Wahlrechtreform

Wird der Bundestag kleiner? - Immer noch keine Kompromisse bei Wahlreform

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Ob und wann die Wahlrechtsreform kommen wird, ist noch unklar

Im Streit um den richtigen Weg zur Verkleinerung des Bundestages zeichnet sich kein Kompromiss ab.

Berlin -  Bei der ersten Beratung von Vorschlägen der Ampel-Koalition und der Opposition zur Reform des Wahlrechts hielt die Koalition am Freitag an ihrem Gesetzentwurf fest. Sie warf der Union vor, ihr Gegenvorschlag sei zu kompliziert und nicht geeignet, eine substanzielle Reduzierung der Zahl der Abgeordneten von derzeit 736 Abgeordneten zu gewährleisten.

Konstantin Kuhle (FDP) pries den Vorschlag, den er zusammen mit Politikern von SPD und Grünen vorgelegt hatte, als Maßnahme gegen das Berufspolitikertum. Er betonte: «Parlamentarische Demokratie ist ein Mandat auf Zeit.» Kuhle sagte an die Adresse der CDU/CSU: «Lassen Sie uns dieses Gespräch weiterführen.» Auch der Unionsvorschlag enthalte trotz genereller Schwächen «einige sehr gute Punkte». Die Pläne der Ampel-Koalition sollen dafür sorgen, dass der Bundestag nach der nächsten Wahl durch die Abschaffung von Überhangs- und Ausgleichsmandaten wieder auf seine Normgröße von 598 Abgeordneten schrumpft. Die Union schlägt dagegen eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise von 299 auf 270 Wahlkreise vor.

«Wir wollen unser Gesetz Anfang März beschließen und hoffen auf eine breite parlamentarische Mehrheit», sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann, der Deutschen Presse-Agentur. Till Steffen (Grüne) versicherte im Plenum, man werde sich von der Union nicht aufhalten lassen: «Wir machen das jetzt.» Albrecht Glaser (AfD) sagte, der Ampel-Vorschlag sei einem Konzept seiner Fraktion zur Wahlrechtsreform von 2020 sehr ähnlich. Die Linke begrüßte den Ampel-Vorschlag im Grundsatz.

Dass der Bundestag immer größer geworden ist, hat mit der Ausdifferenzierung der Parteienlandschaft und dem geänderten Wahlverhalten zu tun. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Mandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Diese zusätzlichen Mandate darf die Partei behalten. Die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate. Die Linke war bei der zurückliegenden Bundestagswahl unter der Fünf-Prozent-Hürde geblieben und nur dank dreier Direktmandate in Fraktionsstärke auf Basis der sogenannten Grundmandatsklausel ins Parlament eingezogen. Die Union schlägt vor, dass diese Klausel künftig erst ab fünf Direktmandaten ziehen soll. (dpa)

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