VonCarina Blumenrothschließen
Die Frühlingszeit rückt näher – und das hat Auswirkungen auf viele Hobbygärtner. Was ab März bei der Gartenpflege nicht mehr gestattet ist.
Die Pflanzen im eigenen Garten sollen später prächtig blühen, der Rasen soll gesund und grün sein und auch die Hecken als Abgrenzung des Grundstücks oder Sichtschutz sollen gepflegt aussehen. Viele Hobbygärtner können Stunden mit liebevoller Klein- und Großarbeit in ihrer grünen Oase verbringen. Dabei gibt es allerdings Regeln, an die sie sich halten müssen, sonst kann es teuer werden.
Hecke schneiden im Frühling: Was Sie beachten müssen
Unter anderem Vögel suchen sich einen Platz zum Nisten – da ist es denkbar, dass sie in Hecken ein Nest bauen. So ist es verboten, zu bestimmten Zeiten größere Rückschnitte vorzunehmen. Das Bundesnaturschutzgesetz informiert dazu: „Es ist verboten, Bäume, die außerhalb eines Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen“ (BNatSchG § 39).
Die Maßnahmen sollen Vögel und auch Insekten schützen. „Gerade Hecken bieten einen wertvollen Lebensraum für viele Arten und bieten diesen Wohnraum und Nahrung“, sagt Christine Tölle-Nolting vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) gegenüber ZDF heute. Unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen rät NABU privaten Gartenbesitzern „auch mit kleineren Eingriffen zumindest bis Juli zu warten, da ein vollkommen vogelfreundlicher Heckenschnitt nur schwer umsetzbar ist“.
Was erlaubt ist:
Zulässig sind lediglich „schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“, wie aus dem Gesetz weiterhin hervorgeht. Doch auch dabei gilt die Rücksichtnahme auf die in der Hecke heimischen Lebewesen, ergänzt NABU Bonn.
Unerlaubtes Schneiden der Hecke: So viel kann es kosten
Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Rückschnitt behördlich angeordnet wird. Das kann beispielsweise sein, wenn die Hecke aufgrund eines Sturms auf den Bürgersteig zu kippen droht. Wer gegen die Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes vorsätzlich oder bloß fahrlässig verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, informiert ZDF heute. Wie hoch das Bußgeld genau ist, ist von Bundesland zu Bundesland abhängig, auch die Größe der Hecke spielt eine Rolle. In Bayern kann das unerlaubte oder untersagte Beseitigen oder Beschädigen von Hecken zwischen 50 und 15.000 Euro kosten, berichtet der Bußgeldkatalog. In Mecklenburg-Vorpommern sind bei einer Hecke über 100 Meter sogar 100.000 Euro möglich.
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