Gerichtsurteil zu Legasthenie

Ehemaliger Schüler an Gymnasium diskriminiert – „Red Flag für Arbeitgeber“

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Der sogenannte Notenschutz an bayerischen Schulen soll für Transparenz sorgen. Stattdessen dient er laut einem Betroffenen nur zu einem Zweck.

Triggerwarnung: Dieser Text behandelt Diskriminierung und Stigmatisierung von Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderung an Schulen.

Der Satz „Auf die Bewertung von Rechtschreibung wurde verzichtet“ sorgt aktuell für Diskussion. Drei ehemalige Gymnasiasten, die 2010 in Bayern Abitur gemacht haben, klagten sich durch verschiedene Instanzen. Sie sahen sich durch Zeugnisvermerke, die auf Legasthenie verwiesen, diskriminiert. Das Bundesverwaltungsgericht erteilte ihnen 2015 eine Absage. Dagegen reichten sie Verfassungsbeschwerde ein. Am Mittwoch (23.11.) hat nun das Bundesverfassungsgericht überraschend anders entschieden.

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Stigmatisierung an der Schule: Urteil wirkt widersprüchlich

Die Karlsruher Richter:innen geben den Klägern recht: Ein solcher Satz im Abiturzeugnis kann Schüler:innen mit Lese-Rechtschreib-Störung benachteiligen, da er behinderungsbedingte Leistungsdefizite offen lege und Erfolgschancen bei Bewerbungen beeinträchtige. Demnach verstößt ein solcher Vermerk grundgesetzlich gegen geschützte Persönlichkeitsrechte. Damit wird das vorherige Urteil aufgehoben. Den Männern seien Zeugnisse ohne eine solche Bemerkung auszustellen.

Dennoch: Das Bundesverfassungsgericht urteilt, Zeugnisvermerke dieser Art könnten „verfassungskonform und im Sinne einer Chancengleichheit sogar geboten“ sein, solange sie sich nicht nur auf Legastheniker:innen beziehen. Ein Widerspruch?

Gericht argumentiert, warum ehemalige Schüler Recht bekamen

Laut Gericht würden Vermerke mehr Transparenz herstellen und Vergleichbarkeit von Leistung garantieren, woran öffentliches Interesse besten, vor allem für Arbeitgeber. Das stehe auch im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Es gehe aber nicht, dass Schüler:innen mit anderen Behinderungen keine Zeugnisvermerke bekommen, obwohl einzelne Teilleistungen nicht bewertet wurden. So wurde es im fraglichen Zeitraum in Bayern gehandhabt.

Nach Gerichtsurteil zu Legasthenie

Fachleute für Legasthenie feiern den Erfolg

Vertreter:innen von Fachverbänden sehen in dem Urteil vor allem einen Erfolg, weil es Legasthenie als Behinderung im Sinne des Grundgesetzes anerkennt. Tanja Scherle, Vorsitzende des Bundesverbands Legasthenie und Dyskalkulie, sagte, Eltern und Betroffene trauten sich oft aus Angst vor den Folgen nicht, eine Diagnose stellen zu lassen. Daher sei das Urteil „ein ganz wichtiger Moment.“

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Ein Betroffener sieht das ganz anders: „Vermerk ist immer eine Red Flag für den Arbeitgeber“

BuzzFeed News Deutschland hat mit einem Betroffenen gesprochen, der eine „andere Behinderung“ hat und sich zu Schulzeiten erfolgreich gegen einen solchen Vermerk gewehrt hat.

Markus* leidet an Muskelhypertonie. Dabei sind die Muskeln auch im Ruhezustand dauerhaft angespannt. Je nach Ausprägung sind die Symptome unterschiedlich. Bei Markus beeinträchtigt das unter anderem die Motorik der Hände. So braucht er beim handschriftlichen Schreiben deutlich länger als viele andere Menschen. Eine Spezialklinik attestierte Markus bereits im Kindesalter einen sogenannten Muskeltonus, also eine motorische Beeinträchtigung.

Regelmäßig Krämpfe wegen Zeitdruck und Folgen für das Zeugnis des ehemaligen Schülers

Markus hat vor zehn Jahren Abitur gemacht. Zu Schulzeiten hat er wegen seiner Muskelhypertonie für Klausuren einen Zeitzuschlag von 15 Prozent bekommen. So wurde aus einer 5 im Englisch-Diktat auf einmal eine 2, erzählt er. „Trotzdem hat das dazu geführt, dass ich regelmäßig Schmerzen und Krämpfe in der Hand hatte, weil ich immer versucht habe, schnell fertigzuwerden“. Oft sei ihm das nicht gelungen.

Markus erzählt, dass sich die Lage ab der 10. Klasse zudem verschärft habe, da die Bewertungen ab da mit in die Gesamtnote des Abiturs fließen. „Der Oberstufenkoordinator und der Schulpsychologe haben meine Beeinträchtigung aber nie richtig ernst genommen, so nach dem Motto: ‚Ist ja quatsch‘“. Markus erinnert sich auch an Sätze wie „An der Uni geht das auch nicht, da hilft dir auch keiner“. Falsch, wie sich später herausstellen wird.

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Vor den Abiturprüfungen informiert der Oberstufenkoodinator Markus darüber, dass er einen Eintrag im Zeugnis kriege, wenn er einen Zeitzuschlag wolle. „Das wäre ja so, als wenn man das jemandem ins Zeugnis schreibt, der im Rollstuhl sitzt, obwohl das keine Auswirkungen auf kognitive Fähigkeiten hat“, sagt Markus. Daraufhin habe seine Mutter angefangen zu recherchieren und suchte die Auseinandersetzung mit der Schulleitung. „Sie hat sich auch mit dem regionalen Elternbeirat in Verbindung gesetzt“. Mit Erfolg: Auf seinem Abizeugnis hatte Markus keine entsprechende Formulierung. Trotzdem habe „die Stigmatisierung an der Schule“ Konsequenzen gehabt.

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Hilfe für Betroffene gibt es auch an der Universität: „Hätten Sie mal was gesagt“

Nachdem der Schulpsychologe ihn immer wieder darauf hinweist, dass es an der Universität keinen Zeitzuschlag gebe, habe er sich „nie weitere Gedanken dazu gemacht“, erzählt Markus. Bis zu seinem vierten Semester: Zu diesem Zeitpunkt wird bei seiner Schwester, die ebenfalls studiert, eine leichte Form der Legasthenie festgestellt. Daraufhin bekommt sie für die Klausuren einen Zeitzuschlag. Als Markus bei seiner Uni nachhakt, erfährt er, dass auch ihm dieser Zeitzuschlag zugeständen hätte. „Hätten Sie mal etwas gesagt“, hieß es im Sekretariat.

BuzzFeed News Deutschland fragt Markus, wie er das Gerichtsurteil sieht. Er freue sich, dass die Kläger Recht bekommen haben. Aber die Regelung, dass ein Vermerk im Zeugnis nun für alle Behinderungen (und nicht mehr für Legasthenie) gelten soll, kann er nicht nachvollziehen.

Betroffener fragt nach Gerichtsurteil: „Warum steht das im Zeugnis?“

„Die Frage muss doch sein, warum steht das im Zeugnis, mit welchem Ziel? Soll das etwa eine Warnung an den Arbeitgeber sein?“, fragt Markus, denn er ist überzeugt: Ein solcher Zusatz führt immer zu Benachteiligung. „Eine Beeinträchtigung oder Behinderung, egal welcher Art, ist schon belastend genug. Warum muss da auch noch die Aufmerksamkeit im Zeugnis darauf gelenkt werden? Besonders, wenn es keine Auswirkung auf kognitive Leistung hat. Das drängt mich in eine Ecke, in der ich nicht stehen möchte.“ Er ergänzt: „Wenn ein Recruiter zwei Zeugnisse vorliegen hat, eins mit und eins ohne Beeinträchtigung oder Behinderung, dann kannst du davon ausgehen, dass er das makellose nimmt. Eine Beeinträchtigung ist immer eine Red Flag für den Arbeitgeber.“

Allerdings geht es nicht immer gut aus, wenn sich Schüler:innen gegen vermeintliche Ungerechtigkeiten seitens des Lehrpersonals wehren. So wie bei dieser Schülerin, die sich gegen Nikab-Verbot auflehnt und mit schwerwiegenden Folgen rechnen muss.

(Hinweis: Den Namen des ehemaligen Schülers haben wir geändert. Weil wir seine Identität schützen möchten, haben wir auch keine näheren Angaben zur fraglichen Schule gemacht; mit Material der dpa)

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