Abschiebungen nach Afghanistan: Immer weniger Scheu vor den Taliban
VonUrsula Rüssmann
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CDU/CSU und SPD haben es trotz Hürden und Kritik eilig mit Abschiebungen nach Afghanistan. Das hält man sogar im Koalitionsvertrag fest.
Verschärft abschieben statt aufnehmen: Dieses Prinzip zieht sich wie ein roter Faden durch die flüchtlingspolitischen Teile des Koalitionsvertrags von Union und SPD. Betroffen sind auch Zehntausende Menschen aus Afghanistan, obwohl dort das radikal-islamistische Talibanregime ein autoritäres Zwangssystem aufgebaut hat. Insgesamt leben in Deutschland rund 480 000 Afghaninnen und Afghanen, etwa 250 000 haben einen Flüchtlingsstatus.
„Nach Afghanistan und Syrien werden wir abschieben – beginnend mit Straftätern und Gefährdern“, heißt es wörtlich im schwarz-roten Regierungsprogramm. Thorsten Frei (CDU), als Kanzleramtsminister im neuen Kabinett gehandelt, machte auf Anfrage der Frankfurter Rundschau deutlich, dass man es eilig hat: „Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, nehmen wir uns dieser Aufgabe sofort an, sobald die neue Bundesregierung im Amt ist.“
Konsens in der künftigen Koalition: Abschiebungen „auch in Richtung Afghanistan und Syrien“
Ähnlich die SPD. Fraktionsvize Dirk Wiese, der für die SPD in der Verhandlungsgruppe Innen/Migration federführend war: „Diejenigen, die keine Bleibeperspektive haben, müssen unser Land wieder verlassen, und zwar zügiger als bisher.“ Das gelte „auch in Richtung Afghanistan und Syrien“, und „vor allem für schwere Straftäter und Gefährder“.
Im Fall Afghanistans schrillen bei Menschenrechtsorganisationen die Alarmglocken. Laut Amnesty International verbieten sich Abschiebungen dorthin generell. „Auch bei Straftätern“, sagt Franziska Vilmar, Asylexpertin bei Amnesty Deutschland: Denn Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Abschiebungen bei Gefahr für Leib und Leben untersagt, gelte für alle Menschen, unabhängig von Vorstrafen.
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Vilmar lässt den Hinweis nicht gelten, dass die 28 Abgeschobenen beim ersten Abschiebeflug im August 2024 laut Medien teils nur kurz in Haft waren und offenbar nicht verfolgt werden: „Einzelfälle taugen nicht als Sicherheitsgarantie für künftige Abschiebungen. Die Menschenrechtslage in Afghanistan lässt Abschiebungen derzeit nicht zu.“
Laut Amnesty, Human Rights Watch und anderen Organisationen sind unter den Taliban Willkürhaft, Folter und außergesetzliche Hinrichtungen weit verbreitet, die Meinungs- und Pressefreiheit massivst unterdrückt, Frauen und Mädchen fast völlig entrechtet. Hinzu kommt: Laut den Vereinten Nationen ist fast die Hälfte der Bevölkerung, 23 Millionen Menschen, auf humanitäre Hilfe angewiesen.
Sozialdemokrat Wiese erklärt, „selbstverständlich“ werde man die Lage vor Ort berücksichtigen.
Die Hürden für Abschiebungen nach Afghanistan bleiben hoch
Eine weitere hohe Hürde für Abschiebungen nach Kabul hat schon der bisherigen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zu schaffen gemacht: Deutschland erkennt, wie alle anderen Staaten der Welt, die De-facto-Regierung der Taliban nicht offiziell an. Es gibt auch keine Botschaft und kein Konsulat in Kabul und keine offiziellen Kontakte zu den Taliban, um Details auszuhandeln. Denn man will bisher nicht den fatalen Eindruck aufkommen lassen, man trage zur Aufwertung des autoritären, frauenfeindlichen Islamistenregimes bei.
Der Abschiebeflug im August wurde deshalb über Doha abgewickelt, Katar stellte den Flieger und das Sicherheitspersonal. Allerdings, so der Afghanistan-Experte Thomas Ruttig, dürfte Katar „für Deutschland hier nicht grenzenlos bereitstehen“ – zum einen, weil auch andere Staaten über Doha abschieben wollen, zum anderen, weil Katar die Taliban beim Bestreben unterstützen könnte, dass Deutschland direkt mit ihnen reden muss.
Tatsächlich löst sich das Nein zu direkten Gesprächen Deutschlands mit den Taliban bereits spürbar auf. War bisher immer von „technischen Kontakten“ unter Vermittlung Katars für humanitäre Hilfe die Rede, trieben der Wahlkampf und zuletzt das Attentat von München kurz vor der Bundestagswahl mit zwei Toten die Debatte in eine andere Richtung.
CDU-Chef Friedrich Merz forderte im Februar offensiv „Bereitschaft, mit den Taliban zu verhandeln“, Kanzler Scholz (SPD) betonte, vor den August-Abschiebungen habe es bereits „Kontakte mit den Taliban“ gegeben. Eine Regierungssprecherin sprach gegenüber Medien von laufenden „vertraulichen Verhandlungen mit den Taliban über Abschiebungen“.
Thomas Ruttig, der jahrelang für Deutschland, die EU und die UN in Afghanistan gearbeitet hat, warnt: „Selbst Ein-Punkt-Verhandlungen wie über Abschiebungen normalisieren das Taliban-Regime schrittweise weiter.“ Zudem: Wer mit den Islamisten kooperiere, könne sie an anderer Stelle kaum noch glaubwürdig kritisieren, etwa wegen ihrer „weltweit einmalig frauenfeindlichen Politik“.
Abschiebungen nach Afghanistan: Usbekistan als Brückenkopfstaat?
Derweil gilt Usbekistan neben Katar als weiterer möglicher Brückenkopfstaat, über den Deutschland nach Kabul abschieben könnte. Im Herbst reisten Scholz und Faeser nach Taschkent, ein Migrationsabkommen wurde unterzeichnet, das den Zuzug usbekischer Fachkräfte und umgekehrt Abschiebungen aus Deutschland erleichtern soll. Scholz und Faeser hielten sich bedeckt, ob damit auch usbekische Hilfe bei Abschiebungen von Afghanen gemeint ist. Allerdings spricht einiges dafür – nicht zuletzt der Fakt, dass in Deutschland nur wenige Hundert ausreisepflichtige Usbeken leben.
Wie die künftige Regierung nun bis Sommer deutlich mehr Menschen an den Hindukusch zurückbringen will, ist derzeit offen. CDU-Mann Frei und der SPDler Wiese verweisen dazu auf den künftigen Innenminister. Der wird aus der CSU kommen und könnte Alexander Dobrindt heißen.
Auf viele Menschen aus Afghanistan kommen hierzulande jedenfalls unsichere Zeiten zu. Zumindest für die, die schon länger in Deutschland sind, bietet der Koalitionsvertrag ein Schlupfloch: eine Bleiberechtsregelung für Menschen mit Duldung, die Ende 2024 schon mindestens vier Jahre hier waren. Für sie werde Schwarz-Rot per Gesetz einen „befristeten Aufenthaltstitel“ schaffen. Bedingung: Die Menschen können Deutsch, haben einen sozialversicherungspflichtigen Job, kommen für ihren Lebensunterhalt auf und sind nicht straffällig.