Stopp auf Umwegen für das neue Wahlrecht? Grüne wollen Entschärfung
VonFranziska Schwarz
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Die Wahlrechtsreform kann dazu führen, dass nicht alle Wahlkreisgewinner in den Bundestag einziehen. Beim Ampel-Mitglied Grünen wünscht man sich nun offenbar eine Entschärfung.
Berlin – Die Grünen erwägen, die umstrittene Wahlrechtsreform in einem Punkt noch einmal zu ändern: bei der Grundmandatsklausel. Das berichtete Zeit Online am Dienstag (18. April) und berief sich dabei auf Parteikreise. Viele Spitzenpolitiker der Partei auch auf Bundesebene würden diese Ansicht teilen, hieß es.
Nach der Grundmandatsklausel zogen Parteien bisher auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter fünf Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen.
Jede Partei, die in den Bundestag will, muss künftig bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen. Mit einer kleinen Ausnahme: Parteien nationaler Minderheiten bleiben davon befreit.
Von der Grundmandatsklausel profitierte bei der Bundestagswahl 2021 die Linke, die nur 4,9 Prozent der Zweitstimmen erreicht hatte. Die CSU kam für sich gesehen 2021 auf 5,2 Prozent, gewann aber fast alle Direktmandate in Bayern. CSU und CDU bilden im Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft.
Grundmandatsklausel im Wahlrecht fällt weg – Grüne hegen offenbar Zweifel
Mit der Streichung sei der Eindruck entstanden, dass die Bundesregierung das Wahlrecht nutze, um der Opposition zu schaden, argumentierte laut Zeit Online der hessische Vizeministerpräsident Tarek Al-Wazir in dem internen Gespräch von Spitzenpolitikern der Grünen aus Bund und Ländern. In der Partei wird nun dem Bericht zufolge diskutiert, ob man das Gesetz über den Bundesrat vorläufig stoppen könne.
Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, wäre dafür eine Einspruchsmehrheit notwendig. Danach könnte sich dann der Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag mit dem Gesetz befassen. Laut Zeit Online wurde in parteiinternen Gesprächen allerdings die Sorge geäußert, dass am Ende die gesamte Reform scheitern könne, was unbedingt vermieden werden solle. Deshalb suchten die Grünen nun nach einem Weg, lediglich die Grundmandatsklausel zurückzubringen, ohne das gesamte Gesetz neu aufzuschnüren.
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SPD-Chefin Esken vorläufig gegen Nachbesserungen bei Wahlrechtsreform
SPD-Chefin Saskia Esken hingegen schloss Nachbesserungen vorerst aus. Angesichts der angekündigten Klagen gegen die Gesetzesnovelle müsse erst die Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht abgewartet werden, bevor über mögliche Kompromisslösungen gesprochen werden könne, sagte Esken sie der Augsburger Allgemeinen vom Dienstag.
Bundesverfassungsgericht berät über Wahlrechtsreform aus Jahr 2020
Das Bundesverfassungsgericht hat unterdessen mit der Verhandlung über eine Wahlrechtsreform begonnen – die allerdings schon nicht mehr aktuell ist. In Karlsruhe geht es seit Dienstag um eine mit den Stimmen der Großen Koalition aus Union und SPD im Jahr 2020 beschlossene Neuregelung, der zufolge bis zu drei Überhangmandate nicht mehr ausgeglichen werden sollten. Die damaligen Oppositionsfraktionen von FDP, Linkspartei und Grünen hielten die Reform für verfassungswidrig und wandten sich an das Gericht. (AFP/frs)