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Die deutsche Parlamentsentwicklung weist einige unzeitgemäße Verwerfungen auf. CSU und Linke kritisieren den Vorstoß der Ampel. Eine Analyse von Christine Dankbar.
Berlin – Eigentlich ist es das angestrebte Ziel, dass das Wahlrecht für die Bundestagswahl vom Parlament in größtem Einvernehmen geregelt wird. Schließlich entscheiden die Abgeordneten hier über sich selbst. Da will sich keine Fraktion nachsagen lassen, man habe die andere aus Eigennutz übers Ohr gehauen. Doch genau diesen Vorwurf machen gerade Linke und CSU den Ampelfraktionen – in ungewohnter Einigkeit. An diesem Dienstag sieht man sich also vor Gericht wieder. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über das Wahlrecht. Mal wieder.
Das ist wenig verwunderlich, denn eine große Koalition für eine Wahlrechtsänderung hat sich trotz intensiver Verhandlungen in nunmehr drei Wahlperioden nicht gefunden. Bevor die Ampel übernahm, hatte sich die Merkel-Regierung in einer wahren Nacht- und Nebelaktion auf einen Minimalkonsens geeinigt: Damals entschied der Koalitionsausschuss, das Ganze war ein Kuhhandel, den man inhaltlich nicht näher betrachten muss, denn diese Regelungen – die das Verfassungsgericht im November 2023 übrigens bestätigte – gelten ja nicht mehr.
Streit über Wahlrechtsreform der Ampel: Verfassungsgericht soll entscheiden
Jetzt steht also das neue Wahlrecht vor dem Karlsruher Gericht. Es hat für einigen Aufruhr gesorgt, denn es sieht unter anderem einen Paradigmenwechsel vor: Die Zweitstimme, die schon wegen ihres Namens vom Wahlvolk fälschlich als weniger wichtig erachtet wurde, bekommt nun einen neuen Namen – und die ihr zugedachte reale Bedeutung. Künftig heißt die Stimme, die immerhin die Zusammensetzung des Parlaments festlegt, Hauptstimme.
Die Erststimme, mit der die siegreichen Direktkandidat:innen festgelegt werden, wird nicht abgeschafft – aber doch etwas herunter gedimmt. Bisher hatten solcherlei Sieghafte den direkten Zugang zum Bundestag. Wer seinen Wahlkreis gewann, zog ins Parlament ein, egal wie hoch der individuelle Stimmanteil war.
Und so hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Lars Rohwer sein Mandat gewonnen – mit gerade mal 18,6 Prozent der Erststimmen. 81,4 Prozent derer, die zur Wahlurne gegangen sind, hatten ihn nicht gewählt.
Bundestagsmandat trotz schlechter Zweitstimmen-Bilanz: Verzerrung des Wählerwillens
Ist das jetzt der Sieg der direkten Demokratie, was die CSU immer so gerne für sich in Anspruch nimmt? Ihre Abgeordneten machen im Bundestag immer noch oft einen auf dicke Lederhose, weil man sich ja vor Ort durchgesetzt hat. Doch die CSU ist längst nicht mehr die Volkspartei, für die sie sich ausgibt. Ihr Zweitstimmenergebnis wird von Wahl zu Wahl schlechter – bislang aber ohne Effekt im Parlament. Das ist weniger demokratisch als vielmehr eine Verzerrung des Wählerwillens.
Ohnehin wird das Ganze sehr viel weniger dramatisch ausfallen als zunächst angenommen. Ursprünglich plante die Ampel, den Bundestag auf die im Wahlgesetz verankerte Sollgröße von 598 Abgeordneten zu beschränken. Jetzt sind es 630 Abgeordnete – und für die CSU die Gewissheit, dass mehr ihrer direkt gewählten Abgeordneten auch wirklich nach Berlin pendeln dürfen. Wenn die CSU bundesweit über die Fünf-Prozent-Hürde kommt. Das ist nämlich mittlerweile die für Kleinparteien wie die CSU und die Linke wesentlich gravierender Neuregelung im Bundeswahlgesetz.
Der Bundestag
Superlativ: Der deutsche Bundestag ist mit derzeit 734 Abgeordneten das zweitgrößte Parlament der Welt und das größte frei gewählte. Nur der chinesische Nationale Volkskongress ist mit 2977 Abgeordneten noch größer. Aber dort gibt es ja eher weniger Diskussionen. Im französischen Parlament sitzen 577 Abgeordnete, im britischen 650.
Rekord: Nach der Bundestagswahl im September 2021 wurden sogar 736 Mandate vergeben, das war neuer Rekord in Deutschland. Nach der Wahlwiederholung in Berlin fiel ein Sitz weg, das Mandat, das der CDU-Politiker Andreas Scheuer jüngst zurückgegeben hat, wurde ebenfalls nicht wieder besetzt, daher gibt es noch 734.
Ausdehnung: Die Zahl der Abgeordneten hat sich seit 1949 fast kontinuierlich erhöht. Der erste Deutsche Bundestag startete mit 404 Abgeordneten, 1953 gab es bereit 497. Diese Zahl blieb weitgehend konstant - bis zu ersten gesamtdeutschen Wahl 1990. Damals zogen 662 Abgeordnete ins Plenum ein. Nach einem Rückgang stieg die Zahl schnell und deutlich seit 2017.
Versuche: Es hat in den vergangenen Jahren mehrere vergebliche Versuche gegeben, über eine Wahlrechtsreform das aufgeblähte Parlament zu verkleinern. Das lag meist daran, dass man versuchte, die Zahl der Wahlkreise zu verkleinern – und damit auch die Zahl der Direktmandate. Die CSU, deren Bundestagsabgeordnete ausschließlich direkt gewählt sind, stimmte bisher gegen jeden Kompromiss. Damit verärgerte sie zum Schluss auch ihre Schwesterpartei CDU.
Wegfall der Grundmandatsklausel - auch innerhalb der Ampel umstritten
Demnach fällt künftig die sogenannte Grundmandatsklausel weg. Sie besagte, dass Parteien, die beim Wahlergebnis unter fünf Prozent bleiben, dennoch im Verhältnis ihres Stimmenanteils ins Parlament einziehen – so sie drei Direktmandate gewinnen. Die Linke hat daher auch mit 4,9 Prozent der Stimmen eine Fraktion gebildet – bevor sie sich zum vergangenen Jahreswechsel selbst zerlegt hat.
Dass diese Klausel nun wegfallen soll, war in der Tat überraschend. Der entsprechende Passus wurde erst recht spät in den Ampel-Entwurf aufgenommen und war auch bei SPD, FDP und Grünen umstritten. Der Linken-Abgeordnete Jan Korte bescheinigte der Ampel, sie wolle so mal eben zwei Oppositionsparteien eliminieren.
Kritik an Grundmandatsklausel: Ungleichtbehandlung von Partein
Dazu muss man allerdings sagen, dass die Grundmandatsklausel schon länger und öfter kritisiert wurde. So wurde bemängelt, dass auch hier eine Ungleichbehandlung stattfindet: Parteien, die in einzelnen Wahlkreisen viel Zuspruch haben, werden gegenüber jenen bevorzugt, die flächendeckend unter Umständen weit mehr Stimmen erhalten, aber dennoch unter fünf Prozent bleiben.
Immer wieder war die Rede davon, dass mit der Einheit Deutschlands angesichts der neuen Größe des Wahlgebietes die Zahl der erforderlichen Grundmandate auf mindestens fünf erhöht werden müsste. Eine entsprechende Änderung könnte die CSU retten, die Linke aber nicht. Es wird sich zeigen, wie das Verfassungsgericht das sieht. (Christine Dankbar)
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