Kartoffelbrei auf Claude Monet

5 Straftaten, die der Letzten Generation vorgeworfen werden

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Nancy Faeser kritisiert die Klimaschutzorganisation, sich 580 Mal strafbar gemacht zu haben. Am häufigsten mit Sachbeschädigung und Nötigung.

Die Sicherheitsbehörden ordnen den Klimaschutz-Aktivist:innen der Letzten Generation 580 Straftaten zu. „740 Personen sind polizeilich in Erscheinung getreten“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) der Bild am Sonntag. Sie bezog sich auf den Zeitraum seit Anfang 2022 und berief sich auf das erste Lagebild des Bundeskriminalamts zu der Gruppe.

„Wir akzeptieren nicht, dass Aktivist:innen die Rechte anderer verletzen. Dem Klimaschutz nutzt das überhaupt nichts, im Gegenteil: Die Aktivist:innen schaden der Akzeptanz massiv“, sagte sie.

Klimaschutzorganisation Letzte Generation
Gründung 2021
Aktive Mitglieder500 - 600 (Stand: Mai)
Ziel Maßnahmen der Regierung gegen Klimakrise
Sprecherin Carla Hinrichs
Finanzierung Über Spenden

5 Straftaten der Letzten Generation

Die Letzte Generation warf Faeser am Sonntag (11. Juni) vor, den Protest pauschal als Straftaten zu bezeichnen. „Nicht Ministerien, sondern Gerichte haben schlussendlich eine juristische Einschätzung zu treffen“, teilte die Gruppe auf Anfrage mit. Die Letzte Generation bezeichnete ihre Aktionen selbst als „friedlichen zivilen Widerstand“.

In manchen Fällen kam es zu Geldstrafen oder sogar Haftstrafen gegen die Aktivist:innen. In anderen blieb eine Verurteilung zwar aus, strafrechtlich einordnen kann man die Proteste trotzdem. Hier sind fünf Straftaten, die der Letzten Generation vorgeworfen werden:

1. Sachbeschädigung

Kartoffelbrei auf Claude Monet oder Tomatensoße auf Vincent van Gogh: Farbattacken auf Gemälde gehören mit zu den bekanntesten Protestformen der Letzten Generation. Hierbei kann es sich in Teilen um Sachbeschädigung handeln, also um die Beschädigung fremden Eigentums.

Der Vorwurf kommt auch dann infrage, wenn die Aktivist:innen auf der Nordseeinsel Sylt einen Privatjet sowie die Bar eines Fünf-Sterne-Hotels mit Farbe besprühen. Die Letzte Generation hatte zuletzt noch mehr solcher Aktionen gegen Reiche angekündigt, die „in erster Linie“ für den Klimawandel verantwortlich seien.

Im April wurde eine Aktivistin der Letzten Generation unter anderem wegen Sachbeschädigung eines Kunstobjektes zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Sie hatte sich in der Gemäldegalerie in Berlin an ein Gemälde von Lucas Cranach dem Älteren festgeklebt.

2. Nötigung

Klimaaktivist:innen der Gruppe «Letzte Generation» sitzen auf einer Hauptverkehrsstraße und blockieren die Durchfahrt.

Wenn Klima-Aktivist:innen die Straße blockieren, wird ihnen oftmals Nötigung vorgeworfen. Nötigung bedeutet, eine oder mehrere Personen durch Gewalt oder Drohung zu zwingen, etwas zu tun, dulden oder zu unterlassen. Bei Straßenblockaden der Letzten Generation könnte man behaupten, dass die Autofahrer:innen zum Stehenbleiben gezwungen werden. Auch Sprecherin Carla Hinrichs wehrte sich gegen eben diesen Vorwurf.

Nötigung ist neben Sachbeschädigung die Straftat, mit der die Letzte Generation laut Faeser am meisten in Verbindung gebracht wird. Im November vergangenen Jahres erhielten zwei Aktivist:innen aufgrund dessen Geldstrafen in Höhe von bis zu 5500 Euro.
Die Männer im Alter von 28 und 34 Jahren sollen sich im Mai und Juni mehrere Male in der Landeshauptstadt Baden-Württembergs auf die Straße gesetzt und so den Verkehr blockiert haben.

Polizeibeamte tragen bei einer Blockade der Letzten Generation einen Aktivisten von der Straße.

3. Hausfriedensbruch

Klimaaktivist:innen der Letzten Generation liefen im vergangenen Sommer bei einem Fußballspiel des FC Bayern gegen Borussia Mönchengladbach in der Allianz Arena aufs Spielfeld. Ihr Ziel sei es gewesen, sich an den Fußballtoren mit Sekundenkleber festzukleben und mit Kabelbindern festzubinden, „um ein konsequenteres Einschreiten der politischen Akteure gegen den Klimawandel zu erreichen“, hieß es in der Anklage. Die Allianz Arena stellte daraufhin einen Strafantrag.

Das Amtsgericht München sprach die beiden Klima-Aktivist:innen des Hausfriedensbruchs schuldig und verhängte Strafen zwischen 150 und 225 Euro. Hausfriedensbruch liegt dann vor, wenn Menschen Besitz von anderen unbefugt betreten.

Klima-Aktivisten der „Letzten Generation“ werden während des Spiels von Ordnern vom Platz getragen.

4. Bildung einer kriminellen Vereinigung

Am 24. Mai hatten rund 170 Beamte bei einer Razzia gegen die Letzte Generation Wohnungen und Geschäftsräume in sieben Bundesländern durchsucht. Der Tatvorwurf gegen die Mitglieder lautet auf Bildung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Die definiert laut Strafgesetzbuch eine Gruppe, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist.

Die Aktivist:innen bestreiten, kriminell zu sein. Von einigen wurde die Razzia als übertrieben kritisiert. Die Gruppe beklagte, ihre Mitglieder fühlten sich wie „Schwerverbrecher behandelt“. Wenn sich der Vorwurf der kriminellen Vereinigung bestätigt, kann das für die Letzte Generation Konsequenzen haben.

Nach Hausdurchsuchungen bei Mitgliedern der Letzten Generation sieht sich die Berliner Polizei mit Anzeigen gegen die beteiligten Beamtinnen und Beamte konfrontiert.

5. Widerstand gegen Polizeibeamt:innen

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte am 12. Juni die Letzte-Generation-Aktivistin Lilly S. wegen Nötigung und Widerstand gegen Polizeibeamte, wie der Spiegel berichtete. Sie habe sich am 10. Februar an einer Straßenblockade der Autobahn 100 in Berlin beteiligt. Als eine schwangere Frau nicht durch den Stau gekommen sei, habe ihr Mann die Polizei um Hilfe gebeten. Ein Polizist sagte vor Gericht, er habe daraufhin den Aktivist:innen Bescheid gesagt, heißt es im Spiegel. Lilly S. habe den Weg trotzdem nicht freigemacht.

Manche Aktionen der Letzten Generation sind offensichtlich keine Straftaten. Diese fünf friedlichen Protestformen zum Beispiel.

(Mit Material der dpa)

Rubriklistenbild: © Paul Zinken/ dpa

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