Justiz

Todesstrafe: Warum gibt es noch so viele Hinrichtungen?

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Demonstration in Berlin gegen die iranische Regierung und die Hinrichtung von Mitgliedern der Protestbewegung.
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Der Strafrechtler Carsten Momsen über das Motiv der Rache, den beharrlichen Glauben an den Abschreckungseffekt von Exekutionen und das Menschenbild in hinrichtenden Ländern.

Herr Momsen, was ist für Sie das Schrecklichste an der Todesstrafe?
Carsten Momsen: Dass der Staat sich anmaßt, Leben zu nehmen. Das ist aus meiner Sicht völlig inakzeptabel und mit einem demokratischen Rechtsstaat nicht zu vereinbaren. Weder ethisch noch rechtlich.
Ist also die Todesstrafe staatlich legitimierter Mord?
Als Jurist würde ich nicht von Mord sprechen – aber von staatlich legitimierter vorsätzlicher Tötung.
Sagen Sie das gegenüber Befürwortern der Todesstrafe ähnlich drastisch?
Ja, mache ich. Mit Befürwortern spreche ich überwiegend in den Vereinigten Staaten, wo das Meinungsbild extrem geteilt ist. Zwar bewege ich mich hauptsächlich in Kreisen, in denen die meisten Kollegen der Todesstrafe extrem kritisch gegenüberstehen, also in New York und anderen Städten der Ostküste. Aber auch dort gibt es durchaus unterschiedliche Meinungen in den rechtswissenschaftlichen Fakultäten und dementsprechend harte Diskussionen.
Welches Menschenbild ist prägend, wenn Todesurteile als rechtmäßig gelten?
In den USA ist es nach meiner Wahrnehmung vor allem die Vorstellung, dass jeder Mensch für alles, was er tut, selbst verantwortlich ist und dass er deshalb auch alle Konsequenzen zu tragen hat ...
... weil Sozialisation und Umweltprägung nicht zählen ...
Genau. Jeder ist seines eigenen Glückes und Unglückes Schmied. Und wenn du ein Verbrechen begangen hast, auf das die Todesstrafe steht, dann bettle nicht um dein Leben, denn du hast es selbst verwirkt. Das hat starke Bezüge zur Straftheorie Immanuel Kants, der von den Befürwortern gern sinngemäß mit dem Satz zitiert wird: „Hat er gemordet, so muss er sterben.“

Zur Person

Carsten Momsen ist Professor für Vergleichendes Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Umweltstrafrecht an der Freien Universität Berlin.

Er ist ständiger Gastprofessor am Center for International Human Rights am John Jay College of Criminal Justice an der City University New York (CUNY) sowie „Scholar in Residence“ an der New York Law School, New York, USA; derzeit ist er außerdem Gastprofessor an der University of Toronto Law School und „UNA-Europa Chair“ an der KU Leuven.

Nebenberuflich arbeitet Momsen als Strafverteidiger, insbesondere im Berufungs- und Wirtschaftsstrafrecht sowie in Verfahren mit Bezug zu den USA. FR

Carsten Momsen über das Motiv hinter der Todesstrafe

Und wie ist es in anderen Weltregionen?
In Asien, wo noch relativ viele Länder die Todesstrafe einsetzen, ist es wohl eher umgekehrt. Da ist das Menschenbild stärker patriarchal geprägt beziehungsweise auf das Verhältnis von Staat als Gemeinschaft und Täter bezogen. Vielleicht kann man es so ausdrücken: Weil du dich an der Gesellschaft vergangen hast, hast du dich selbst ausgeschlossen und verdienst den Tod; die Gesellschaft schuldet dir nichts mehr. Daran sieht man, dass es bei der Todesstrafe um völlig unterschiedliche Begründungsmuster geht – was schon viel aussagt, weil die sich eigentlich nicht miteinander vereinbaren lassen.
Und dennoch dieselbe Konsequenz für die Verurteilten haben.
Das ist das Furchtbare.
Todesstrafen werden seit Jahrtausenden verhängt. Welche Ziele wurden und werden damit verfolgt?
Ein Motiv ist Rache, das hat sich seit Jahrtausenden nicht verändert. Oder vielleicht nur insoweit, als es früher stärker um das Rachebedürfnis des Opfers oder der Angehörigen ging und heute eher um das vorgebliche Rachebedürfnis der Gesellschaft – was noch sehr viel schwerer zu begründen ist, als das individuelle Rachebedürfnis.
Wobei Angehörige von Opfern gerade in den USA immer wieder berichten, dass ihnen die Hinrichtung des Täters keine Befriedigung oder Frieden verschafft hat, das individuelle Rachebedürfnis als Argument also wenig zählt.
Ein weiteres Motiv ist, die Gesellschaft vor dem Täter zu schützen, weil er ja erneut zum Täter werden könnte. Nach dem Motto: Wer einmal die Normen verletzt hat, wird es wieder tun. Dieses Schutzbedürfnis der Gesellschaft ist heute nicht mehr geeignet, die Todesstrafe zu legitimieren. Man kann Menschen sehr wirksam inhaftieren, ohne dass Gefahr für die Gesellschaft droht. In westlichen Staaten, in denen die Todesstrafe praktiziert wird, sitzen die Verurteilten ja zunächst auch fünfzehn bis dreißig Jahre in Haft, bevor das Urteil vollstreckt wird.
Durch die Angst kommt das doch einer doppelten Todesstrafe gleich.
Aus meiner Sicht ja. Zu unrecht Verurteilte, die wieder frei gekommen sind, berichten von dieser ultimativen Qual. Man weiß nie, wann der Staat kommt und sagt: In zwei Tagen ist es so weit. In Japan gibt es, wie dortige Kollegen berichtet haben, sogar die Praxis, dass der Verurteilte überhaupt nicht erfährt, wann er hingerichtet wird. Er wird entweder abgeholt, um irgendwelche Verwaltungsgeschichten zu erledigen, oder um getötet zu werden. Angeblich sei dieses Verfahren human, weil die Todeskandidaten nicht so viel Zeit für Ängste hätten.

In Japan gibt es, wie dortige Kollegen berichtet haben, sogar die Praxis, dass der Verurteilte überhaupt nicht erfährt, wann er hingerichtet wird. Er wird entweder abgeholt, um irgendwelche Verwaltungsgeschichten zu erledigen, oder um getötet zu werden. 

Carsten Momsen

Wie es um den Abschreckungseffekt der Todesstrafe steht

Warum braucht es gerade in demokratischen Ländern oft so lange, bis eine verurteilte Person hingerichtet wird?
Weil in der Regel Rechtsmittel eingelegt werden und diese Verfahren lange dauern. Ein Verurteilter versucht meist alles, um auf Zeit zu spielen und dem Tod zu entkommen. Wie die Rechtsmittel gestaffelt sind, ist abhängig vom jeweiligen Rechtssystem; darüber hinaus gibt es oft noch den Gnadenweg. Die Rechtsmittel werden staatlicherseits aber auch als Legitimation benutzt, um sich trotz Todesstrafe als Rechtsstaat zu präsentieren. Dass das Warten auf die Hinrichtung auch eine Form der Folter für die Verurteilten ist, wird dabei bewusst in Kauf genommen. Es soll gar nicht so schnell gehen, damit die Täter genügend Zeit haben, über ihr Verbrechen nachzudenken. Und weil sie möglicherweise den Opfern auch lange Qualen bereitet haben, ist das angeblich nur recht und billig.
Wenigstens werden dann nicht sofort Fakten geschaffen, falls jemand unschuldig verurteilt wurde.
Ja, die lange Zeit bis zur Hinrichtung hat auch einen positiven, manchmal lebensrettenden Effekt. In den Fällen, in denen die Verurteilung falsch ist, bleibt der Verteidigung so mehr Zeit, Beweise zu sammeln und gegebenenfalls die Öffentlichkeit zu mobilisieren, um das Urteil zu kippen. Die amerikanischen Innocence- und Wrongful-Conviction Projects konnten so schon viele hundert unschuldig Verurteilte retten. Wir haben in Berlin das erste deutsche Fehlurteilsprojekt gegründet und arbeiten mit Student:innen gelegentlich auch an amerikanischen Fällen, in denen die Verurteilten Bezüge zu Deutschland haben, so letztes Jahr in einem Todesstrafen-Fall in Arizona. Daher wissen wir aus erster Hand, wie wichtig Zeit sein kann.
Wie steht es um den Abschreckungseffekt der Todesstrafe?
Auch der wird als Motiv immer wieder vorgebracht. Dabei räumen selbst die Befürworter der Todesstrafe ein, dass es doch sehr viel abschreckender wirkt, ein Leben lang eingesperrt zu bleiben als nach relativ kurzer Zeit hingerichtet zu werden. Denn das Vegetieren in einem Hochsicherheitsgefängnis bedeutet unendliche Qual. Dennoch wird gerade in den USA das Abschreckungsargument immer wieder vorgebracht – vor allem von Richtern, die gewählt werden wollen oder wenn es um die Wahl von Staatsanwälten und Polizeileitungen geht. Da heißt es dann: Die Todesstrafe schreckt ab, und wenn wir sie nicht mehr hätten, dann würden alle ihre Nachbarn umbringen.
Dass es sehr viele Fehlurteile gibt, stört nicht?
Unumkehrbare Fehlurteile werden von Juristen, welche die Todesstrafe positiv sehen, als vernachlässigbare Zahl angesehen und als in Kauf zu nehmen, um die Mehrheit vor Kriminalität zu schützen. Eine in jeder Hinsicht unhaltbare Argumentation.
Dabei gibt es doch gar keine empirischen Belege, dass Abschreckung durch die Todesstrafe wirkt.
Nein, es gibt tatsächlich keine empirische Evidenz. Was die Zahl der Gewalttaten angeht, zeigt sich zum Beispiel in den USA kein Unterschied zwischen Bundesstaaten mit oder ohne Todesstrafe. Und auch historisch gesehen lässt sich kein Abschreckungseffekt feststellen. Interessant ist, dass in den USA District Attorneys ihre Wahl gewonnen haben, unter anderem weil sie auf die vielen Fehlverurteilungen ihrer Vorgänger hingewiesen haben. Auf diese Weise haben sich in den Staatsanwaltschaften dort Abteilungen gebildet, die nach eigenen fehlerhaften Anklagen suchen, so in Brooklyn und Manhattan.

Erklärung zur Grafik

Alle Daten dieser Grafik beziehen sich auf das Jahr 2022 und stammen aus dem Bericht von Amnesty International. Dieser basiert laut AI auf einer Vielzahl von Quellen, darunter offizielle Zahlen, Urteile, Informationen von zum Tode verurteilten Personen und ihren Angehörigen, Medienberichte und Organisationen der Zivilgesellschaft.

China und Vietnam stufen die Daten über die Anwendung der Todesstrafe als Staatsgeheimnis ein; über einige andere Länder sind aufgrund staatlicher Restriktion nur wenige oder gar keine Informationen verfügbar. Daher sind die tatsächlichen Gesamtzahlen wahrscheinlich höher. FR

Welche Idee von Gerechtigkeit der Todesstrafe zugrunde gelegt wird

Welche Idee von Gerechtigkeit wird der Todesstrafe zugrunde gelegt?
Im Westen die vorhin erwähnte Kant’sche Gerechtigkeitsidee. Nach der soll Jeder so behandelt werden, wie er andere behandelt. Das Opfer verdient den Schuldausgleich und der Täter verdient die Strafe, um als vernünftiges, menschliches Wesen ernst genommen zu werden. Mit anderen Worten: Nur weil man ein Verbrechen begangen hat, ist man nicht psychisch krank, sondern verantwortlich. Bei Kant gibt es ja das bekannte Inselbeispiel: Selbst wenn die Bewohner einer Insel beschließen, ihre Gesellschaft aufzulösen und die Insel zu verlassen, müssten sie noch die letzten Todeskandidaten töten, damit der Gerechtigkeit genüge getan wird.
Außer bei Mord funktioniert der Schuldausgleich durch die Todesstrafe doch gar nicht. Ein Vergewaltiger wird nicht so behandelt, wie er seine Opfer behandelt hat, sondern in einigen Ländern zum Tode verurteilt.
Diese Kategorie greift tatsächlich nur, wenn ein Mensch einen anderen tötet. Bei allen anderen Verbrechen, die mit dem Tode bestraft werden, ist dieses Argument unlogisch.
Das Prinzip Auge um Auge, Zahn um Zahn war ja mal ein zivilisatorischer Fortschritt, weil es unverhältnismäßige Vergeltung verhindern sollte. Doch da befinden wir uns im Alten Testament. Offenbar haben sich die Fans der Todesstrafe zivilisatorisch nicht weiterentwickelt.
Das würde ich genau so sehen und es wird den Befürwortern in Diskussionen auch regelmäßig vorgeworfen. Doch das erschüttert sie nicht. Sie behaupten, das Fundament der Gesellschaft beruhe auf diesem Gedanken, ansonsten würde sie untergehen. Dabei ist ja wohl offensichtlich, dass bisher kein Staat zusammengebrochen ist, weil er die Todesstrafe abgeschafft hat. Das Ganze hat etwas sehr archaisches und autoritär geprägtes.
Ab dem 18. Jahrhundert geriet die Todesstrafe in Europa in die Kritik. Woher kamen die Zweifel?
Durch die Aufklärung – selbst wenn die mit der französischen Revolution und damit auch mit dem Blutbad durch die Guillotine verbunden ist. Darüber hinaus hatte man festgestellt, dass Verbrechen durch die Vollstreckung der Todesstrafe nicht zurückgehen. Woraus geschlossen wurde, dass diese Strafe nicht nützlich ist. Und es auch nicht nützlich ist, dieses Leid zuzufügen. So verlor der Staat in vielen Ländern das Recht, die Todesstrafe umzusetzen.
Welches Rechtsverständnis steckt hinter dieser ultimativen Strafe?
Da kommt wieder der Schuldausgleich ins Spiel. Juristen argumentieren, dass es in einem Rechtsstaat nicht dem Einzelnen überlassen bleiben darf, die an ihm begangene Schuld auszugleichen. Also muss es der Staat tun. Würde der seine Gewährleistungspflicht nicht erfüllen, könnten alle Opfer von Tötungsdelikten und deren Angehörige den Gesellschaftsvertrag aufkündigen und Selbstjustiz üben.
Dass der Staat, wenn er tötet, selbst zum Unrechtsstaat wird, zählt nicht?
Das sehen die Befürworter nicht so. Schon das Verständnis für den Begriff des Unrechtsstaats würde ihnen an dieser Stelle fehlen.

Man hatte festgestellt, dass Verbrechen durch die Vollstreckung der Todesstrafe nicht zurückgehen. Woraus geschlossen wurde, dass diese Strafe nicht nützlich ist.

Carsten Momsen über die Todesstrafe im Europa des 18. Jahrhunderts

Carsten Momsen: „Die Todesstrafe ist unmenschlich und unwirksam!“

Die Todesstrafe ist ethisch, strafrechtlich und in der Praxis umstritten. Dennoch berichtet Amnesty International, dass 2022 weltweit so viele Todesurteile vollstreckt wurden, wie seit 2017 nicht mehr – und das sind nur die gerichtlichen Hinrichtungen. Wieso dieser Anstieg?
Überwiegend ist er nach meiner Wahrnehmung auf veränderte politische Verhältnisse zurückzuführen. Proteste im Iran, Wellen von Hinrichtungen in China mit dreistelligen Zahlen. Einen substantiellen Teil des Anstiegs aber haben auch die USA zu verantworten. 2017 war das erste Jahr der Regierung Trump, da wurde von seinem Programm noch nicht viel umgesetzt. Inzwischen manifestieren sich die starken Veränderungen in der Justizlandschaft, indem Todesurteile wieder auf Bundesebene vollstreckt werden und auch einige Bundesstaaten zur Vollstreckung zurückgekehrt sind.
In den vergangenen Jahren wurde die Debatte um die Todesstrafe in den USA nicht etwa durch Menschenrechtsfragen befeuert, sondern weil Gift, Geld und Henker für Hinrichtungen fehlten. Das klingt mehr als zynisch.
Nachdem die EU-Staaten keine Stoffe mehr ausführen durften, die zu Hinrichtungen verwendet werden, gab es in den USA einen Engpass mit dem entsprechenden Gift. So wurden Exekutionen mit alten elektrischen Stühlen und Gaskammern durchgeführt, die furchtbar daneben gegangen sind. Die Bilder davon lassen einen nächtelang nicht schlafen, sie machen die ganze Grausamkeit deutlich. Diese Bilder wurden öffentlich, was normalerweise nicht passiert. Dadurch bekamen Hinrichtungen ein dermaßen schlechtes Image, dass nicht mehr vollstreckt wurde. Aber inzwischen wird das nachgeholt. In Arizona und anderen Südstaaten sind derzeit oft mehrere Hinrichtungen pro Woche angesetzt. Und was mich besonders irritiert – es gibt immer wieder eine erstaunliche Anzahl von Leuten, die sich bewerben, um zusehen zu dürfen.
Woher kommt diese perverse Lust?
Man will sich vergewissern, dass man selbst Teil der Gesellschaft ist und zu den Aufrechten gehört. Das gelingt erfahrungsgemäß am besten, wenn man einzelne Gruppen aus der Gesellschaft ausgrenzt. Mit diesem Mechanismus arbeiten ja auch Diktaturen erfolgreich. Und wenn man als sogenannter „Redneck“ in den USA ganz unten angekommen ist, keinen Job und kein Geld hat, kann man immer noch sagen: Ich gehöre zur Gesellschaft und diese Menschen nicht.
Sie erwähnten vorhin den Iran, wo Menschen am laufenden Band hinrichtet werden. Kürzlich drei Männer, die sich an Protesten gegen das Regime beteiligt hatten. Sie wurden der „Kriegsführung gegen Gott“ beschuldigt. Warum versucht dieser Staat seine Willkür überhaupt noch durch juristische Verfahren zu legitimieren?
Vermutlich wie in allen anderen Fällen auch: Weil ansonsten zu deutlich wird, dass der Staat gegen seine eigenen Bürger agiert und nur im eigenen Interesse handelt. Es geht um Machterhalt. Wenn bei der Bevölkerung der Eindruck entsteht, dass es jeden zufällig treffen kann, es reine Willkür ist, verliert auch die systematische Abschreckung an Wert. Und an den Abschreckungseffekt glauben die Machthaber dort ja offenbar. Ich habe ja keinen Grund, mich systemkonform zu verhalten, wenn ich es sowieso nicht steuern kann, ob der Staat mich tötet. Aber wenn ich glaube, dass ich sicher bin, solange ich nicht aufmucke, hat es einen systemstabilisierenden Effekt.
Wie würden Sie Ihr Plädoyer beginnen, wenn Sie eine Regierung von der Abschaffung der Todesstrafe überzeugen wollten?
Die Todesstrafe ist unmenschlich und unwirksam!

Todesstrafe: Hingerichtet im Iran

Lesen Sie dazu auch: Neun Männer, die in den vergangenen Monaten im Iran zum Tode verurteilt und getötet wurden. Die Informationen stammen von Amnesty International.

Interview: Bascha Mika

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