VonAndreas Schmidschließen
Was sagt der Bundestag zum AfD-Verbot? Wir haben mit 200 Politikern gesprochen – und geben einen exklusiven Einblick in die wichtige Entscheidung.
Sollte die AfD verboten werden? Nach der Neueinstufung des Verfassungsschutzes nimmt die Debatte um ein Verbotsverfahren an Fahrt auf. Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag könnten es in die Wege leiten, doch noch ist die Schicksalsfrage nicht geklärt. Beide Lager – für und gegen ein AfD-Verbotsverfahren – haben plausible Argumente. Wir haben uns im Bundestag umgehört und Stimmen von knapp 200 Abgeordneten eingeholt. Ein umfassender und exklusiver Einblick in die Pläne der Abgeordneten und ihrer Argumentation.
AfD-Verbot als „Mittel der wehrhaften Demokratie“?
Beginnen wir mit der Pro-Seite. Befürworter eines AfD-Verbotsverfahrens verweisen auf die deutsche Verfassung: Im Grundgesetz ist das Konzept der „wehrhaften Demokratie“ verankert. Laut Artikel 21 Absatz 2 können Parteien verboten werden – wenn sie die darauf ausgerichtet sind, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.
Für Grünen-Chef Felix Banaszak ist ein Verbotsverfahren gegen die AfD ein solches „Mittel der wehrhaften Demokratie“. Er unterstützt es daher, wie etliche andere Grünen-Abgeordneten auch: „Wer die Legitimität unserer demokratischen Institutionen systematisch untergräbt, die Würde des Menschen relativiert und gezielt Hass normalisiert, stellt sich außerhalb der demokratischen Ordnung“, sagt Banaszak unserer Redaktion. „Spätestens mit der Einstufung der AfD als rechtsextremistisch ist der Moment für gemeinsames, entschlossenes Handeln aller Demokraten.“
Wer kann ein AfD-Verbotsverfahren einleiten?
Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes und den §§ 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes sind drei Organe berechtigt, ein Parteiverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen: die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat.
Kanzler Friedrich Merz ließ bereits durchblicken, dass seine Bundesregierung ein solches Verbotsfahren nicht einleiten wird. Es könnte aber vom Bundestag oder dem Bundesrat kommen. Wie sich der Bundestag positioniert, lesen Sie hier in einer exklusiven Umfrage. Was der Bundesrat sagt, lesen Sie hier.
Für ein Parteiverbot braucht man allerdings gute Gründe. Befürworter des Verbotsverfahrens sehen die bei der AfD gegeben. Die Partei verstoße systematisch gegen Verfassungsprinzipien wie die Unantastbarkeit der Menschenwürde und das Demokratieprinzip. Laut Linken-Chef Jan van Aken belegen Äußerungen von AfD-Funktionären, „dass die Partei von einem rassistischen Volksbegriff ausgeht, der große Teile der Bevölkerung ausschließt und auf deren Benachteiligung und Entrechtung hinausläuft.“ Und weiter: „Die AfD erfüllt die Bedingungen für ein Verbot.“ Linke-Abgeordnete Stella Merendino formuliert es noch deutlicher: „Faschos gehören verboten.“
„Die AfD ist die größte Gefahr für unsere Demokratie“
Die SPD-Politikerin Carmen Wegge ist eine der Initiatoren des nie zur Abstimmung gekommenen AfD-Verbotsantrags aus dem November 2024. „Die AfD ist die größte Gefahr für unsere Demokratie“, betont Wegge. „Sie verstößt gegen Menschenwürde, Rechtsstaatsprinzip und Demokratieprinzip, verbreitet Hass und nutzt jede Einflussmöglichkeit, um parlamentarische Prozesse zu blockieren oder verächtlich zu machen.“
Das denkt der Verfassungsschutz über die AfD
Das Thema Menschenwürde ist ein entscheidender Punkt. Auch der Verfassungsschutz greift ihn auf. Die Behörde attestiert der AfD in ihrem zunächst unter Verschluss gehaltenen Bericht mehrere menschenunwürdige Auffassungen, darunter „völkisch-nationalistische, fremden- und minderheitenfeindliche, muslim- und islamfeindliche sowie antisemitische Positionen“. Zudem sieht der Verfassungsschutz Verbindungen zu rechtsextremen Netzwerken und Verstöße gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Große Teile von Grünen, Linken und SPD sowie der Abgeordnete der dänischen Minderheitenpartei SSW, Stefan Seidler, schließen sich dieser Argumentation an.
Die Grünen wollen als ersten Schritt eines Verbotsverfahrens die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, dort sollen die Landesinnenminister das gemeinsame Vorgehen besprechen. Ist eine Partei verboten, muss sie sich auflösen, fliegt aus allen politischen Ämtern und bekommt keine Parteienfinanzierung mehr. Grünen-Politiker Karl Bär meint: „Der demokratische Rechtsstaat sollte seine Feinde bekämpfen, nicht finanzieren.“
„Das Verfahren kann zu einem gefährlichen Bumerang werden“
Und Vizekanzler Lars Klingbeil sagt uns: „Wenn unsere Demokratie bedroht ist, müssen wir alle nötigen Entscheidungen treffen, um sie vor ihren Feinden zu schützen.“ Dazu zählt laut Klingbeil auch ein Verbotsverfahren. Innerhalb der SPD gibt es aber auch Zweifel. Skeptisch ist etwa der Abgeordnete Hendrik Bollmann. Er ist neu im Bundestag und hat jüngst ein Positionspapier mit dem Titel „Verbot. Und was dann?“ verfasst.
Einen Antrag auf Überprüfung der Verfassungstreue der AfD findet Bollmann „grundsätzlich richtig“. Doch: „Gibt es keine umfängliche Strategie, die parallel ansetzt, kann das Verfahren auch zu einem gefährlichen Bumerang werden“. Bollmann denkt dabei an die mehr als zehn Millionen AfD-Wähler. „Es muss verhindert werden, dass bei den erreichbaren AfD-Wählerinnen und Wählern der Eindruck entsteht ‚die prüfen nicht nur eine Partei, sondern auch uns‘.“
Union-Plan gegen AfD: „Nichts fürchtet die AfD mehr als das“
Entscheidend ist die Frage, was ein Verbotsverfahren oder gar ein Parteiverbot mit AfD-Unterstützern machen wird. Wenden sie sich im Falle eines Verbots(verfahrens) wieder anderen Parteien zu – oder womöglich für immer gänzlich vom demokratischen politischen System ab? „Nur, weil man eine Partei verbietet, denken die Menschen nicht anders“, sagt der CSU-Politiker Heiko Hain.
Hain setzt wie viele Unionsabgeordnete vor allem auf eine Strategie: Die Rechtspopulisten „inhaltlich stellen“. So argumentiert auch CSU-Chef Markus Söder. Unserer Redaktion gegenüber gehen mehrere Abgeordnete auf diesen Punkt ein. „Speziell die CDU“ müsse die AfD inhaltlich stellen, sagt der neu in den Bundestag gewählte Wilhelm Gebhard (CDU). Er fordert: „Zurück zu alten Tugenden, zurück zu einer werteorientierten, leistungsbasierten Politik für die Mehrheit der Menschen. Nichts fürchtet die AfD mehr als das.“
Insgesamt ist die Union in der Frage nach einem AfD-Verbot sehr zurückhaltend. Kanzler Friedrich Merz ist nach eigener Aussage „sehr skeptisch“. Für ihn und die Union ist die AfD die größte Konkurrenz. Gleichzeitig trauen es viele allein der CDU/CSU zu, die AfD zu „entzaubern“.
Fakt ist: Das von Friedrich Merz 2018 ausgerufene Ziel, die AfD zu halbieren, ist vorerst gescheitert. Nach Ansicht der Union auch wegen der Ampel. Ist die Strategie, die AfD inhaltlich zu stellen, also nicht längst ebenso gescheitert? Die Partei kommt der Union in Umfragen immer näher, gewann vergangenes Jahr ihre erste Landtagswahl und überzeugt in Ostdeutschland teils mehr als jeden dritten Wähler. Und das obwohl – oder gerade weil? – sie dort vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist.
Manchen Unionspolitikern gilt ein Parteiverbot als „ultima Ratio“, viele wollen zunächst juristische Klarheit über die Einstufung des Verfassungsschutzes. Die Einleitung eines Verfahrens müsse „gut begründet sein und auf soliden Beinen stehen“, sagt der CDU-Politiker Matthias Hiller. Ähnlich argumentiert Johannes Steiniger. Es brauche den klaren Beweis, dass die AfD die freiheitlich demokratische Grundordnung abschaffen möchte. „Über solche Erkenntnisse verfüge ich als Abgeordneter nicht, dies kann nur der Verfassungsschutz wissen.“
AfD-Einstufung Verfassungsschutz
Anfang Mai veröffentlichte der dem Bundesinnenministerium unterstellte Bundesverfassungsschutz ein neues Gutachten zur AfD – und stufte die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Nach einer Klage der AfD hat der Verfassungsschutz eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Das heißt, er wiederholt seine Einschätzung nicht, ehe das Verfahren gerichtlich geklärt ist. Das bedeutet aber nicht, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung geändert hat.
Nur: Was weiß der Verfassungsschutz? Wer die 1069 Seiten der AfD-Einstufung gelesen hat, wird feststellen: Wirklich neu sind die Erkenntnisse nicht. Der Verfassungsschutz bezieht sich auf öffentlich zugängliche Quellen wie Reden, Parteiprogramme oder in sozialen Medien geteilte Beiträge und Memes. Reicht das aus, um ein Verbotsverfahren einzuleiten? Juristisch ist das schwer zu beurteilen. Selbst erfahrene Rechtsexperten im Bundestag wie der SPD-Jurist Macit Karaahmetoğlu tun sich mit einer ersten Einschätzung schwer. Diese Frage könne nur eine „sorgfältige Prüfung“ des Gutachtens beantworten, so Karaahmetoğlu.
In der Union haben manche ihre Antwort dazu bereits getroffen. „Der Nachweis allein, dass die AfD gesichert rechtsextremistisch ist, würde für ein erfolgreiches Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht ausreichen“, meint der CDU-Politiker Oliver Pöpsel. Parteifreund Roderich Kiesewetter sieht es anders. Will die seiner Auffassung nach „antidemokratische“ AfD die verfassungsgemäße Ordnung beseitigen, was für ein Verbot spräche? „Es gibt etliche Anzeichen, dass dies bei der AfD der Fall sein kann“, so Kiesewetter. „Der Verfassungsschutz bestätigt nun diese Befürchtungen.“
Neben Kiesewetter sprechen sich öffentlich nur wenige Unionspolitiker für den Antrag aus. Vier heute noch im Bundestag sitzende Abgeordnete haben ihn im Herbst 2024 unterzeichnet. Zuspruch kommt vereinzelt von neuen Abgeordneten wie Sascha van Beek. „Für mich ist es, nach allem, was ich sehe und höre, eine Selbstverpflichtung als Parlamentarier, ein Verbotsverfahren gegen die AfD zu unterstützen“, sagt er unserer Redaktion.
Lehren aus dem NPD-Verfahren: „Der politische Sprengstoff ist nicht zu unterschätzen“
Wichtig bei der ganzen Debatte ist vor allem auch eines: Ein Verbotsverfahren ist nicht gleichzusetzen mit einem Verbot. Bis tatsächlich eine Entscheidung getroffen wird, dauert es Jahre. Auch das ist ein Argument aus Unionskreisen. Viele begründen ihre Zurückhaltung mit den Lehren aus dem NPD-Verbotsverfahren, das sich über Jahre gezogen hatte. Die Neonazi-Partei war schließlich als verfassungsfeindlich eingestuft – aber nicht verboten worden. Sie sei zu unbedeutend, hieß es nach jahrelangem Hin und Her. „Der politische Sprengstoff eines so langen Verfahrens ist nicht zu unterschätzen“, sagt der Landwirtschaftspolitiker Albert Stegemann (CDU). „Die AfD wiederum würde sich währenddessen in ihrer politischen Arbeit bestätigt fühlen.“
In der Union geht die Sorge um, dass ein – warum auch immer – gescheitertes Verbotsverfahren die AfD noch stärker machen würde. Die AfD könnte sich dann endgültig legitimiert fühlen, sagen viele in der Partei. Der CSU-Politiker Stephan Mayer zum Beispiel sieht die „erhebliche Gefahr, dass ein gescheitertes Verbotsverfahren der rechtsradikalen Partei zusätzlichen Auftrieb verleiht, etwa indem sie sich in einer Märtyrerrolle inszeniert“.
„Teufelskreis“ AfD-Verfahren: „Letztendlich profitiert nur die AfD“
Diese Skepsis zeigt sich auch bei einigen Abgeordneten, die sich grundsätzlich für einen Verbotsantrag aussprechen. „Dieser eine Versuch muss erfolgreich sein, denn ein Scheitern hätte nur eine weitere Stärkung der AfD zur Folge“, sagt SPD-Politiker Stefan Schwartze.
Skeptisch ist auch der Linke-Promi Gregor Gysi. Er hat den jüngsten Antrag zum Verbotsverfahren nicht unterzeichnet. „Ich halte die AfD für verfassungswidrig, was für ihr Verbot spräche“, sagt Gysi. „Allerdings befürchte ich, dass sich möglicherweise keine Zweidrittelmehrheit im zuständigen Senat des Bundesverfassungsgerichts findet. Dann aber wäre das Ergebnis des Verfahrens, dass sich die AfD doppelt legitimiert fühlte.“ CDU-Politiker Thomas Bareiß formuliert seine Sorge so: „Letztendlich profitiert von dieser Verbots-Debatte nur wieder die AfD selbst. Das ist ein Teufelskreis.“
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