VonSebastian Borgerschließen
Rishi Sunaks Ruanda-Gesetz bleibt umstritten. Jura-Professor Hestermeyer erklärt im FR-Interview, warum es für den Deal eigentlich auch gar keine Grundlage gibt.
Herr Hestermeyer, das britische Parlament hat in der Nacht zum Dienstag das „Ruanda-Gesetz“ beschlossen. Es erlaubt der Regierung die Auslagerung des Asylsystems nach Ostafrika.
Ich halte das für eine große Tragödie, die sich da abspielt. Dieses Vorgehen verletzt die Menschenrechte. Es war nicht im letzten Wahlprogramm der Tory-Regierung enthalten. Rishi Sunaks Regierung fehlt die Legitimation durch eine Wahl. Und zudem hat die Ruanda-Politik keine Unterstützung durch die Mehrheit der Bevölkerung.
Warum beschäftigen Sie sich mit diesem Thema?
Ich lehrte längere Zeit am King’s College in London und interessierte mich für die Frage: Wie geht Westminster mit völkerrechtlichen Verträgen um? Anders als in Frankreich, Deutschland oder den USA sind die Kompetenzen des Parlaments bei völkerrechtlichen Verträgen sehr eingeschränkt. Im Falle der Ruanda-Politik handelte es sich zunächst sogar nur um ein „Memorandum of Understanding“…
… also eine beiderseitige Absichtserklärung.
Diese muss dem Parlament überhaupt nicht vorgelegt werden. Es war auch klar, dass Geld fließen würde, aber nicht wieviel. Zudem ist das Projekt von Anfang an falsch dargestellt worden, sowohl hier wie auch auf dem Kontinent.
Großbritanniens Ruanda-Abkommen: „Eine Politik, die gegen die Menschenrechte verstößt“
Viele Medien tun so, als könnten die Flüchtlinge von Ruanda aus Asyl in Britannien beantragen.
Das ist schlicht falsch. Sondern die Menschen werden nach Ruanda geschafft und dürfen sich dort um Asyl bewerben. Eine Rückkehr nach Großbritannien wird – bis auf wenige, unklar definierte Einzelfälle – gänzlich ausgeschlossen. Das Vereinigte Königreich hat schon bisher eine Viertelmilliarde bezahlt für eine Politik, die gegen die Menschenrechte verstößt.
Dazu war es nötig, das nationale Asylrecht anzupassen.
Und dann wurden die britischen Gerichte angerufen. Der Oberste Gerichtshof hat im November gesagt: Zur Frage, ob es sich bei Ruanda um ein sicheres Land handelt, ist die sachlich kompetenteste Organisation die UN-Flüchtlingskommission. Deren Aussagen sind ganz eindeutig: kein sicheres Land.
Zur Person
Holger Hestermeyer lehrt internationales und EU-Recht an der Diplomatischen Akademie Wien. Zuvor arbeitete er zum gleichen Thema am King’s College in London. FR
Das Gericht wies außerdem auf die 100-prozentige Ablehnungsrate Ruandas gegen Flüchtlinge aus Konfliktzonen wie Syrien, Jemen und Afghanistan hin und verwarf das Regierungsgesetz ohne jede Einschränkung.
Daraufhin hat die Regierung das Memorandum umgeformt in einen völkerrechtlichen Vertrag. Er soll sicherstellen, dass das Asylsystem in Ruanda besser wird und eine Abschiebung ins Herkunftsland nicht mehr möglich ist. Gleichzeitig teilt das Gesetz mit: Ruanda ist ein sicheres Land. Das dürfen Gerichte nicht in Frage stellen.
Erwünschte Wirkung von Ruanda-Programm „extrem unwahrscheinlich“
In der Nacht auf Dienstag starben wieder fünf Flüchtlinge im Ärmelkanal, darunter ein siebenjähriges Mädchen. Wird das Ruanda-Programm den Abschreckungseffekt haben, den sich die Regierung erhofft?
Das halte ich für extrem unwahrscheinlich. Wird die Regierung jeden Menschen, der ankommt, umgehend in ein Flugzeug stopfen und nach Afrika schicken? Nein, es geht nur um wenige Hundert. Die Leute, die in den Schlauchbooten über den Kanal setzen, riskieren ihr Leben. Ist das Schicksal, nach Ruanda abgeschoben zu werden, schlimmer als der Tod? Doch wohl nicht.
Würden Sie den Briten zubilligen, dass die Weltstadt London eine besondere Sogwirkung entfaltet? Zumal es auf der Insel bis heute keine Meldepflicht gibt.
Die Sogwirkung entsteht meines Erachtens vor allem durch die englische Sprache. Das ist die Weltsprache. Aber bitte vergessen Sie nicht: Die Zahl der Asylanten, die England erreichen, ist im Vergleich zu Ländern wie Deutschland oder Österreich winzig. Großbritannien ist durch die Insellage sehr bevorzugt, die Briten stehlen sich aus der Verantwortung. Ihre vielgerühmten angeblich sicheren Wege, auf denen man sich „legal“ um Asyl bewerben kann, sind nicht existent. Ich bin kein Experte für Asylrecht. Aber das sagen mir Leute, die mehr davon verstehen als ich.
Großbritanniens Regierung erwägt Ausstieg aus der Europäischen Menschenrechtskonvention
Premier Sunak sagt: Kein „ausländisches Gericht“ – gemeint ist der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg – werde sein Vorhaben aufhalten. Entspricht das geltende Recht nicht mehr der Realität anwachsender Flüchtlingsströme?
Ich würde die Schuld nicht bei den Menschenrechten suchen. Momentan redet nur das Vereinigte Königreich davon, die Europäische Menschenrechtskonvention zu verlassen. Das ist der permanenten Radikalisierung der konservativen Partei geschuldet. Wenn das Schule macht, hätten wir ein echtes Problem. Aber Sie müssen auch bedenken: Es handelt sich um eine Regierung auf Abruf.
Rubriklistenbild: © AFP

