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Den EU-Staaten liegt heute ein neuer Kompromissvorschlag der Kommission zum 11. Sanktionspaket vor.
Sanktionen gegen Drittstaaten, die als Drehscheibe für Umgehungsgeschäfte mit Russland dienen, sollen nur in allerletzter Instanz möglich sein. Damit werden auch deutsche Bedenken berücksichtigt.
Dieser Artikel liegt IPPEN.MEDIA im Zuge einer Kooperation mit dem Europe.Table Professional Briefing vor – zuerst veröffentlicht hatte ihn Europe.Table am 14. Juni 2023.
Die EU-Botschafter der Mitgliedstaaten nehmen am heutigen Mittwoch einen neuen Anlauf, das 11. Sanktionspaket gegen Russland zu beschließen. Diplomaten zeigten sich im Vorfeld vorsichtig optimistisch, dass eine Einigung klappen könnte. Deutschland und Frankreich seien auf gutem Weg, den Vorschlag der EU-Kommission für einen Mechanismus gegen Umgehungsgeschäfte zu akzeptieren. Eine Extrarunde wurde aber angesichts verschiedener noch offener Baustellen nicht ausgeschlossen.
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Das 11. Sanktionspaket soll spätestens vor dem EU-Gipfel Ende Juni in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten wollten die Maßnahmen gegen Umgehung der geltenden Beschränkungen eigentlich bis Ende Mai abschließen, doch vor allem zwei Streitpunkte standen einer schnellen Einigung bisher im Weg.
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- Deutschland und einige andere Länder wehrten sich gegen einen neuen Mechanismus, der Strafmaßnahmen auch gegen Staaten vorsieht, die zu wenig gegen die Umgehung der Russland-Sanktionen vorgehen. Berlin wollte stattdessen nur bei einzelnen Unternehmen ansetzen. Hier schlägt die EU-Kommission jetzt ein stark abgestuftes Verfahren vor, bei dem Drittstaaten nur in allerletzter Instanz mit Strafen belegt würden.
- Athen und Budapest machten ihre Zustimmung zum Sanktionspaket davon abhängig, dass die Ukraine fünf griechische Redereien beziehungsweise Ungarns größte Bank von einer Liste der „Kriegssponsoren“ streicht, die in Russland Geschäfte machen. Der Pranger habe rein politische Bedeutung, relativierten Diplomaten und sei nur ein Vorwand für Ungarns und Griechenlands Blockade. Ungarn könnte die Blockade aufheben, wenn die EU im Gegenzug darauf verzichtet, bestimmte chinesische Firmen wegen Sanktionsumgehung zu strafen.
Waren erreichen Russland trotzdem
Die EU-Kommission hatte Anfang Mai ihre Vorschläge für die neuen Maßnahmen vorgelegt, die die Wirksamkeit der zuvor beschlossenen zehn Sanktionspakete erhöhen sollen. Ein Jahr nach dem Einmarsch der russischen Streitkräfte in die Ukraine hatten die EU, die USA und ihren Verbündeten festgestellt, dass viele der von den Ausfuhrverboten betroffenen Waren Russland auf anderen Wegen erreichen.
Laut einer Studie schnellten etwa die Ausfuhren von Mobilfunkgeräten aus Armenien, Kasachstan oder Türkei nach Russland in die Höhe, ebenso wie die Exporte von Computern aus der Türkei und Kasachstan. China lieferte wiederum viel mehr Halbleiter als zuvor.
Um die Umgehung einzudämmen, will die Kommission zum einen Firmen etwa aus Armenien, Usbekistan, oder den Vereinigten Arabischen Emiraten auf die Sanktionsliste setzen – sie stehen im Verdacht, gelistete Güter an Russland weiterzuleiten. Zum anderen will die Kommission über ein neues Instrument schrittweise den Druck auf Staaten erhöhen, die die plötzlichen Exportanstiege nicht erklären können.
Kommission sieht abgestuftes Vorgehen vor
Die deutsche Bundesregierung sperrte sich gegen Strafmaßnahmen auch für Drittstaaten. Insbesondere das Auswärtige Amt befürchtete, dass dadurch die diplomatischen Beziehungen mit wichtigen Partnern belastet würden, heißt es in Berlin. Die Kommission ist den Bedenken ein Stück entgegengekommen und hat am Dienstag einen weiteren angepassten Vorschlag präsentiert.
Der Vorschlag sieht ein klar abgestuftes Verfahren vor. In einem ersten Schritt soll der Druck auf Unternehmen erhöht und diese im Wiederholungsfall sanktioniert werden. Erst in letzter Instanz, nach Verwarnungen und diplomatischen Bemühungen wären Sanktionen gegen Drittstaaten möglich. Die EU-Staaten müssten die Listung beziehungsweise Sanktionierung von Unternehmen oder Drittstaaten in jedem Fall einstimmig gutheißen.
Berlin kämpfte für „No-Russia-Klausel“
Davor hatte die Bundesregierung vergeblich auf einen anderen Weg gedrängt, nämlich exportierende Unternehmen dazu zu verpflichten, eine „No-Russia-Klausel“ in ihre Lieferverträge aufzunehmen. Diese Klausel hätte Kunden in Drittstaaten verpflichtet, das gelieferte Gut nicht nach Russland weiterzuleiten. Diese Verpflichtung wollte Berlin auf bestimmte Güter wie bestimmte Halbleiter beschränken, die für Russlands Militärmaschinerie wichtig sind und nicht leicht von anderswo bezogen werden können.
Dem Vernehmen nach wird die „No-Russia-Klausel“ im Rahmen des 11. Sanktionspakets nun nicht weiterverfolgt. Die Idee der „No-Russia-Klausel“ knüpfte an die Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zum Jahrestag des Überfalls auf die Ukraine an, die Unternehmen stärker in die Verantwortung zu nehmen über die Ausweitung von Endverbleibserklärungen.
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Kritik aus der Industrie
In der deutschen Industrie stießen die Pläne von Beginn an auf Kritik. „Eine No-Russia-Klausel in Lieferverträgen europäischer Unternehmen würde in der Praxis wenig bewirken, aber einen hohen Verwaltungsaufwand erzeugen“, sagte Nikolas Keßels, stellvertretender Abteilungsleiter für Außenwirtschaftspolitik beim BDI. „Wie sollen die Unternehmen denn sicherstellen, dass sich der Vertragspartner in einem Drittstaat auch daran hält?“
Auch Roland Stein, Experte für Außenwirtschaftsrecht bei der Kanzlei Blomstein, kritisierte den Ansatz der Bundesregierung: „Die Idee einer No-Russia-Klausel klingt charmant, ist aber in vielen Fällen nur sehr schwer umzusetzen.“
Keßels hält aber auch die von der Kommission angedachte Schwarze Liste für ganze Staaten für den falschen Weg: „Das Raster wäre viel zu grob und der diplomatische Kollateralschaden potenziell enorm“, warnt er. Sinnvoller sei eine Schwarze Liste für Sanktionsumgeher unter den Unternehmen. „So könnten auffällig werdende Wirtschaftsakteure zunächst auf eine Verdachtsliste gesetzt werden, wenn sich die Hinweise erhärten, auf eine Entitätenliste, und, als letzte Stufe, auf eine Blockadeliste.“
Europäische Unternehmen dürften dann mit den Akteuren auf der Liste nicht mehr handeln. „Die USA verfahren bereits nach diesem Muster, und die EU sollte sich dem anschließen“, fordert Keßels.
Rubriklistenbild: © dpa/ Gavriil Grigorov