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Gekaufte Paramilitärs werden von den USA und der EU sanktioniert. Aber eine internationale Ächtung gelingt bisher nicht.
Frankfurt am Main – Kriege beschränken sich längst nicht mehr auf Auseinandersetzungen zwischen staatlichen Armeen. Häufig spielen Milizen oder bezahlte Söldner-Truppen eine wichtige Rolle, nicht nur die „Wagner“-Gruppe. Bisher scheitert die internationale Gemeinschaft mit Versuchen, die paramilitärischen Verbände privater Firmen zu stoppen.
„Kaum ein Gewaltkonflikt findet ohne die Beteiligung nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen statt“, konstatierten die vier wichtigsten deutschen Friedensforschungsinstitute, als sie vor zwei Wochen ihr Jahresgutachten vorstellten. Teilweise sei sogar eine „vollständige Entstaatlichung kriegerischer Gewalt festzustellen, wie bei den schweren Kämpfen zwischen Drogenkartellen in Lateinamerika“. Die vier Institute aus Frankfurt, Hamburg, Bonn und Duisburg-Essen forderten, die Bundesregierung solle die „Wagner“-Gruppe von Jewgenij Prigoschin als „kriminelle Gruppierung“ einstufen. „Das Führungspersonal gehört auf Sanktions- und Fahndungslisten“, befanden die Forscherinnen und Forscher.
Wagner-Gruppe unterminiert internationale Friedensmissionen
Die Gruppe sei „in der Ukraine an schwersten Menschenrechtsverletzungen beteiligt“, stellten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fest. Die Söldner-Truppe sei auch darüber hinaus eine Gefahr, in Mali, Burkina Faso oder der Zentralafrikanischen Republik, wo sie von den Regierungen angeworben worden sei. Die „Wagner“-Gruppe erweise sich „als ein destabilisierender Faktor im Sahel“, konstatieren die Forschenden. „Sie verfolgt eigene, größtenteils wirtschaftliche Ziele wie die Kontrolle von Minen, entzieht sich der direkten Kontrolle ihrer Auftraggeber:innen und agiert äußerst brutal. Zudem unterminiert die Wagner-Gruppe internationale Friedensmissionen.“
Die USA hatten die „Wagner“-Gruppe bereits 2017 mit Sanktionen belegt und im Januar 2023 zur „transnationalen kriminellen Organisation“ erklärt. Die Europäische Union verhängte im Februar 2023 Sanktionen. Damit reagierte sie auf den Einsatz in afrikanischen Ländern. Im April folgten deutlich umfangreichere EU-Sanktionen wegen der Beteiligung am russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Sie richten sich gegen fast 1500 Personen und mehr als 200 Organisationen. Deren Vermögen in der EU wird eingezogen, die betroffenen Personen dürfen nicht mehr einreisen.
Den Unionsparteien genügt das nicht. Sie forderten im Mai im Bundestag, „Wagner“ auf die EU-Terrorliste zu setzen. Es gehe darum, die Gruppe „klar als das zu benennen, was sie ist“, nämlich eine Terrorgruppe, sagte die CDU-Abgeordnete Katja Leikert.
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Die Union verwies darauf, dass die Gruppe nach Geheimdienst-Erkenntnissen am Massaker von Butscha im März 2022 beteiligt gewesen sei. „Darüber hinaus versuchten fast 400 ,Wagner‘-Terroristen zu Beginn der Invasion, den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj sowie mehr als 23 weitere Politiker zu ermorden“, hieß es in dem Antrag, über den noch nicht abgestimmt wurde.
In der Debatte zeigte sich weitgehende Einigkeit über den Charakter der „Wagner“-Gruppe. Abgeordnete der Regierungsparteien wiesen aber auf die „hohen rechtlichen Hürden“ einer Aufnahme auf die EU-Terrorliste hin.
International erweist sich die Ächtung solcher Gruppierungen als schwierig, wie aus dem Friedensgutachten hervorgeht. Eine 2001 in Kraft getretene Anti-Söldner-Konvention der Vereinten Nationen sei bisher erst von 46 Staaten ratifiziert worden. „Ein umfassenderes und verbindliches internationales Abkommen zur Regulierung der Aktivitäten privater Militar- und Sicherheitsfirmen liegt zwar bereits seit 2009 im Entwurf vor, hat aber keine ausreichende Unterstützung in der Staatengemeinschaft erhalten“, schreiben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. (Pitt von Bebenburg)
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