Bußgeld droht

Elektronische Parkscheiben – praktisch, aber nicht immer erlaubt

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Vergesslichkeit beim Parken kann teuer werden. Elektronische Parkscheiben bieten eine praktische Alternative. Aber es gilt einiges zu beachten.

Die Suche nach einem Parkplatz kann grade in Großstädten zur Herausforderung werden. Wenn sich eine Lücke findet, braucht man in der Regel einen Parkschein. Das kann teuer werden, wenn man nicht das Glück hat und ein anderer Autofahrer einem sein Parkticket gibt. Etwas günstiger ist es, wenn man mit Parkscheibe parken kann. Die gibt es inzwischen auch als elektronische Version. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten.

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Elektronische Parkscheibe ist erlaubt – wenn sie bestimmte Vorgaben erfüllt

Das praktische an der elektronischen Parkscheibe: Ein Sensor erkennt, wenn das Auto abgestellt wird und stellt den Beginn der Parkzeit automatisch ein. Sie ist damit nicht nur eine Hilfe für vergessliche Autofahrer, sondern löst auch die Verwirrung um die richtige Einstellung der Parkscheibe auf.

Eine elektronische Parkscheibe kann ziemlich praktisch sein – aber man muss bei der Nutzung einige Dinge beachten. (Symbolbild)

Damit die elektronische Parkscheibe genutzt werden darf, muss sie aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So darf die Zeit nicht mitlaufen. Anderenfalls ist das Gerät unzulässig, wie der ADAC in einem Video erklärt. Zudem müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Die Parkscheibe braucht eine Typengenehmigung, nur dann ist sie in Deutschland zugelassen
  • Es muss ein weißes P auf blauem Grund (Verkehrszeichen 314) zu sehen sein
  • Über dem Display muss „Ankunftszeit“ stehen
  • Die Schrifthöhe der vorgegebenen 24-Stunden-Zeitangabe muss mindestens zwei Zentimeter betragen

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Knöllchen droht: Leere Batterie kann teuer werden

Die Parkscheibe darf zudem die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Der ADAC rät daher dazu, sie rechts unten an der Scheibe anzubringen. Zudem sollten Sie regelmäßig die Batterien kontrollieren, ansonsten droht ein Bußgeld, wenn es das Gerät nicht tut. Auch wenn die Parkscheibe die Vorgaben nicht erfüllt, wird ein Bußgeld fällig. Dieses hängt von der Parkdauer ab:

Verstoß\tBußgeld
Parken ohne gültige Parkscheibe, trotz Vorschrift20 Euro
... länger als 30 Minuten\t25 Euro
... länger als 1 Stunde\t30 Euro
... länger als 2 Stunde\t35 Euro
... länger als 3 Stunde\t40 Euro

Die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Parkscheibe im öffentlichen Bereich ist gestattet. Allerdings kann es auf privaten Parkplätzen zu Problemen kommen, da die Eigentümer ihre eigenen Nutzungsbedingungen festlegen. Der ADAC rät dazu, im Ausland auf die Nutzung einer elektronischen Parkscheibe zu verzichten, da die Bestimmungen stark variieren. In Ländern wie der Schweiz, Österreich und Belgien ist die Verwendung solcher Parkscheiben sogar untersagt. Darüber hinaus sind in einigen Ländern andere Modelle erlaubt als in Deutschland.

Der Redakteur hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.

Rubriklistenbild: © Jochen Tack/Imago

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