Neuer Anlauf

Digitaler Führerschein in den Startlöchern: Wann wird er Realität?

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Das Zeitalter des Führerscheins in der Brieftasche könnte bald vorbei sein: Ein digitaler Führerschein für Smartphones ist in der Pipeline. Es gibt jedoch noch ungeklärte Fragen.

Stellen Sie sich vor: Sie stehen an einer Verkehrskontrolle und anstatt in Ihrer Geldbörse nach dem Führerschein zu kramen, entsperren Sie einfach Ihr Smartphone. Ein Fingertipp, und schon zeigen Sie der Polizei Ihre digitale Fahrerlaubnis. Was wie Zukunftsmusik klingt, könnte bald Realität werden. Für zahlreiche Fahrzeuglenker ist das übervolle Portemonnaie ein tägliches Ärgernis. Identitätsnachweise, Zahlungskarten und die obligatorische Fahrerlaubnis beanspruchen jeden verfügbaren Millimeter. Obwohl bargeldloses Bezahlen via Mobiltelefon längst Alltag ist, bleibt die Mitführpflicht des Führerscheins in Kartenform bestehen. Doch die Zeiten könnten sich ändern: Die Vision eines digitalen Führerscheins auf dem Smartphone steht kurz vor der Umsetzung.

Im Februar 2025 hat das Bundeskabinett eine wegweisende Entscheidung zur Modernisierung des Verkehrswesens getroffen. Die Einführung des elektronischen Führerscheins verspricht, den Fahrzeughaltern in Deutschland eine revolutionäre Veränderung zu bringen. In Zukunft könnte es bei Verkehrskontrollen ausreichen, statt des gewohnten Kartenformats ein Mobiltelefon vorzulegen, auf dem die Fahrberechtigung in einer speziellen Anwendung hinterlegt ist.

Digitaler Führerschein 2.0: Bundesregierung wagt neuen Anlauf

Dieses ambitionierte Vorhaben ist nicht der erste Versuch, die Fahrerlaubnis zu digitalisieren. Schon im Herbst 2021 war ein vergleichbares Konzept – unter der Bezeichnung ID Wallet – während der Amtszeit des früheren Verkehrsministers Andreas Scheuer (CSU) geplant. Allerdings scheiterte das Projekt aufgrund diverser technischer Hürden und Sicherheitsbedenken.

So oder so ähnlich könnte der Führerschein auf dem Smartphone aussehen.

Jetzt startet eine neue, vielversprechende Initiative: Am 12. Februar verabschiedete die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes, der auch die Einführung eines Smartphone-Führerscheins beinhaltet. Diese Entscheidung könnte den Beginn einer neuen Epoche in der Verkehrspolitik Deutschlands einläuten und den Alltag zahlreicher Fahrzeuglenker erheblich vereinfachen.

So soll der digitale Führerschein funktionieren

Dem Gesetzesvorschlag zufolge wird die physische Führerscheinkarte nach wie vor als Grundlage betrachtet und ist unerlässlich für die Erteilung der digitalen Version. Die elektronische Fahrerlaubnis soll beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragbar sein, welches eine dafür konzipierte, sichere Anwendung bereitstellen wird.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Der Smartphone-Führerschein würde Kraftfahrer von der lästigen Verpflichtung entbinden, die materielle Fahrerlaubnis ständig bei sich zu tragen. Dies könnte insbesondere bei behördlichen Überprüfungen Zeit und Nerven sparen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die elektronische Ausführung vorerst ausschließlich innerhalb der deutschen Grenzen Gültigkeit besäße – ein Aspekt, den Reisende im Blick behalten sollten.

ADAC gibt grünes Licht für digitalen Führerschein – mahnt aber zur Klärung offener Fragen

Der Automobilclub ADAC steht der Implementierung eines elektronischen Führerscheins prinzipiell positiv gegenüber, macht aber auf einige wichtige, noch ungeklärte Aspekte aufmerksam:

  • Umsetzung von Fahrverboten: Es muss geklärt werden, wie Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis bei einer Polizeikontrolle schnell erkannt werden können.
  • Aktualität der Informationen: Der Informationsstand der App muss mit dem Sachstand der Polizeibehörden übereinstimmen.
  • Langfristige Verfügbarkeit des Scheckkartenführerscheins: Der ADAC betont die Wichtigkeit, dass der physische Führerschein auch für diejenigen erhalten bleibt, die den digitalen Führerschein nicht nutzen wollen oder können.
  • Europäische Einheitlichkeit: Auf EU-Ebene ist mit der 4. EU-Führerscheinrichtlinie ebenfalls ein digitaler Führerschein geplant. Die Abstimmung zwischen nationalen und europäischen Regelungen steht noch aus.

Digitaler Führerschein kommt – nur wann?

Ein präzises Datum für die Einführung der elektronischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik ist noch nicht in Stein gemeißelt. Laut Informationen der AutoBild kündigt das Bundesverkehrsministerium einen „demnächst“ beginnenden Testlauf an. Der genaue Zeitpunkt wird vermutlich auch von den Entscheidungen und Prioritäten der neuen, CDU-geführten Bundesregierung beeinflusst.

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Währenddessen schreitet die groß angelegte Kampagne zum Austausch veralteter Führerscheine gegen das neue EU-konforme Scheckkartenmodell voran. Diese umfassende Initiative erstreckt sich bis zum Januar 2033 und umfasst sämtliche Fahr- und Motorradlizenzen. Erst kürzlich, am 19. Januar 2025, endete eine wichtige Umtauschfrist. Inhaber von Führerscheinen, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden und deren Geburtsjahr 1971 oder später liegt, werden dringend angehalten, sich unverzüglich mit der verantwortlichen Behörde in Verbindung zu setzen, um einen Termin für den verspäteten Umtausch zu vereinbaren.

Rubriklistenbild: © M.i.S./Imago

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