Verwechslungsgefahr

Neues Verkehrsschild für Ladezonen: Darauf müssen Autofahrer jetzt achten

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Seit Oktober 2024 gibt es in Deutschland ein neues Halteverbotsschild. Es markiert Ladezonen. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss tief in die Tasche greifen.

Bei der Vielzahl an Verkehrsschildern in Deutschland kann man als Autofahrer schnell den Überblick verlieren. Zumal immer wieder neue Zeichen hinzukommen, wie beispielsweise eines mit drei Menschen in einem Auto. Und auch beim Parken gibt es seit Oktober 2024 ein neues Zeichen, das Autofahrer kennen sollten.

Neues Schild für Ladebereich: Es ähnelt dem Halteverbot

Dabei handelt es sich um das Zeichen 230 „Ladebereich“. Es zeigt einen roten Kreis mit zwei sich kreuzenden Linien auf blauem Grund und ähnelt somit dem Schild für Halteverbote. Darunter steht in weißen Großbuchstaben das Wort „LADEBEREICH“. Zusätzlich können im Kreis weiße Pfeile zu sehen sein.

Das neue Ladebereich-Schild wurde erst im Oktober 2024 eingeführt. (Montage)

Autofahrer müssen also genau hinschauen, denn im eingeschränkten Halteverbot gelten strenge Regeln. Das Halten ist dort lediglich für bis zu drei Minuten zulässig – unabhängig vom Grund. Zudem gilt es nur für die Fahrbahn, nicht aber für den Seitenstreifen.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Parken in der Ladezone: Wann drohen Verwarngelder?

Durch das Ladebereich-Schild soll das Parken in zweiter Reihe eingedämmt und der Verkehrsfluss verbessert werden. Zudem sollen Lieferfahrzeuge so leichter einen Parkplatz finden. Doch auch normale Autofahrer dürfen die Ladebereiche nutzen, etwa dann, wenn Getränkekisten, großen Säcken aus dem Baumarkt oder Urlaubsgepäck ein oder ausgeladen werden müssen. Auch das Hochtragen von Einkäufen ist erlaubt. Hierbei ist jedoch Eile geboten und das Auto muss direkt umgeparkt werden.

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Für einen Umzug sollte man die Ladezone aber besser nicht nutzen. Denn dieser dauert in der Regel länger, als ein normales Be- oder Entladen. Laut dem ADAC können also von einer unzulässigen Sondernutzung ausgegangen werden. In der Praxis werde dies zwar meist geduldet, dennoch ist es ratsam, ein zeitlich befristetes Halteverbot zu beantragen. Wer die Regeln in den ausgewiesenen Ladebereichen missachtet, muss mit hohen Verwarngeldern rechnen:

  • Einfaches Parken ohne Be- oder Entladen: 25 Euro
  • Parken für mehr als eine Stunde: 40 Euro
  • Parken mit Verkehrsbehinderung: 50 Euro

Rubriklistenbild: © BASt/Sven Simon/Imago

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