Einkommenssteuer

Aktivrente in Planung – So hoch ist der steuerfreie Grundfreibetrag für Rentner aktuell

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Die Bundesregierung will einen steuerlichen Anreiz für Rentner schaffen, weiterzuarbeiten. Doch ab wann müssen Rentner heute überhaupt Steuern zahlen?

München – Die Einführung der Aktivrente ist bereits beschlossen und im Koalitionsvertrag von Union und SPD verankert. Ab dem Jahr 2026 sollen Rentnerinnen und Rentner, die freiwillig länger im Beruf bleiben, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen dürfen, also 24.000 Euro pro Jahr. Damit würde die neue Regelung eine spürbare steuerliche Entlastung gegenüber der aktuellen Besteuerung bedeuten.

Grundfreibetrag für Rentner: Diese Einkommensgrenzen gelten derzeit

Grundsätzlich gilt: Auch Renten zählen als Einkommen und unterliegen der regulären Einkommensteuer. Aber wie alle Steuerpflichtigen haben Rentner Anspruch auf einen steuerfreien Grundfreibetrag, der jährlich angepasst wird und das Existenzminimum absichern soll.

Mit der neuen Regierung stehen einige Änderungen bei der Rente an.

Im Jahr 2025 liegt dieser Freibetrag bei 12.084 Euro für Alleinstehende und 24.168 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner. Erst wenn die jährlichen Einkünfte diesen Betrag übersteigen, wird Einkommensteuer fällig. Dazu zählen auch jegliches Einkommen aus einer Berufstätigkeit oder anderen Anlagen. Seit 2023 gibt es immerhin keine Hinzuverdienstgrenzen mehr für Rentner. Das heißt, weitere Einkommen resultieren nicht mehr in einer Rentenkürzung.

Grundfreibeträge der letzten Jahre für Alleinstehende

  • 2021: 9744 Euro
  • 2022: 10.347 Euro
  • 2023: 10.908 Euro
  • 2024: 11.604 Euro
  • 2025: 12.084 Euro

Schrittweise Besteuerung der Rente bis 2058: Was Rentner wissen müssen

Die Besteuerung der Rente gab es nicht immer. Bis 2004 mussten Rentner sogar keine Steuern auf ihre Altersbezüge zahlen. Seit 2005 gilt das Prinzip der „nachgelagerten Besteuerung“. Dadurch werden Beiträge zur Altersvorsorge zunehmend steuerfrei, im Gegenzug wird die spätere Rente schrittweise besteuert.

Wie hoch der steuerpflichtige Anteil der Rente ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Seit 2023 steigt dieser Anteil jährlich um 0,5 Prozentpunkte. Wer 2025 in Rente geht, muss 83,5 Prozent seiner Rente versteuern. Ab dem Jahr 2058 wird die Rente schließlich vollständig steuerpflichtig sein.

Aktivrente ab 2026 – Steuerentlastung soll den Fachkräftemangel mildern

Mit der Aktivrente möchte die Regierung ältere Menschen ermutigen, länger erwerbstätig zu bleiben. Damit soll auch dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Derzeit sind laut Statistischem Bundesamt lediglich rund 13 Prozent der 65- bis 74-jährigen Rentnerinnen und Rentner beruflich aktiv.

Eine Studie der Prognos AG im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) zeigt: Durch die Aktivrente könnte die Zahl erwerbstätiger Rentner um bis zu 300.000 steigen. Die jährliche Bruttowertschöpfung könnte dadurch – je nach Szenario – um 3,6 bis 18,2 Milliarden Euro zulegen. Viele andere Rentenvorhaben von SPD und Union werden stark kritisiert, unter anderem wegen hohen Kosten für Arbeitnehmer. (jus)

Rubriklistenbild: © C3 Pictures/imago

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