Wehrdienst-Debatte: Union beharrt auf Verschärfung der Vorhaben
VonFabian Hartmann
schließen
Am Mittwoch berät das Bundeskabinett über den neuen Wehrdienst-Gesetzentwurf von Verteidigungsminister Pistorius. Die Union fordert bereits jetzt Nachbesserungen.
Berlin – Am Montag (25. August) zog Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) seinen Einspruch gegen den bisherigen Wehrdienst-Gesetzentwurf von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zurück. Damit kann der Entwurf nun dem Bundeskabinett vorgelegt werden, das am Mittwoch (27. August) erstmals nach der Sommerpause tagt – und zwar im Bundesverteidigungsministerium.
Während wahrscheinlich ist, dass der Gesetzentwurf das Kabinett passiert, lässt die Union offenbar nicht davon ab, nachbessern zu wollen. Im Mittelpunkt dabei steht die Frage, den Dienst freiwillig zu gestalten oder eine Wehrpflicht auszulösen – sie ist im bisherigen Gesetzentwurf nämlich nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
Union fordert Verschärfung des Wehrdienst-Gesetzentwurf – SPD plädiert, abzuwarten
Der Union geht es in der Debatte um den neuen Wehrdienst-Gesetzentwurf um klar abgesteckte und verbindliche Zielvorgaben hinsichtlich der personellen Bundeswehr-Aufstockung: Und darum, dass ein Unterschreiten jener Zielsetzung neue Schritte hin zu einer Wehrpflicht nötig machen soll. SPD-Politiker sind mit diesem Vorhaben nicht d’accord und stemmen sich bislang deutlich gegen die Forderungen von CDU und CSU.
„Man sollte vielleicht erstmal abwarten, wie ein Gesetz wirkt, bevor man schon vorweg die Verschärfung fordert“, sagte der SPD-Verteidigungsexperte Christoph Schmid der Augsburger Allgemeinen. Die fachlich zuständige Vize-Fraktionsvorsitzende Siemtje Möller (SPD) sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: „Wir haben uns im Koalitionsvertrag eindeutig verständigt: Der neue Wehrdienst startet freiwillig – und das gilt.“
Vom Schützen bis zum General: Das sind die Dienstgrade der Bundeswehr
Was sieht der Wehrdienst-Gesetzentwurf von Verteidigungsminister Pistorius vor?
Der neue Wehrdienst-Gesetzentwurf von Verteidigungsminister Pistorius setzt auf Freiwilligkeit und attraktivere Rahmenbedingungen, um mehr junge Menschen für die Bundeswehr zu gewinnen. Demnach sollen künftig alle Soldaten auf Zeit berufen werden, womit eine Bezahlung nach dem Bundesbesoldungsgesetz einher ginge, die höher ausfällt als die Bezüge bisher freiwillig Wehrdiensteistender. Wie der Spiegel im Juli berichtete, könnte der monatliche Sold im neuen Wehrdienst bei mehr als 2000 Euro netto liegen.
In Anlehnung an das in Schweden praktizierte Modell sollen dem bisherigen Gesetzentwurf zufolge ab 2026 alle jungen Männer und Frauen einen Fragebogen erhalten, berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für männliche Empfänger soll er obligatorisch auszufüllen sein, für weibliche freiwillig. Mit dem Fragebogen soll das Interesse an der Bundeswehr ermittelt werden. Geeignete Kandidaten und Kandidatinnen werden dann zur Musterung eingeladen.
Hauptanliegen des neuen Wehrdienstgesetzes ist es, der Bundeswehr deutlich mehr aktive Soldaten zuzuführen. Aktuell liegt ihre Zahl laut Bundeswehr-Angaben bei fast 183.000. Jedoch benötigt Deutschland 260.000 aktive Streitkräfte, um die vorgegebenen Nato-Zielsetzung zu erfüllen und fähig zu sein, potenzielle Angriffe abzuwehren. Ab 2028 sollen dann alle 18-jährigen Männer zu einer verpflichtenden Musterung. Ziel ist es nach Angaben aus dem Verteidigungsministerium, ein „Lagebild“ über die gesundheitliche Eignung deutscher Männer im wehrfähigen Alter zu erstellen. Auch ein Umschwenken auf eine Wehrpflicht wäre dem aktuellen Gesetzentwurf zufolge möglich, sollten Rekrutierungsvorhaben verfehlt werden.
Union fordert „konkrete Meilensteine“ und einen „Spurwechsel“ von Freiwilligkeit zur Pflicht im Wehrdienst
Am Montag war es noch zu Unstimmigkeiten gekommen, da CDU-Außenminister Wadephul mit einem Ministervorbehalt Einspruch gegen den Gesetzentwurf erhoben hatte. Damit wollte er den Unionsforderungen Nachdruck verleihen: Sie wollen den Fokus auf eine Wehrpflicht setzen, um die Zuführung neuer Bundeswehr-Soldaten in den kommenden Jahren zu sichern. Nach Gesprächen zwischen den Ministerien zog Wadephul seinen Einspruch am Montagnachmittag jedoch zurück. „Die Punkte, die für die ursprüngliche Einlegung maßgeblich waren, konnten in heutigen Gesprächen geklärt werden“, zitiert die dpa Stimmen aus dem Auswärtigen Amt.
Nun also wird Wehrdienst-Gesetzentwurf am Mittwoch dem Kabinett vorgelegt. „Im anschließenden parlamentarischen Verfahren wird es weitere Beratungen geben. Ziel ist und bleibt, die Fähigkeitsziele der Nato zu erfüllen und die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken“, hieß es aus dem Auswärtigen Amt. Unionsfraktionsvize Norbert Röttgen (CDU) setzt jedoch schon jetzt auf weitere Verschärfungen des Gesetzentwurfs im Bundestag.
„Wir müssen jetzt konkrete Meilensteine vereinbaren, die einen Spurwechsel von der Freiwilligkeit zur Pflicht vorsehen, wenn diese nicht ausreicht, um unsere Ziele zu erreichen“, sagte Röttgen dem Nachrichtenportal t-online. „Das Prinzip Hoffnung kann in einem so wichtigen Bereich nicht handlungsleitend sein, und jedes Abwarten auf eine weitere Zuspitzung der sicherheitspolitischen Lage wäre unverantwortlich“, führte Röttgen aus. (fh)