VonStefan Brändleschließen
Die Rechtsnationale ist der Veruntreuung für schuldig befunden worden. Das Präsidentschaftsrennen 2027 ist damit wieder offen.
Marine Le Pen betrat das Pariser Gericht lächelnd. Bevor sie sich in dem vollgepferchten Saal in die erste Reihe setzte, dankte sie den Anwälten, die sie zwei Monate lang durch einen aufreibenden Prozess begleitet hatten. Doch als Gerichtspräsidentin Bénédicte de Perthuis mit der Urteilsverkündung begann, versteinerten sich die Gesichtszüge der Angeklagten zusehends.
Denn das Verdikt war eindeutig: Le Pen und so einige andere Prominente des Rassemblement National (RN) sind schuldig der Veruntreuung. Von 2004 bis 2016 haben sie Geld des EU-Parlaments zur Finanzierung ihrer Pariser Parteizentrale abgezweigt haben. Gut 4,1 Millionen Euro.
Babysitting und Personenschutz
Le Pen nahm die Ausführungen kopfschüttelnd entgegen. Sie wirkte zunehmend genervt, doch die Gerichtsvorsteherin fuhr ungerührt fort und sagte: „Madame Le Pen war das Herz dieses Systems.“ Sie habe mit dem Geld auch ihren Leibwächter und ihre persönliche Sekretärin fürs Kinderhüten bezahlt. Sogar die Höhe dieser illegalen Saläre habe sie festgelegt, ohne auch nur ihre EU-Abgeordneten zu konsultieren. Nur einen Punkt gesteht das Gericht der langjährigen RN-Chefin zu: Sie soll „keine persönliche Bereicherung betrieben“, also nicht in die eigene Tasche gearbeitet haben.
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Le Pen erhält wie auch ihre Mitangeklagten harte Strafen: Vier Jahre Haft, davon zwei Jahre mit einer Fußfessel. Dazu 100 000 Euro Buße und – vor allem – fünf Jahre Unwählbarkeit: inégilibité. Und das mit einem kleinen, aber zentralen Detail: Die Unwählbarkeit wird mit einer „provisorischen“, das heißt sofortigen Ausführung garniert. Und so hätte auch ein Berufungsprozess keine aufschiebende Wirkung.
Die dramatische Konsequenz: Le Pen kann an den Präsidentschaftswahlen 2027, bei denen sie als Favoritin gehandelt wurde, nicht teilnehmen. Für die Verurteilte war das zu viel: Noch während die Gerichtspräsidentin am Verlesen des Urteils war, erhob sich Le Pen wütend und verließ das Gerichtsgebäude im Blitzlichtgewitter der Kameras.
Der spektakuläre Abgang war ein Affront gegenüber der Justiz: Le Pen habe sich damit gegen die angebliche „politische Instrumentalisierung“ des Falls gestellt, sagte ihr Parteifreund Louis Aliot, der ebenfalls verurteilte Bürgermeister von Perpignan.
Wie spontan oder vorbereitet der Eklat war, weiß nur Le Pen selbst. Noch am Morgen hatte sie sich „gelassen“ gegeben. Zwei Monate lang hatte ihr Anwaltsteam in einer einmütigen Realitätsverweigerung jede Veruntreuungsabsicht bestritten. Die RN-Gründerin, die von Beruf selber Anwältin ist, wurde von der Härte des Verdikts offensichtlich überrascht. Das zeugt nicht unbedingt von einem sicheren Urteilsvermögen: Die meisten Fachleute hielten die Beweise gegen Le Pen für erdrückend. Prozessbesucher:innen staunten während der Verhandlung, wie leichtfertig die Rechtspopulistin die Veruntreuung der EU-Mittel organisiert hatte, obwohl sie sich im Europaparlament unter politischer Aufsicht durch andere Parteien wusste.
Eine Karte kann Marine Le Pen noch spielen
Die Verlesung des Urteils war noch nicht zu Ende, da kamen auch schon die erbosten Reaktionen aus der Parteizentrale, in die sich Le Pen zurückgezogen hatte. Ihre rechte Hand Jordan Bardella, der als einer von wenigen Parteispitzen nicht angeklagt war, weil der heute 29-Jährige zu der fraglichen Zeit zu jung gewesen war, twitterte: „Nicht nur Marine Le Pen ist ungerecht verurteilt – auch die französische Demokratie ist exekutiert worden.“ Le Pen hatte schon nach den Anträgen der Staatsanwaltschaft erklärt, ihr drohe ein „politisches Todesurteil“, wenn sie an der Teilnahme an der Wahl von 2027 gehindert werde.
Das Urteil wird sie zweifellos anfechten. Die Unwählbarkeit als solche liegt allerdings nicht im Ermessen des Gerichts, sie ist laut französischem Recht eine automatische Folge der Verurteilung. Le Pen wird also versuchen, die Dauer auf ein Jahr zu drücken. Dafür gibt einen Präzedenzfall: Der gaullistische Ex-Premier Alain Juppé hatte 2004 wegen ähnlicher Scheinjobs in erster Instanz zehn Jahre Unwählbarkeit erhalten; das Berufungsgericht senkte das dann aber auf ein Jahr, so dass Juppé bald wieder in die Politik zurückkehren und auch als Präsidentschaftskandidat antreten konnte.
Trotz dieser – kleinen – Chance für Le Pen steht ihr Gefolge unter Schock. „Man will sie an der Kandidatur hindern“, sagte eine Passantin in der RN-Hochburg Hénin-Beaumont. Die politische Gegnerschaft bemüht sich dagegen, das Gerichtsurteil als unpolitischen Justizentscheid zu würdigen. Sogar der scharfe Le-Pen-Kritiker Eric Coquerel von den linken „Unbeugsamen“ plädierte dafür, dass ihr weiterhin alle Rechtsmittel zustehen müssten. Nur so lasse sich vermeiden, dass die Verurteilte sich als Opfer einer parteiischen Justiz darstellen könne.
