Menschenrechte

Deswegen ist die Türkei kein „sicherer Drittstaat“ für Geflüchtete

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Ein neues Gutachten liefert grundlegende Kritik an der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Darin wird die Türkei als „sicherer Drittstaat“ eingestuft.

Frankfurt – In Zukunft sollen Schutzsuchende schneller in sogenannte „sichere Drittstaaten“ abgeschoben werden. Dazu soll auch die Türkei zählen. Davor warnen jetzt Experten. Die Einstufung der Türkei als „sicherer Drittstaat“ für Flüchtlinge sei nicht haltbar. Das ist das Ergebnis eines juristischen Fachgutachtens im Auftrag der Menschenrechtsorganisation medico international. Auch gegenüber fr.de von IPPEN.MEDIA kritisieren Fachleute diese Entscheidung.

Einstufung der Türkei als „sicherer Drittstaat“ politisch motiviert

„Die Einstufung der Türkei als sicherer Drittstaat erfüllt die entsprechenden Kriterien im internationalen Recht nicht.“ Das sagt die Anwältin Annina Mullis und einer der Autorin des Gutachtens von den Organisation „European Lawyers for Democracy and Human Rights“ (ELDH) über die Situation im Gespräch mit fr.de von IPPEN.MEDIA.

Die Autoren des Fachgutachtens schreiben zudem: „Der Widerspruch zwischen der Behauptung, die Türkei sei sicher, und der Erfahrung der Schutzsuchende vor Ort lässt nur eine Schlussfolgerung zu: Die Einstufung der Türkei als ‘sicherer Drittstaat‘ hat politische und nicht rechtliche Gründe.“

Asylpolitik: Umgang mit Schutzsuchenden verstößt gegen internationales Völkerrecht

Die Experten haben in ihrem Bericht ausgeführt, wie schwer es Schutzsuchen in der Türkei haben können. So bekommen Syrer oft nur temporären Schutz, bedingten Flüchtlingsstatus oder Aufenthaltsgenehmigungen nach allgemeinem Migrationsrecht. „Darüber hinaus werden spezifische Schutz- oder Aufnahmebedürfnisse von beispielsweise Überlebenden von Folter, Überlebenden von geschlechtsbezogener Gewalt und Mitgliedern der LGBTQIA+-Gemeinschaft nur unzureichend berücksichtigt“, dokumentieren die Autoren. Das verstoße gegen das Diskriminierungsverbot im Völkerrecht. Diese Vorgehensweise stelle eine Bedrohung für Leben oder Freiheit Betroffener dar.

Geflüchtete können sich in der Türkei nur bedingt registrieren

Eines der größten Probleme der Schutzsuchende bleibe laut der von den Experten befragten Betroffenen der eingeschränkte Zugang zur Registrierung. In mehreren Provinzen konnten sich die Schutzsuchenden nicht mehr registrieren. „Seit Mai 2022 ist die „Flüchtlingsbevölkerung“ in jedem Stadtviertel gesetzlich auf 25 % der Gesamtbevölkerung begrenzt“, so die Studie. Das verstoße gegen Artikel 38 der Asylverfahrensrichtiline (AsylVfRL).

Flüchtlinge und Migranten verlassen nach ihrer Ankunft (2020) auf der griechischen Insel Lesbos ein Boot.

Ohne die Registrierung abzuschließen, werden Antragsteller sowohl für temporären als auch für internationalen Schutz davon abgehalten, andere Rechte auszuüben und soziale Dienste in Anspruch zu nehmen. Betroffene müssten deswegen unter katastrophalen Bedingungen sowie in Verarmung leben.

Zunahme von Rassismus gegen Geflüchtete in der Türkei

Auch macht den Experten des Gutachtens die Zunahme rassistischer und fremdenfeindlicher Rhetorik in der türkischen Politik Sorge. Diese führe zu einem Anstieg von Gewalt gegen Flüchtlinge. Auch das verstoße gegen Artikel 38 des AsylVfRL. In seinem Wahlkampf zur Türkei-Wahl im Mai hatte Oppositionsführer Kemal Kilicdaroglu (CHP) versprochen, 13 Millionen Flüchtlinge zurückzuschieben.

Experten fordern von Bundesregierung

Die Hilfsorganisation, die das Gutachten in Auftrag gegeben hat, fordert daher die Bundesregierung zum Handeln auf. „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich an den eigenen Koalitionsvertrag hält. Dort haben sich die Koalitionspartner darauf geeinigt, die illegalen Zurückweisung an den EU-Außengrenzen zu beenden und dass Asylanträge individuell inhaltlich geprüft werden. Die Unterstützung der Ampelkoalition für ständige Ausweitung des ´Sicheren-Drittstaats-Konzepts´ auf immer weitere Länder ist ein Bruch des eigenen Koalitionsvertrages“. Das erzählt uns Dr. Kerem Schamberger, Referent für Flucht und Migration bei medico international, im Gespräch mit fr.de von IPPEN.MEDIA.

Auch ProAsyl zeigt sich im Gespräch mit uns empört. „Die EU muss von dem Glauben Abstand nehmen, die Türkei sei ein sicherer Drittstaat. Die Bundesregierung sollte sich daher dafür einsetzen, dass in Griechenland die Asylanträge inhaltlich geprüft und nicht als unzulässig abgelehnt werden“, so Wiebke Judith, Rechtspolitische Sprecherin bei ProAsyl.

Menschenrechtler kritisieren Türkei wegen massiver Menschenrechtsverstöße

Ähnlich sehen es die Menschenrechtsorganisationen „Gesellschaft für bedrohte Völker“ (GfbV) und „Internationale Gesellschaft für Menschenrechte“ (IGFM). Beide Organisationen erinnern im Gespräch mit unserer Redaktion an die massiven Menschenrechtsverletzungen in der Türkei.

„Wer behauptet, die Türkei sei ein sicheres Land für Andersdenkende, sollte sich einmal die Mühe machen, die überfüllten türkischen Gefängnisse zu besuchen. Erdogan wird einen solchen Besuch nicht einmal erlauben. Denn Erdogan weiß, dass in seinen Gefängnissen nach wie vor gefoltert wird“, so Dr. Kamal Sido, Nahostreferent bei der GfbV, gegenüber IPPEN.MEDIA.

„Unter der aggressiven Politik der türkischen Regierung leiden die kurdische, die alevitische, jezidische und christliche Bevölkerung sowie Oppositionelle und Medienschaffende. Wer es wagt, diese Politik zu kritisieren, dem drohen Willkür, Folter und Haft durch die staatshörige Justiz und Behörden. Die Erdogan-Türkei ist ein Gefängnisstaat“, erzählt Edgar Lamm, Vorsitzender der IGFM, auf IPPEN.MEDIA-ANnrage.

Rubriklistenbild: © dpa/Marios Lolos

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