Info auch zu Elterngeld

Nach Haushaltseinigung: Kindergrundsicherung kommt – wie viel Geld bekommen Familien?

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Die Ampel hat eine Lösung ihrer Haushaltskrise gefunden. Familienministerin Paus gab nach der Einigung bekannt, dass die Kindergrundsicherung in trockenen Tüchern ist.

Berlin – Nach wochenlangem Ringen hat sich die Bundesregierung auf eine Lösung im Haushaltsstreit geeinigt. Und klar scheint: Die Kindergrundsicherung scheint zu kommen. Die Reform des Kindergeldes eines der Vorhaben der Ampel, die wegen des plötzlich klaffenden Milliardenloch im Bundeshaushalt zu wackeln schien.

Familienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) sagte am Mittwochmorgen (13. Dezember) in der Sendung „Frühstart“ von RLT/ntv, sie gehe nicht davon aus, dass es im Haushalt Abstriche bei der Kindergrundsicherung geben wird – und gab ein Versprechen an Familien ab: „Und ja, die Kindergrundsicherung wird kommen, die Kindergrundsicherung stand auch überhaupt nicht zur Debatte.“

Ärmere Familien sollen durch einen Zusatzbetrag mehr Kindergrundsicherung bekommen als einkommensstärkere.

Ampel einigt sich beim Haushalt – So steht es um Kindergrundsicherung und Elterngeld

Paus sagte in der Sendung außerdem, dass sich beim Elterngeld an den neu angeregten Obergrenzen von 200.000 Euro und dann 175.000 Euro nichts ändern werde. „Meines Wissens gibt es dazu keine neuen Entwicklungen, keine Änderungen.“ Von den Sparmaßnahmen betroffen soll allerdings das Bürgergeld sein.

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Mittwochmorgen eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details werden zur Stunde bekannt gegeben – fast vier Wochen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die die Ampel-Regierung stark unter Druck gesetzt hatte.

Keine Einigung scheint es dagegen bei anderen wichtigen Vorhaben der Regierung unter Kanzler Olaf Scholz (SPD) zu geben: Schnellere Abschiebungen durch eine Reform des Asylgesetzes und schnellere Einbürgerungen durch ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz scheinen am Streit der Ampel-Partner gescheitert zu sein.

Kindergrundsicherung der Ampel: So viel Geld bekommen Familien

Was aber ist die Kindergrundsicherung? Familien sollen künftig für jedes Kind die Kindergrundsicherung erhalten – diese soll ab 2025 das Kindergeld ersetzen. Zusammengesetzt sein soll die Kindergrundsicherung aus einem festen Grundbetrag und einem flexiblen Zusatzbetrag. Der fixe Grundbetrag soll dabei mindestens der jetzigen Höhe des Kindergelds entsprechen, also 250 Euro pro Kind und pro Monat. Nach Willen der Ampel-Regierung soll der Betrag alle zwei Jahre angepasst werden und nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet werden.

Alle niedersächsischen Ministerpräsidenten in einer Fotostrecke

Der erste niedersächsische Ministerpräsident war Hinrich Wilhelm Kopf
Der erste niedersächsische Ministerpräsident war Hinrich Wilhelm Kopf. Von 1946 bis 1955 und nochmal von 1959 bis 1961 führte er das höchste Amt des gerade neu gegründeten Landes Niedersachsen aus. © Reinhold Leßmann/dpa
CDU-Politiker und Ministerpräsident Niedersachsens Heinrich Hellwege
Der CDU-Politiker Heinrich Hellwege löste Kopf zwischenzeitlich als Ministerpräsident ab. Von 1955 bis 1959 war Hellwege an der politischen Spitze Niedersachsens. © Rust/imago
Georg Diederichs ehemaliger niedersächsischer Ministerpräsident
Georg Diederichs füllte die Position des niedersächsischen Ministerpräsidenten von 1961 bis 1970 aus. Zur Zeit des Nationalsozialismus kämpfte er als Widerstandskämpfer gegen den ehemaligen NS-Staat. © Rust/imago
Der frühere niedersächsische Ministerpräsident (1970-1976) Alfred Kubel (SPD)
Der frühere niedersächsische Ministerpräsident (1970-1976) Alfred Kubel (SPD), aufgenommen 1989 mit seinem Buch „In der Pflicht des klaren Wortes“. © Wolfgang Weihs/dpa
14 Jahre lang war Ernst Albrecht Ministerpräsident von Niedersachsen
14 Jahre lang war Ernst Albrecht Ministerpräsident von Niedersachsen. © Jochen Lübke/dpa
Gerhard Schröder ehemaliger Ministerpräsident von Niedersachsen und Bundeskanzler
Von 1990 bis 1998 übte Gerhard Schröder das Amt des niedersächsischen Ministerpräsidenten aus. Nach seiner Zeit als Ministerpräsident wurde Schröder 1998 Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. © Kay Nietfeld/dpa
Georg Glogowski Ministerpräsident Niedersachsen und Boris Pistorius
Eine relativ kurze Amtszeit hat Georg Glogowksi (r.) vorzuweisen. Vom 28. Oktober 1998 bis zum 15. Dezember 1999 fungierte er als Ministerpräsident als Nachfolger zum beförderten Bundeskanzler Gerhard Schröder. Aufgrund von anhaltenden Vorwürfen trat er von seiner Position zurück. Links ist Boris Pistorius, derzeitiger Minister für Inneres und Sport in Niedersachsen, zu sehen. © Holger Hollemann/dpa
Sigmar Gabriel ehemaliger niedersächsischer Ministerpräsident
Nachdem Glogowski in die Kritik durch verschiedene Vorwürfe geraten ist, übernahm Sigmar Gabriel den Posten des Ministerpräsidenten. Diesen hielt er von 1999 bis 2003 inne. © Hauke-Christian Dittrich/dpa
Christian Wulff ehemaliger Ministerpräsident von Niedersachsen und Bundespräsident
Christian Wulff übernahm im Jahr 2003 den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen. Der gebürtige Osnabrücker war von 2010 bis 2012 zudem Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland. Im Zuge der „Wulff-Affäre“ trat er im Februar 2012 von all seinen politischen Posten zurück. © Peter Steffen/dpa
David McAllister ehemaliger Ministerpräsident von Niedersachsen
Der erste deutsche Ministerpräsident mit doppelter Staatsbürgerschaft war David McAllister. Er besitzt zudem die britische Staatsbürgerschaft. Von 2010 bis 2013 war der CDU-Politiker Niedersachsens Ministerpräsident. © Peter Steffen/dpa
Pressekonferenz von SPD-Spitzenkandidat und Ministerpräsident Stephan Weil
Der derzeitige Ministerpräsident von Niedersachsen ist Stephan Weil von der SPD. Auch in diesem Jahr stellt er sich für die Wiederwahl auf. Seit 2013 ist Weil Ministerpräsident. © Michael Matthey/dpa

Wie aber ist die Höhe des Zusatzbetrags bei der Kindergrundsicherung? Dies soll vom Einkommen der Eltern abhängig sein. Ärmere Familien sollen mehr Geld vom Saat bekommen als reichere. Eingeführt werden soll eine Pauschale für Bildung und Teilhabe, dessen Höhe derzeit bei 15 Euro pro Kind und Monat festgesetzt ist. Dazu kommt eine Kinder-Wohnkostenpauschale (derzeit 150 Euro).

Kindergrundsicherung bekommen sollen Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren oder bis zum Ende der Ausbildungszeit, aber nicht länger als bis zum 25. Geburtstag. Das ist auch beim bisherigen Kindergeld schon so. (smu mit Material von dpa)

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