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Verbreiteter Getränke-Irrtum: Vier einfache Tricks, um den Alkoholgehalt zu erkennen

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Viele Menschen wollen den „Dry January“ durchziehen und greifen zu alkoholfreien Getränken. Doch ein verbreiteter Irrtum könnte diesen Plan durchkreuzen.

Hamm – Die Droge Alkohol ist in der deutschen Gesellschaft so etabliert wie keine andere. Der Umgang mit ihr geschieht immer bewusster, besonders zu Jahresbeginn machen sich viele Menschen Gedanken über ihren Konsum und wollen ihn mit einem „Dry January“, also einem „trockenen Januar“, eindämmen. Der Griff zum alkoholfreien Getränk scheint da folgerichtig – doch es gibt einen weit verbreiteten Irrtum.

Verbreiteter Irrtum bei Getränken: Vier Möglichkeiten, wie man den Alkoholgehalt erkennt

„Nach den oft feucht-fröhlichen Feiertagen liebäugeln viele aus gesundheitlichen Gründen mit einem ‚Dry January‘, also dem bewussten Verzicht auf alkoholische Getränke für eine gewisse Zeit“, stellt auch die Verbraucherzentrale NRW fest. Und nicht nur die. Auch Brauereien bauen seit Jahren die Produktion von alkoholfreien Alternativen zum klassischen Pils aus – die Nachfrage wächst stetig. In den Regalen der Supermärkte und Discounter wird die Auswahl folglich immer größer. „Doch ein Blick aufs Kleingedruckte ist auch hier wichtig“, mahnen die Verbraucherschützer.

Hersteller würde gerne mit Begriffen wie „alkoholfrei“, „0,0 Prozent Alkohol“ oder „ohne Alkohol“ auf ihren Produkten werben. „Was vermeintlich identisch klingt, ist es aber nicht“, erklärt Lebensmittelexpertin Hannah Zeyßig von der Verbraucherzentrale NRW. Vier Möglichkeiten sollten Verbraucher kennen, um alkoholfreie Getränke zu erkennen:

  • ohne Alkohol: Kein Alkohol enthalten
  • 0,0 Prozent Alkohol: Kein Alkohol enthalten
  • alkoholfrei: bis zu 0,5 Prozent Alkohol möglich
  • alkoholhaltig: Diese Kennzeichnung ist erst ab einem Gehalt von 1,5

Kuriose Regel: Alkoholfreies Bier darf Alkohol enthalten

„Gesetzlich darf zum Beispiel ein Bier noch 0,5 Prozent Alkohol enthalten und trotzdem als ‚alkoholfrei‘ bezeichnet werden. Als alkoholhaltig gilt ein Getränk erst ab einem Alkoholgehalt von 1,2 Prozent und muss dann entsprechend gekennzeichnet werden“, bestätigt die Verbraucherzentrale und übt auch indirekt Kritik an dieser Praxis. Für manche Menschen könnte das nämlich ein Problem darstellen.

Besonders für Kinder, Schwangere, stillende Mütter und abstinente Alkoholkranke oder auch chronisch kranke Menschen kommt es schließlich auf den genauen Wert an. Die Verbraucherschützer raten daher: „Wer wirklich überhaupt keinen Alkohol zu sich nehmen will oder darf, sollte zu Getränken mit der Bezeichnung ‚ohne Alkohol‘ oder ‚0,0 Prozent Alkohol‘ greifen. Hier können Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sein, dass wirklich kein Alkohol enthalten ist.“ Dann gelingt auch ganz sicher der „Dry January“.

Rubriklistenbild: © Peter Kneffel/dpa

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