlen sechs Stimmen
Am Dienstag, dem 6. Mai 2025, verkündete Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) das Resultat. Merz erhielt in der geheimen Abstimmung lediglich 310 Stimmen, sechs weniger als erforderlich. Gegen ihn stimmten 307 Abgeordnete, drei enthielten sich, und eine Stimme war ungültig.
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Nach diesem Paukenschlag unterbrach der Bundestag die Sitzung, um den Fraktionen Beratungen über das weitere Vorgehen zu ermöglichen. Ein weiterer Wahlgang kann gemäß Artikel 63 Grundgesetz „binnen vierzehn Tagen“ erfolgen. Merz müsste erneut die sogenannte Kanzlermehrheit von 316 der insgesamt 630 Abgeordneten im Bundestag erreichen. Laut Klöckner nahmen am ersten Wahlgang 621 der 630 Abgeordneten teil. Union und SPD verfügen zusammen über 328 Stimmen.
Auflösung des Bundestags möglich, wenn Merz bei Kanzlerwahl wiederholt scheitert
Sollte diese Kanzlermehrheit innerhalb der 14-Tages-Frist nicht zustande kommen, sieht das Grundgesetz vor, dass „unverzüglich ein neuer Wahlgang“ stattfindet, bei dem der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt ist. Entspricht das Ergebnis der Mehrheit der Bundestagsmitglieder, muss der Bundespräsident den Kandidaten binnen sieben Tagen ernennen. Erreicht der Kandidat diese Mehrheit nicht, hat der Bundespräsident die Wahl zwischen der Ernennung des Kandidaten oder der Auflösung des Bundestags.
Die Abweichler könnten aus der CDU/CSU stammen, da die SPD-Bundestagsfraktion von voller Unterstützung ihrer Abgeordneten ausgeht. Kein Abgeordneter habe gefehlt, so Fraktionskreise gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Nach dem ersten Wahlgang zog sich die Fraktion zu Beratungen zurück und aktualisierte in einem Zählappell das Meinungsbild zu einem Kanzler Merz.
Das Scheitern von Merz bedeutet eine ungeplante Verlängerung für Olaf Scholz. Artikel 69 Grundgesetz legt fest, dass der Kanzler die Amtsgeschäfte „bis zur Ernennung seines Nachfolgers“ weiterführt. Diese Verpflichtung gilt auch für die Ministerinnen und Minister des Bundeskabinetts, die vorerst geschäftsführend im Amt bleiben. (cgsc mit dpa)