Ein Urteil vom Oberlandesgericht sorgt für Klarheit: Auch andere elektronische Geräte könnten künftig unter das Handyverbot im Straßenverkehr fallen.
Das Handyverbot am Steuer ist ein etablierter Bestandteil der Straßenverkehrsordnung (StVO) und soll Ablenkungen während der Fahrt minimieren. Doch was gilt für andere elektronische Geräte, die ebenfalls Aufmerksamkeit erfordern? Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 25. September 2025 hat den Geltungsbereich des Verbots erweitert und könnte als Präzedenzfall für zukünftige Entscheidungen dienen. Es zeigt, dass nicht nur Smartphones, sondern auch andere Geräte, die den Blick von der Straße ablenken, problematisch sein können.
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass das Bedienen einer E-Zigarette mit Touchdisplay während der Fahrt ebenfalls gegen das Handyverbot nach § 23 Abs. 1a StVO verstößt. Ein Autofahrer wurde zu 150 Euro Bußgeld verurteilt, weil er die Leistung seiner E-Zigarette über das Display regulierte. Während Deutschland strenge Regeln für elektronische Geräte hat, bleibt das Rauchen herkömmlicher Zigaretten hier und in vielen anderen Ländern weiterhin erlaubt. Das Urteil könnte laut Experten weitreichende Konsequenzen für ähnliche Geräte haben. Auch illegales Parken sorgt immer wieder für Frust und hohes Bußgeld.
Warum auch E-Zigaretten das Fahren gefährden können
Nach Ansicht der Kölner Richter zählt eine E-Zigarette mit Touchdisplay als „elektronisches Gerät“ im Sinne der StVO. Ihrer Einschätzung nach sei entscheidend, ob die Bedienung den Fahrer ablenkt. Solche Geräte würden nicht nur Informationen wie Leistung oder Akkustand anzeigen, sondern erforderten auch Einstellungen, die den Fokus vom Verkehr ablenken. Damit entstehe ein ähnliches Gefahrenpotenzial wie bei Smartphones, da jede Ablenkung das Unfallrisiko erhöhe. 2024 führten Ablenkungen durch solche Geräte zu 1.041 Unfällen – die Dunkelziffer könnte höher liegen.
Das Urteil könnte eine Signalwirkung haben. Es verdeutlicht, dass die Straßenverkehrsordnung den Umgang mit elektronischen Geräten umfassender regelt als bisher angenommen. Die Polizei erhält dadurch einen erweiterten Spielraum, um Verstöße zu ahnden, wenn die Bedienung eines Geräts während der Fahrt von der Verkehrssituation ablenkt. Für Autofahrer bedeutet dies, dass sie besonders achtsam sein müssen, um potenzielle Bußgelder oder andere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Das Urteil des OLG Köln zeigt, wie ernst Ablenkungen im Straßenverkehr genommen werden. Jede Interaktion mit elektronischen Geräten, wie einer Smartwatch, einem digitalen Assistenten oder einem Navigationssystem, die vom Verkehr ablenken, kann Konsequenzen haben. Autofahrern bleibt nur, solche Tätigkeiten auf Pausen zu verschieben. Auch beim Fliegen sind technische Geräte im Handgepäck teilweise nicht erlaubt: Erfahren Sie mehr über die Vorschriften.
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