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Parkticket an andere Autofahrer weitergeben: Wann es erlaubt ist und wann nicht

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Diese Situation kenn wohl jeder: Man hat einen Parkschein gelöst, kommt aber früher zurück. Doch nicht immer kann man diesen weitergeben.

Die Suche nach einem Parkplatz kann schnell zur Tortur werden. Hat man dann doch einen gefunden, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man entweder die Parkscheibe rauslegen muss oder einen Parkschein braucht. Letzteres ist besonders dann ärgerlich, wenn man nur kurz etwas erledigen will. Mancherorts gibt es dafür die sogenannte Brötchentaste. Gibt es sie nicht, müssen Autofahrer mitunter länger zahlen als sie eigentlich parken. Da stellt sich die Frage, ob man das Parkticket anschließend nicht weitergeben kann.

Möglicherweise teilen andere Autofahrer das eigene Schicksal und müssen nur kurz für zehn Minuten in die Apotheke oder zum Bäcker, um Frühstück zu holen. Und soll man nicht jeden Tag eine gute Tat tun? Was läge da näher, als das Parkticket weiterzugeben.

Parkschein weitergeben, ist auf kommunalen Parkplätzen kein Problem

Ganz so einfach ist es aber leider nicht, einem anderen Autofahrer eine Freude zu bereiten. Es kommt dabei nämlich darauf an, wo der Parkautomat steht. Auf kommunalen Stellplätzen ist es beispielsweise kein Problem, den Schein weiterzugeben, wenn es noch lange genug gültig ist.

Wer die bezahlte Zeit nicht ausgenutzt hat, kann seinen Parkschein in der Regel weitergeben.

Es ist unerheblich, wer diesen gekauft hat und für welches Auto. Mit den Parkgebühren verfolgen die Städte nämlich das Ziel, Dauerparken zu verhindern und den Parkplatz möglichst vielen Verkehrsteilnehmern zugänglich zu machen. Dieses Ziel wird auch erreicht, wenn ein Parkschein an einen anderen Autofahrer weitergegeben wird. Übrigens wird der Parkschein zugeschneit, droht Ihnen kein Knöllchen.

Parkschein weitergeben: Auf privaten Parkplätzen vorher ins Kleingedruckte gucken

Anders sieht es indes aus, wenn man sein Auto auf einem privaten Parkplatz abgestellt hat. Hier kann der jeweilige Betreiber eigene Regeln festlegen und darin die Weitergabe eines Parkscheins untersagen. In der Regel ist das in den Nutzungsbedingungen geregelt. Bevor Sie den Parkschein verschenken, lohnt sich also ein Blick ins Kleingedruckte.

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Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Auch wer sein Ticket über eine App fürs Smartphone kauft, kann dieses – logischerweise – nicht an andere Autofahrer weitergeben. Hier lässt sich die Parkzeit aber ohnehin meist flexibel angeben, was eine bedarfsgemäße Bezahlung deutlich leichter macht.

Rubriklistenbild: © Rolf Poss/Imago

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