Söder-Minister Eisenreich warnt: „Gewaltkriminalität bei Kindern und Jugendlichen hat zugenommen“
VonMarkus Knall
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Andreas Schmid
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„Schwere Straftaten von Kindern wühlen die Gesellschaft auf“, sagt Bayerns Justizminister Eisenreich im Interview mit dem Münchner Merkur. Braucht es Änderungen bei der Strafmündigkeit?
Georg Eisenreich sitzt seit 2003 im Bayerischen Landtag, seit 2018 ist er Söders Mann fürs Rechtliche. Im Interview mit dem Münchner Merkur von IPPEN.MEDIA spricht der CSU-Justizminister über den Einsatz von KI, Regeln der Strafmündigkeit und Kindergewalt, Forderungen nach einem „Alarmknopf gegen Cybermobbing“ in sozialen Medien und die Folgen von Migration in Bayerns Gefängnissen.
Justizminister Eisenreich: „KI-Gerichtsurteile werden mit Sicherheit kommen“ – auch bei uns?
Herr Eisenreich, Sie und Ihre Länderkollegen wollen eine „KI-Plattform der Justiz“ entwickeln. Die Justiz wird aber eher mit Stapeln von Papierakten verbunden als mit KI…
Dieses Bild ist veraltet. Bis 1. Januar 2026 müssen alle Bundesländer die elektronische Akte einführen. In Bayern nutzen alle Zivilgerichte und 20 von 22 Staatsanwaltschaften bereits die E-Akte. Wir werden diese Vorgabe also, anders als andere Bundesländer, schaffen. Die E-Akte bedeutet aber noch nicht den Einsatz von KI. Da arbeiten wir an Tools, die Richter und Staatsanwälte gezielt unterstützen.
Werden irgendwann Urteile mit KI gefällt?
Nein. KI und Legal Tech Tools sollen Richterinnen und Richter unterstützen, zum Beispiel Daten und Akten zu strukturieren, etwa bei Massenverfahren oder Sammelklagen. Die Entscheidung muss aber immer ein Mensch treffen – er trägt die Verantwortung.
Könnte ein Richter nicht Argumente von Verteidigung und Staatsanwaltschaft in eine KI eingeben und ein Urteil auf Basis früherer Verfahren erhalten?
Unser Grundgesetz verbietet das. Wir wollen und werden das auch nicht tun. Aber KI-Gerichtsurteile werden mit Sicherheit kommen – in anderen Ländern, deren Justizsystem überfordert ist. Dort wird man abwägen: Wollen wir entweder einen riesen Berg unerledigter Verfahren oder entlasten wir uns mit KI, nehmen dafür aber Fehler in Kauf. Deutschlands Justizsystem funktioniert, wir brauchen und wollen keine KI-Urteile.
„Brauchen wir auch in Deutschland“: Eisenreich fordert Alarmknopf gegen Cybermobbing
Sie wollten das Strafrecht um KI-Missbrauch ergänzen. Da geht es um sogenannte Deepfakes, gefälschte Medien mit Künstlicher Intelligenz. Wie ernst ist das Problem?
Wir stehen erst am Anfang des Problems. Wir sehen an den Zahlen, dass KI für immer mehr Verbrechen eingesetzt wird. Es gibt beispielsweise das sogenannte Voice Cloning. Da imitieren Kriminelle auf Basis von Künstlicher Intelligenz die Stimmen anderer, unter anderem für den Enkeltrick. Dann gibt es noch den großen Bereich der Deepfakes, also gefälschte Videos oder Bilder. Bei Deepfakes geht es oft auch um Mobbing. Besonders Frauen und Mädchen sind betroffen, etwa durch täuschend echte pornografische Bilder und Videos. Diese KI-Software wird immer besser.
Der Cyberraum scheint gefährlich. Ein Fall in Hamburg zeigt, wie ein junger Mann Minderjährige in Chatforen manipulierte und in den Suizid treiben wollte. Wie können wir Kinder besser schützen?
Medienkompetenz ist wichtig, aber auch praktische Hilfen. Frankreich hat auf bestimmten Plattformen einen Alarmknopf gegen Cybermobbing eingeführt. Ein Klick verbindet das Opfer mit einer echten Person und man kann sich beraten lassen. So etwas brauchen wir auch in Deutschland.
Welche Verantwortung tragen die Plattformbetreiber?
Eine große. Ich habe die Plattformbetreiber schon angeschrieben und darum gebeten, einen Alarmknopf gegen Cybermobbing einzurichten. Der Brief ging an Facebook, Instagram, TikTok und Google. Bisher haben sie nicht wirklich reagiert. Aber die Plattformbetreiber müssen da einfach mehr tun. Unabhängig davon brauchen wir auch bessere rechtliche Regelungen. Das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz hätte da bessere Möglichkeiten gehabt, wurde aber durch den Digital Services Act der EU abgelöst. Neben strengeren Regeln zur Löschung strafbarer Inhalte braucht es auch noch mehr öffentlichen Druck auf die Plattformbetreiber.
Schwere Straftaten von Kindern wühlen die Gesellschaft auf. Eine Änderung sollte nicht ausgeschlossen werden, aber wir brauchen vorher Daten zur psychologischen Entwicklung von 12- und 13-Jährigen. Können sie überhaupt in ausreichendem Maß einsehen, ob ihre Tat Unrecht ist? Wir haben hier zu wenige Daten. Ich habe daher bereits letztes Jahr vom Bundesjustizministerium eine entsprechende Studie gefordert. Das ist nun im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vereinbart.
Laut BKA ist die Zahl der tatverdächtigen Kinder im Vergleich zu 2019 um 43 Prozent gestiegen. Woran liegt’s?
Die Zahlen sind eindeutig. Vor allem Gewaltkriminalität bei Kindern und Jugendlichen hat zugenommen. Das spiegelt gesellschaftliche Probleme und Entwicklungen wider.
Bayerns Gefängnisse: „Mehr als die Hälfte der Insassen sind Ausländer“
Welche Entwicklungen? Hat das etwas mit Migration zu tun?
Das ist differenziert zu betrachten. Bei Kindern und Jugendlichen liegen mir bisher keine ausreichenden Informationen vor. Was Erwachsene angeht, kann ich sagen, dass Menschen beispielsweise mit Kriegs- oder Gewalterfahrung diese natürlich nach Deutschland mitbringen. Die Folgen der Migration zeigen sich auch in bayerischen Gefängnissen: 51 Prozent und damit mehr als die Hälfte der Insassen sind Ausländer, 2015 waren es noch ungefähr 35 Prozent.
Woher kommt der Anstieg?
Der hat natürlich auch mit der Zuwanderung seit 2015 zu tun. Die Zuwanderung hat positive, aber teilweise auch negative Folgen.
Lassen Sie uns differenzieren. Es gibt einige Straftaten, die können nur von Ausländern begangen werden, wie Verstöße gegen das Asylgesetz. Treibt das die Statistik künstlich nach oben?
Das rechnen wir bei den Statistiken immer raus. Sogenannte Ausländerdelikte machen ein oder zwei Prozent aus. Wir haben insgesamt sehr valide Daten. Mir ist es wichtig, die Probleme im Zuge der in der Vergangenheit zu wenig gesteuerten und zu wenig begrenzten Migration klar zu benennen, aber man muss auch differenzieren. Bei Gewaltdelikten, wie Vergewaltigungen und gefährlichen Körperverletzungen hat sich der Ausländeranteil erhöht, in anderen Bereichen ist er niedriger geworden. Bei Beleidigungen oder der widerlichen Kinderpornografie dominieren deutsche Täter. Das haben zuletzt auch unsere Ermittlungen zum Kinderporno-Netzwerk „KidFlix“ gezeigt.
Bleiben wir bei Migration. Die Bundesregierung setzt auf verstärkte Zurückweisung an den Grenzen. Aus juristischer Sicht haltbar?
Der Kurswechsel der Bundesregierung ist notwendig. Endlich wird das Thema Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung ernsthaft angepackt. Und ja, ich bin der Überzeugung, dass man an den Grenzen auch zurückweisen kann.
Es gibt Diskussionen und unterschiedliche Auffassungen, aber klar ist: Wir haben noch keine abschließende, obergerichtliche Rechtsprechung. Die Begründung des Innenministers überzeugt mich: Es gibt eine Überforderung der Kommunen und ein Sicherheitsproblem. Schaut man jetzt ins EU-Recht, konkret in den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, dann heißt es dort: Man darf nationales Recht anwenden, wenn es um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit geht.
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Dieses nationale Recht wäre dann die Zurückweisung. Es kann aber nur gelten, wenn die innere Sicherheit durch Migration bedroht ist. Fakt ist: Die Zahl der Asylanträge geht zurück. Ist die innere Sicherheit wirklich bedroht?
Die Sicherheitslage hat sich in den letzten Jahren zum Teil verschlechtert. Wir sehen das an Entwicklungen bei der Strafverfolgungsstatistik, an der Zusammensetzung der Nationalitäten von Inhaftierten in Gefängnissen oder auch an der Situation an zentralen Orten wie Bahnhöfen in größeren Städten. Wir nehmen auch ein verändertes Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und die Überforderung von Gesellschaft und Kommunen wahr. (Interview: Markus Knall und Andreas Schmid)