VonFabian Scheuermannschließen
Psychologin Jenny Baron über die große Not schwer traumatisierter Geflüchteter, den extremen Mangel an psychotherapeutischer Hilfe und fehlende Finanzmittel des Bundes.
Berlin - Krieg, Vertreibung, Folter, lebensgefährliche Flucht – rund drei Viertel der Schutzsuchenden hierzulande sind durch solche Erlebnisse belastet und brauchen Hilfe. An der aber fehlt es überall, beklagt Jenny Baron von der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentrem für Flüchtlinge und Folteropfer im Interview.
Es ist in Deutschland für alle herausfordernd, psychologische Hilfe zu bekommen. Für Geflüchtete ist es noch schwieriger. Warum?
Geflüchtete haben ja keinen vollwertigen Zugang zum Gesundheitssystem. Sie können in der Regel nicht einfach so einen Termin beim Arzt oder bei der Psychotherapeutin machen, wie Menschen, die normal krankenversichert sind. Wenn bei Geflüchteten ein psychotherapeutischer Bedarf festgestellt worden ist, muss ein Antrag gestellt werden und dieser wird von den zuständigen Sozialbehörden dann oft abgelehnt – oder gar nicht erst bearbeitet. In den Ämtern arbeiten oft Sachbearbeiter:innen, die nicht medizinisch qualifiziert sind, im Gegensatz zu den Krankenkassen, wo Psychotherapeut:innen über Therapieanträge entscheiden. Dazu kommt die Sprachbarriere. Es gibt immer noch keine gesetzliche Regelung für die Kostenübernahme von Sprachmittlungskosten, obwohl sich die letzte Regierung das vorgenommen hatte.
Ohne Verständigung kann Psychotherapie nicht funktionieren, klar. Wer im Asylverfahren steht, bekommt Übersetzungskosten aber bezahlt, oder?
In der Theorie schon. Laut Gesetz gibt es die Möglichkeit, wenn man eine Psychotherapie beantragt, auch Dolmetschungskosten und in entlegenen Regionen manchmal sogar Fahrtkosten zu beantragen. Die Frage ist nur: Wird es bewilligt? Das ist regional extrem unterschiedlich und es gibt keine Verwaltungsvorschriften, die das regeln. Es ist immer eine „Kann”-Leistung. Und sobald Geflüchtete im normalen Krankenkassensystem angekommen sind, können Sprachmittlungskosten gar nicht mehr übernommen werden. Da kann man höchstens Umwege über die Jobcenter gehen, das funktioniert aber so gut wie nie. Auch den gerichtlichen Weg kann man in manchen Fällen beschreiten, aber das ist natürlich ein unfassbarer Aufwand.
Geflüchtete und psychische Krankheiten: Flickenteppich erschwert Zugang zu Hilfen
Da springen dann vermutlich NGOs ein?
Ja, oder das läuft über Stiftungsgelder und manche Bundesländer kompensieren das auch über gute Modelle. In Hamburg zum Beispiel gibt es einen relativ großen Pool mit Sprachmittler:innen: Alle Niedergelassenen, die Geflüchtete behandeln wollen, können auf diesen Topf zugreifen und bekommen auch Unterstützung in der Organisation. Die Dolmetscher:innen werden von einem Psychosozialen Zentrum geschult und bekommen Supervision und die Stadt Hamburg bezahlt das.
Das heißt: Wenn man am falschen Ort ist und an die falsche Sachbearbeiterin gelangt, hat man Pech gehabt. Das klingt nach Willkür.
Es ist ein extremer Flickenteppich, der sich von Kommune zu Kommune und zum Teil von Sachbearbeiterin zu Sachbearbeiter unterscheidet. Aber das kann man den Einzelpersonen nur zum Teil anlasten. Das Gesetz sieht ja vor, dass es hier einen Ermessensbereich gibt. Der oder die Sachbearbeiter:in muss, obwohl nicht medizinisch qualifiziert, entscheiden, ob eine Psychotherapie bewilligt wird oder nicht. Die Kombination aus dieser Einzelfall-orientierten Offenheit im Gesetz und der Tatsache, dass für Asylbewerber:innen nur Minimalleistungen einer Schmerz- und Akutversorgung vorgesehen sind, lädt dazu ein, restriktiv zu handeln - gerade, wenn die politischen Diskurse so laufen wie im Moment.
Was muss sich Ihrer Ansicht nach ändern?
Bei Geflüchteten, bei denen klar ist, dass sie Opfer von Folter oder anderer schwerer Gewalt geworden sind, muss der Ermessensspielraum der Behörden europarechtlich gesehen seit 2015 eigentlich wegfallen. Viele Sozialbehörden wissen das aber nicht – weil sie nie eine entsprechende Verwaltungsvorschrift bekommen haben. Wenn Fälle aus der Praxis an uns herangetragen werden, bei denen Therapien verweigert wurden, versuchen wir den Menschen diese Information für ihre Widerspruchs- oder Klageverfahren mitzugeben. Aber das ist eine Sisyphosarbeit mit Einzelfällen, die an der Gesamtsituation natürlich überhaupt nichts ändert…
Therapiezimmer für Kinder beim Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen (Archivbild).
© dpa
Wichtige Trauma-Behandlung: Bei vielen Geflüchteten sind die Kassen nicht zuständig
Wäre es nicht am einfachsten, wenn die Bedarfe aller Geflüchteten über die Krankenkassen geregelt werden würden?
Ja, das wäre gerade im Hinblick auf Nichtdiskriminierung und Gleichstellung, aber auch was ökonomische Aspekte betrifft, die allerbeste Lösung. Das fordern wir wie viele weitere Verbände, nicht nur aus der Zivilgesellschaft, sondern auch aus der gesundheitlichen Versorgung, schon lange.
Allerdings erhalten auch Geflüchtete mit sicherem Aufenthaltsstatus oft keine psychologische Hilfe.
Ja, das scheitert in der Realität oft an der Kapazität. Und daran, dass viele niedergelassene Psychotherapeut:innen Geflüchtete, auch wenn sie krankenversichert sind, nicht aufnehmen. Zum einen wegen der schon angesprochenen Dolmetscherkosten. Zum anderen, weil es anspruchsvoll ist, diese Patient:innengruppe zu behandeln.
Wir reden hier ja von oft schwer traumatisierten Menschen, die Kriegsgewalt und Folter erlebt haben. Menschen, wo es zum Teil auch noch aufenthalts- oder sozialrechtliche Schwierigkeiten zu klären gibt. Das kann die Therapie beeinflussen und das muss man in Zusammenarbeit mit Sozialarbeiter:innen, Beratungsstellen, Rechtsanwält:innen klären. Diese Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams ist in anderen Ländern viel üblicher, sie ist effektiv und für viele Kolleg:innen eine große Bereicherung. Aber Kooperation ist aufwändig und dafür ist das klassische Psychotherapie-Setting nicht gemacht.
Es gibt auch Zentren für die psychosoziale Betreuung von Geflüchteten. An diese und die Wohlfahrtsverbände gibt das Bundesfamilienministerium in diesem Jahr 4,9 Millionen Euro. Reicht das?
Es gibt jedes Jahr Kürzungen der Bundesmittel, die dann in allerletzter Minute im parlamentarischen Verfahren noch ein bisschen aufgestockt werden. Es ist nie so richtig klar, in welcher Höhe es Bundesmittel für die psychosozialen Zentren geben wird. Und diese 4,9 Millionen Euro gehen ja an 71 Einrichtungen. Man kann sich ausrechnen, wie viel Geld da für jede Einrichtung übrig bleibt und wie viele Sozialarbeiter:innen und Psychotherapeut:innen jedes Zentrum damit finanzieren kann. Das ist angesichts des Bedarfs also viel zu wenig. Wir haben mit den Wohlfahrtsverbänden eine Summe von 27 Millionen Euro im Jahr ans Ministerium herangetragen, die es bräuchte, um angemessen zu reagieren.
Geplantes Register für Erkrankte: CDU-Pläne könnten Betroffene weiter stigmatisieren
Es gab nach dem Messerangriff in Aschaffenburg eine Sicherheitsdebatte. Was kann für schwerst psychisch Erkrankte getan werden – auch, damit sie niemandem schaden? CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat ein „Register für psychisch Kranke“ vorgeschlagen.
So etwas würde zu einer noch weiteren Stigmatisierung der Betroffenen führen und im schlimmsten Fall dazu, dass sie sich noch seltener Hilfe suchen. Eine Psychotherapie kostet sehr viel Kraft, niemand macht das gerne. Wir sollten lieber Energie dafür aufwenden, dass Menschen, die psychosoziale Hilfe brauchen, diese auch wirklich bekommen.
Ich gebe Ihnen noch ein Beispiel: Viele Menschen, die in ihrem Herkunftsland Gewalt erlebt haben und die eine extrem anstrengende, oft lebensgefährliche Flucht hinter sich haben, landen in Deutschland erstmal in Massenunterkünften. Sie werden mitunter nicht über ihre Rechte auf Beratung und Gesundheitsversorgung informiert und haben keinen Anschluss an ein soziales Netzwerk. Und mitunter wissen sie gar nicht, dass ihnen geholfen werden kann.
Wie meinen Sie das?
Gerade bei Traumafolgestörungen sind die Symptome sowohl für die Betroffenen und auch für andere oft sehr schwer zu verstehen und zu erkennen. Viele Menschen denken, das sei normal nach allem, was sie erlebt haben und glauben, sie müssten jetzt stark sein, so schnell wie möglich arbeiten und sich ein neues Leben aufbauen. In diesem Setting brauchen wir sensible Personen in unabhängigen Beratungsstrukturen, die merken, dass eine Person sehr belastet ist, und sie über Unterstützungsmöglichkeiten informieren. Aber dafür gibt es kein systematisches Konzept auf Bundesebene. Was in den Ländern während der Aufnahme in den Massenunterkünften passiert, ist extrem unterschiedlich. Oft ist es nur Glück und Zufall, ob die Personen dann Hilfe bekommen. Dazu kommt, dass es ja auch in den Psychosozialen Zentren wegen Überlastung oft lange Wartelisten oder gar Aufnahmestopps gibt. Und das betrifft natürlich auch das psychiatrische Versorgungssystem für schwer psychisch Erkrankte – die Psychiatrien in Deutschland sind ja auch unfassbar schlecht ausgestattet.
Manche sagen allerdings: Kämen weniger Schutzbedürftige nach Deutschland, wäre das System, über das wir reden, nicht so überlastet.
Wenn niemand mehr kommt, muss niemand zusätzlich versorgt werden, klar. Was man aber eigentlich sagen muss an dieser Stelle, ist, dass das kein Argument ist. Menschen, die verfolgt werden, haben das Recht, hier Asyl zu beantragen und sie haben ein Recht darauf, dass ihr Asylantrag hochwertig geprüft wird. Und sie müssen hier zu jeder Zeit ein menschenwürdiges Leben führen dürfen. Gesundheitsversorgung gehört dazu, das ist ein Menschenrecht, das unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten muss. (Interview: Fabian Scheuermann)
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