Marine Le Pen hätte an den Wahlurnen geschlagen werden sollen, nicht durch ein Gericht. Der Leitartikel.
Marine Le Pen, laut Umfragen die Favoritin der Präsidentschaftswahlen 2027, darf in den nächsten fünf Jahren nicht kandidieren: Das hat ein Pariser Strafgericht entschieden. Die jahrelangen Verfehlungen wiegen schwer für eine politische Partei und ihre Parteichefin, die sich zu höchsten politischen Weihen berufen fühlt. Aber damit ist der Fall nicht erledigt.
Entgegen der Beteuerung des Gerichtes hat die Affäre des veruntreuten EU-Geldes durch Le Pens Rassemblement National einen politischen Aspekt. Es ist sogar der zentrale Punkt, jedenfalls in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit: Anhängerinnen und Anhänger Le Pens, aber auch einige politische Gegnerinnen und Gegner sagen, das Urteil solle die Rechtspopulistin offenbar am Einzug in den Elysée-Palast hindern.
Viele freuen sich zudem: Mit dieser schweren Verurteilung kann die RN-Gründerin nicht mehr den bekannten Refrain ihres Vaters Jean-Marie Le Pen anstimmen, alle seien korrupt – alle, außer natürlich die eigene Partei. Dieses Mittel aus ihrer Trickkiste kann Marine Le Pen nun vergessen. Sonst darf sie daran erinnert werden, dass sie in ihrer ersten Präsidentschaftskandidatur von 2012 posaunt hatte: „Die Waffe der Unwählbarkeit sollte gegen fehlbare Parteien und Politiker häufiger zum Einsatz kommen.“ Das geschieht nun – gegen das RN und ihre Spitzenkandidatin.
Marine Le Pen hat Frankreich-Wahl 2027 im Blick – trotz Ausschluss
Urteil gegen Le Pen: Wasser auf die Mühlen von Verschwörungstheoretiker:innen
Fragwürdig an dem Urteil ist der Versuch, das Rekursverfahren, auf das in einem Rechtsstaat alle verurteilten Bürgerinnen und Bürger Anspruch haben, im Fall von Le Pen zu unterbinden. Ihre Unwählbarkeit ist nämlich mit einer „provisorischen Ausführung“ des Urteils garniert, die jede aufschiebende Wirkung eines Berufungsverfahrens ausschließt. Das hat etwas Anrüchiges, weil das Parlament dies eingeführt hatte, um Wiederholungstäter abzuhalten. Le Pen kann aber nicht mehr rückfällig werden, da sie nicht mehr im EU-Parlament sitzt.
Diese Beschneidung des Rekursrechts ist also fragwürdig und politisch kurzsichtig. Sie ist Wasser auf die Mühlen von Verschwörungstheoretiker:innen, laut denen es sich um einen politischen Prozess handelt. Diesen Diskurs pflegen die Lepenisten nicht erst seit dem Veruntreuungsprozess; es gehört vielmehr zu ihrem politischen ABC zu behaupten, das „System“ oder das „Establishment“ wolle den Vormarsch der Rechtsnationalen hintertreiben.
Diese Opferrolle trägt Le Pen die Stimmen von all jenen zu, die sich persönlich selbst als Opfer der globalisierten Welt sehen: 13 Millionen Wählerinnen und Wähler und damit 41,5 Prozent haben bei den Präsidentschaftswahlen 2022 für die RN-Kandidatin gestimmt.
Le Pen könnte für Putins-Fans und die AfD zur Märtyrerin werden
Und die Lepenisten sind nicht Einzigen, die so reden. Die Fans von US-Präsident Donald Trump und des russischen Autokraten Wladimir Putin, aber auch die AfD und die Fratelli in Italien werden ins gleiche Horn stoßen und Le Pen als verhinderte Staatspräsidentin darstellen. Und natürlich werden sie Parallelen zum Vorgehen gegen den rechtsextremen Kandidaten in Rumänien, Calin Georgescu, ziehen.
Dabei ist die französische Justiz als Ganze keineswegs so autoritär, wie es nun Le Pen darstellt. Der Verfassungsrat hatte letzte Woche in einem ähnlichen Fall einen Weg gewiesen, als er festhielt, die „Wahlfreiheit“ sei bei einem Politikerprozess „verhältnismäßig“ zu wahren. Das Urteil hätte die Unwählbarkeit – da keine Rückfallgefahr vorliegt – zum Beispiel auf ein Jahr beschränken können.
Diese Chance ist vertan. Es ist zu hoffen, dass die zweite Instanz Le Pens Teilnahme an der Präsidentschaftswahl 2027 ermöglichen wird. Damit sie an den Wahlurnen von Millionen Stimmberechtigten geschlagen wird, nicht nur durch ein Gericht.