Wahlrecht

Klage gegen Wahlrechtsreform: Besonders CSU benachteiligt

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Ein Verein klagt in Karlsruhe dagegen, dass Millionen Stimmen für kleine Parteien wegen der Fünf-Prozent-Hürde unter den Tisch fallen.

Karlsruhe – Der Verein „Mehr Demokratie“ hat am Freitag beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen eingereicht. Hintergrund dafür ist die im Frühjahr von der Ampelregierung beschlossene Wahlrechtsreform. Damit wurde nach Ansicht des Vereins auch die Fünf-Prozent-Hürde verschärft: Gewinnt demnächst ein:e Kandidat:in einem Wahlkreis, kann das Bundestagsmandat nur dann angetreten werden, wenn die gesamte Partei deutschlandweit die Fünf-Prozent-Hürde überspringt.

Verschärfung der Fünf-Prozent-Hürde und Abschaffung der Grundmandatsklausel

Davon ist vor allem die CSU betroffen, die nur in Bayern antritt und deutschlandweit daher nur ein einstelliges Ergebnis erreicht. Im Freistaat gewinnt sie aber die meisten Direktmandate. Bisher zogen siegreiche Direktkandidaten immer in den Bundestag ein, auch wenn das Ergebnis von den Zweitstimmen nicht gedeckt war. So entstanden die erheblichen Überhangmandate der Union und die entsprechenden Ausgleichsmandate für die anderen Fraktionen, die das Parlament auf Rekordgröße anschwellen ließen. Derzeit sitzen 736 Abgeordnete im Bundestag.

Abgeschafft wurde außerdem die Grundmandatsklausel. Danach konnte bislang eine Partei, die die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt, dennoch in den Bundestag einziehen, wenn sie deutschlandweit mindestens drei Direktmandate gewonnen hatte. Das war 2021 bei der Partei Die Linke der Fall. Sie hatte deutschlandweit nur 4,9 Prozent erreicht, aber drei Direktmandate gewonnen. Deshalb sitzt sie mit Fraktionsstärke im Bundestag, jedenfalls bisher noch.

Vor allem die CSU ist betroffen: Sollte sie künftig die bundesweite Fünf-Prozent-Hürde reißen, verfielen alle Direktmandate.

„Harte Sperrklausel könnte CSU und Die Linke die parlamentarische Existenz kosten“

„Diese harte Sperrklausel könnte CSU und Die Linke die parlamentarische Existenz kosten. Millionen von Wählerstimmen würden entwertet“, sagt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie und einer der drei Hauptbeschwerdeführer. „Die Zahl der Stimmen, die wegen der Fünf-Prozent-Hürde unter den Tisch fallen, könnte sich damit verdoppeln: Von vier Millionen bei der Bundestagswahl 2021 auf künftig acht Millionen.“ Durch die Verschärfung kollidiere die Fünf-Prozent-Hürde stärker als zuvor mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl, wie er im Grundgesetz festgeschrieben ist. Auch die Chancengleichheit der Parteien sei damit nicht mehr gewährleistet. Aus Sicht von Mehr Demokratie sei damit die Schwelle zur Verfassungswidrigkeit überschritten.

Juristisch vertreten wird der Verein von Thorsten Kingreen, Professor an der Universität Regensburg. Er hält die Wahlrechtsreform im Grunde für einen „großen Wurf“, sagte er am Freitag vor Journalist:innen. Auch die Grundmandatsklausel kann seiner Meinung nach gut wegfallen. Diese sei in der Adenauer-Zeit geschaffen wurden, um möglichen Bündnispartnern der CDU den Weg in den Bundestag zu erleichtern. Problematisch werde das neue Wahlrecht aber durch die hohe Hürde für die Parteien, um ins Parlament zu kommen.

Saarland als Negativbeispiel

Die Fünf-Prozent-Hürde werde noch immer mit einem Rückgriff auf die Erfahrungen in der Weimarer Republik begründet. Mit ihr soll eine Zersplitterung des Parlamentes verhindert werden, um Regierungsbildungen nicht zu erschweren. Es werde aber nicht evaluiert, ob es dafür eine Sperrklausel in dieser Höhe brauche. Wie sich die Fünf-Prozent-Hürde negativ auf die Demokratie auswirkt, sieht Ralf-Uwe Beck bei den vergangenen Landtagswahlen im Saarland belegt. Dort sind mit SPD, CDU und AfD nur noch drei Parteien im Parlament vertreten, alle anderen scheiterten an der Sperrklausel. „Auf diese Weise sind 22 Prozent aller Stimmen wirkungslos geblieben“, so Beck. Der Klage des Vereins haben sich mehr als 4000 Bürger:innen angeschlossen.

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