Experte warnt

Achtung bei der Suche nach einem Parkplatz: Das Verschieben von Verkehrsschildern ist illegal

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Parkplatznot kann erfinderisch machen. Doch wer Schilder verrückt, riskiert mehr als nur ein Bußgeld, warnt ein Experte.

Die Suche nach einem Parkplatz kann schnell zur Geduldsprobe werden. Überall scheint es voll zu sein. Wenn man schließlich einen freien Platz entdeckt, ist oft ein Parkschein erforderlich. Oftmals verhindert auch ein temporäres Halteverbot, dass man sein Auto parken kann. Die Verlockung, das Schild einfach zu verschieben, um genug Platz zu schaffen, ist groß. Aber ist das legal?

Parkplatz-Trick mit Folgen: Schilder-Verschieben ist kein Kavaliersdelikt

Die Bild hat genau diese Frage an den Verkehrsrechtsanwalt Christian Marnitz von Geblitzt.de gerichtet. Der Fachmann rät dringend davon ab, ein Verkehrsschild zu verschieben – es könnte als kriminelle Handlung eingestuft werden. Es handelt sich dabei um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b Strafgesetzbuch) und Amtsanmaßung (§ 132 Strafgesetzbuch), die entsprechend geahndet werden können.

Verkehrsschilder verrücken ist kein Kavaliersdelikt.

Für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr kann das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorsehen. Aber auch eine Geldstrafe ist möglich. Entscheidend sind die Schwere des Vergehens und mögliche Vorstrafen. Bei Amtsanmaßung ist das Strafmaß geringer: Es reicht von einer Geldstrafe bis zu zwei Jahren Gefängnis.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Vorsicht bei selbstgemachten Verkehrsschildern: Es droht eine Geldstrafe

Interessanterweise könnte auch das Aufstellen eines Verkehrsschildes als kriminelle Handlung angesehen werden. „Das gilt übrigens auch für Zeichen oder Schilder, die mit echten Verkehrszeichen verwechselt oder deren Wirkung beeinträchtigen können“, unterstreicht Martnitz. „Beispielsweise dann, wenn man ein selbst gebasteltes Tempo-30-Schild im Vorgarten aufstellt.“

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Wer also einfach ein Verkehrsschild in seinem Vorgarten aufstellt, muss mindestens mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Wenn jedoch bestimmte Verkehrsschilder im Winter verschneit sind, bleibt man straffrei. Und auch wenn der Parkschein verschneit ist, müssen Autofahrer nicht mit einem Strafzettel rechnen.

Rubriklistenbild: © Horst Galuschka/Imago

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