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Änderungen im Straßenverkehr: Was ab April für Autofahrer gilt

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Im April müssen sich Autofahrer auf einige Neuerungen einstellen. So kommt eine digitale Version des Fahrzeugscheins. Und auch für Fahrschüler gibt es Änderungen.

Der Straßenverkehr in Deutschland unterliegt einem ständigen Wandel. Jahr für Jahr treten neue Regelungen und Vorschriften in Kraft. So gibt es seit Oktober 2024 ein neues Halteverbotsschild, das Autofahrer kennen sollten. Und auch im April ändert sich wieder einiges.

Fahrzeugschein im Handy: Testlauf beginnt im April

Die wohl interessanteste Neuerung im April betrifft den Fahrzeugschein. Dieser muss immer mitgeführt werden und bei Polizeikontrollen im Original vorgelegt werden. Eine Kopie reicht nicht. Eine digitale Version künftig aber schon – zumindest vorübergehend. Denn im April 2025 startet ein Testlauf für den digitalen Fahrzeugschein.

Ab April gibts den Fahrzeugschein auch digital. (Symbolbild)

Dazu haben das Kraftfahrt-Bundesamt und die Bundesdruckerei eine spezielle App für die Fahrzeugpapiere entwickelt, wie die dpa berichtet. Langfristig sollen Dokumente in Papierform durch die digitale Alternative ersetzt werden. Und auch der Führerschein soll künftig im Smartphone gespeichert werden können.

Fahrschüler aufgepasst: Fragenkatalog für Theorieprüfung ändert sich

Nicht nur erfahrene Autofahrer, sondern auch angehende Führerscheinbesitzer müssen sich auf Veränderungen einstellen. Mit dem 1. April tritt ein neuer Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung in Kraft. Einige Fragen wurden dabei gestrichen oder überarbeitet. Zudem kommen neue Fragen hinzu. Die wichtigsten Änderungen:

  • Einführung von 64 neuen und überarbeiteten Fragen für alle Führerscheinklassen
  • Neue Themen, insbesondere zu modernen Fahrassistenzsystemen
  • Überarbeitung von Fragen zur Vorfahrt, zum Rechtsabbiegen und zu Verkehrsschildern
  • Einführung von Multiple-Choice-Fragen mit Bildern zur Verbesserung der Verkehrszeichenerkennung

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Neue Fragen in allen Führerscheinklassen

Doch nicht nur Autofahrer müssen sich auf neue Fragen einstellen. Auch in den anderen Führerscheinklassen gibt es ab dem 1. April viele neue Fragen:

  • 23 neue Fragen im Grundwissen für alle Klassen
  • 15 neue Fragen für den PKW-Führerschein (Klasse B)
  • 9 neue Fragen für den Motorradführerschein (Klasse A)
  • 23 neue Fragen für den LKW-Führerschein (Klasse C)
  • 11 neue Fragen für den Bus-Führerschein (Klasse D)

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Laut TÜV und DEKRA dienen die neuen Fragen jedoch dazu, die Verkehrssicherheit zu verbessern und den aktuellen rechtlichen Stand widerzuspiegeln. Dies könnte langfristig zu besser ausgebildeten und sichereren Fahrern führen. Dadurch könnte dann auch die ohnehin schon hohe Durchfallquote bei der Theorieprüfung weiter steigen. 2024 lag diese bei 41 Prozent.

Rubriklistenbild: © Eibner/Imago

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