Koalitionskrise um Richterwahl: Union blockiert SPD-Kandidatin – was nun?
VonPaula Völkner
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Schwarz-Rot steckt mit der geplatzten Richterwahl in der Krise. Die Lage wirkt verfahren. Wie können Union und SPD den Konflikt lösen? Vier Szenarien:
Berlin – Die Sommerpause dürfte sich die schwarz-rote Regierung anders vorgestellt haben: Angesichts der kurzfristig abgesagten Richterwahl sieht es für Bundeskanzler Friedrich Merz und die Koalition aus Union und SPD derzeit nicht nach erholsamen Wochen aus. Eine Lösung aus der Koalitionskrise scheint nicht in Sicht.
Koalitionskrise nach abgesetzter Richterwahl: Wie geht es weiter?
„Die SPD ist sehr klar, wir halten an unserer Kandidatin fest“, machte Parteichef Lars Klingbeil jüngst noch einmal deutlich. Auch die Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf will ihre Kandidatur zunächst nicht aufgeben. In der Unionsfraktion brodelt es weiter: Eine Mehrheit für die SPD-Kandidatin für Karlsruhe scheint aktuell weiter unsicher: wie also raus aus der Krise? Diese Optionen bleiben Schwarz-Rot nach der geplatzten Richterwahl:
Szenario eins: Bundestag holt Richterwahl nach – mit Brosius-Gersdorf als SPD-Kandidatin
Der schnellste Ausweg wäre eine zügig nachgeholte Wahl der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter – unter Beibehaltung der Kandidaten. Auf diese Variante drängen die Grünen seit Tagen und fordern eine Sondersitzung noch in der Sommerpause. In der SPD würden einige sich mehr Zeit lassen wollen und auf eine Nachhol-Richterwahl nach der Sommerpause setzen, berichtet der Spiegel; in der Hoffnung, dass sich die Lage beruhigt. Andere Sozialdemokraten teilen diese Hoffnung jedoch nicht, heißt es.
Mit Blick auf die nach wie vor öffentlich geäußerte Kritik an der SPD-Kandidatin, scheinen jene Zweifler innerhalb der SPD recht zu haben: Bislang bricht die Unions-Kritik nicht ab. Die Richterinnen und Richter werden in geheimer Abstimmung gewählt. Niemand kann garantieren, dass genügend Unionsleute mitziehen. Nach der kurzfristig abgesagten Wahl dürfte die schwarz-rote Koalition wohl kaum eine zweite Pleite in Form einer gescheiterten Wahl in Kauf nehmen.
Union und SPD sind bei der Wahl der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter mangels einer eigenen Zweidrittel-Mehrheit ohnehin auf Stimmen der Oppositionsparteien angewiesen. Die Grünen haben sich in den vergangenen Tagen hinter Brosius-Gersdorf gestellt. Das würde jedoch für die benötigte Mehrheit nicht ausreichen. Sollte auch die Linkspartei geschlossen zustimmen, dürften dennoch nicht mehr als 57 Stimmen von Unions-Abgeordneten fehlen. Die Zahl derer unter den 208 CDU/CSU-Abgeordneten, die sich gegen sie gestellt haben, soll bei etwa 60 liegen.
Wie kommen Union uns SPD aus der Krise? Szenario zwei: SPD zieht Richterwahl-Kandidatin zurück
Die zweite, von der SPD bereits ausgeschlossene, Variante: Die Sozialdemokraten ziehen Brosius-Gersdorf als Kandidatin fürs Verfassungsgericht zurück. Eine Option, die innerhalb der Union wohl auf Zustimmung treffen dürfte. Mit Blick auf den öffentlich geäußerten Rückhalt für Brosius-Gersdorf, erscheint dieses Szenario aktuell höchst unwahrscheinlich.
Minister unter Merz: Komplette Liste des Kabinetts – von Klingbeil bis zu „neuen Gesichtern“
Erstes Szenario: Schnelle Richterwahl; Brosius Gersdorf bleibt Kandidatin der SPD
Zweites Szenario: Die SPD zieht ihre Kandidatin zurück
Drittes Szenario: Frauke Brosius-Gersdorf zieht ihre Kandidatur zurück
Viertes Szenario: Der Bundesrat entscheidet
Drittes Szenario nach geplatzter Richterwahl: Brosius-Gersdorf zieht Kandidatur zurück
Ein Szenario, das aktuell durchaus wahrscheinlicher erscheint: Frauke Brosius-Gersdorf entschließt sich selbst zu ihrem Rückzug. Zwar hatte die Juristin in derZDF-Talksendung Markus Lanz erklärt, an ihrer Kandidatur festzuhalten – hielt sich den Verzicht auf die Nominierung dennoch offen.
Auf die Frage, ob die geplatzte Richterwahl und der Streit um ihre Person nicht dem Bundesverfassungsgericht schade, antwortete sie: „Sobald das auch nur droht, würde ich an meiner Nominierung nicht festhalten.“ Brosius-Gersdorf betonte: „Das ist ein Schaden, den kann ich gar nicht verantworten. Ich möchte auch nicht verantwortlich sein für eine Regierungskrise in diesem Land.“ Die Potsdamer Staatsrechtlerin könnte sich also am Ende möglicherweise selbst für einen Rückzug entscheiden. Auch sie sprach jedoch – wie auch Grüne, SPD und Linke – davon, dass es „in Teilen eine Kampagne“ gegen ihre Person gebe; gewonnen hätten mit ihrem Rückzug vor allem diejenigen, die sie angefeindet haben.
Szenario vier: Bundesrat übernimmt Richterwahl
Ein viertes Szenario: Sollte der Bundestag sich nicht über die Richter-Nachbesetzungen einigen können, geht die Entscheidung an den Bundesrat über. Das wäre das Eingeständnis, dass das Parlament nicht mehr voll entscheidungsfähig ist. Aber auch dort ist dann eine Zweidrittelmehrheit nötig. Und deswegen ist auch dort die Entscheidungsfindung nicht unbedingt einfacher.
Im Falle der SPD-Kandidatin Frauke Brosius Gersdorf dürfte aufgrund des vorgeschriebenen Verfahrens jedoch ab Anfang September erst einmal das Bundesverfassungsgericht Vorschläge unterbreiten. Sollte auch dann keine Einigung im Bundestag zustande kommen, könnte der Bundesrat übernehmen.
Für Union und SPD dürfte auch dieser Ausweg nicht der favorisierte sein. Friedrich Merz erklärte am Dienstag, er setze darauf, dass es am Ende eine Mehrheit im Bundestag gibt: „Mein Wunsch wäre, dass wir im Deutschen Bundestag zu Lösungen kommen und dass wir nicht den Ersatzwahlmechanismus auslösen müssen, dass der Bundesrat die Wahl vornimmt, die eigentlich der Bundestag vornehmen müsste.“ (pav mit dpa)