Rezept-Revolution: Ab 2024 viele Medikamente wohl nur noch per E-Rezept
VonUlrike Hagen
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Am 1. Januar 2024 wird das wohl E-Rezept zur Pflicht. Stellen Ärzte dann noch das rosa Papier aus, drohen Honorarkürzungen. Doch was heißt das für die Patienten?
München – Ab dem 1. Januar 2024 ist es passé – das vertraute rosafarbene Papierrezept. Es wird mit Beginn des nächsten Jahres durch das E-Rezept ersetzt. Dies bedeutet, dass Versicherte in Deutschland verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch mithilfe ihrer Versichertenkarte, eines Codes oder einer App in der Apotheke erhalten können.
Rezept-Revolution: Ab 2024 gibt es Medikamente nur noch per E-Rezept
Der Start des digitalen Rezeptes wurde mehrfach verschoben. In Ländern wie den Niederlanden, Schweden und Österreich ist es bereits seit einiger Zeit im Einsatz. In Deutschland wurde das E-Rezept für Patienten erst im Juli 2023 eingeführt. Ab dem 1. Januar 2024 wird dies wie die elektronische Patientenakte – nun auch verpflichtend sein. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Arztpraxen in Deutschland E-Rezepte ausstellen können.
Rosa Rezept ade: Am 1. Januar 2024 startet das E-Rezept. Ab nächstem Jahr gibt es in Arztpraxis oder Apotheke kein klassisches Rezept mehr. Was Patienten wissen müssen. (Symbolbild)
Ab 1. Januar in Arztpraxis und Apotheke: Große Änderung für Patienten
Mit dem nächsten Jahr hält also mit der sogenannten GesundheitsID die digitale Identität in den Arztpraxen Einzug: „Das heißt aber nicht, dass es ab 2024 keine rosa Rezepte – offiziell heißen sie ‚Muster 16‘ – mehr geben wird“, so Roland Stahl, Pressesprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), gegenüber IPPEN.MEDIA.E-Rezepte würden zunächst nur für nur die Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ausgestellt.
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Beim Hausbesuch, für Hilfsmittel und Anwendungen gibts weiter rosa Rezepte
Verordnungen von Verbands- und Hilfsmitteln oder digitalen Gesundheitsanwendungen werden weiter auf dem rosa Papierrezept ausgestellt. „Auch Betäubungsmittel werden noch auf Papier verordnet. Hier soll die Verschreibung als E-Rezept erst in anschließenden Ausbaustufen folgen“, erklärt Strahl.
Das gelte ebenso bei Haus- und Heimbesuchen: „Hier funktioniert das E-Rezept noch nicht. Wir hätten einen stufenweisen Rollout besser gefunden. Denn so hätte das E-Rezept ausreichend über die gesamte Prozesskette getestet werden können“, kritisiert der KBV-Sprecher.
E-Rezept ab Januar 2024 Pflicht: So funktioniert das digitale Rezept
Grundsätzlich ist die Funktionsweise des E-Rezepts einfach: Nach der Untersuchung erstellt der Arzt ein elektronisches Rezept, das einen speziellen Code für die Einlösung in der Apotheke generiert. Dieser Code kann in der E-Rezept-App geöffnet oder als Ausdruck mitgegeben werden.
Die „digitale Identität“ ermöglicht es Versicherten auch, sich über ihr Smartphone in ihre elektronische Patientenakte (ePA) einzuloggen und E-Rezepte herunterzuladen. Patienten können ihre E-Rezepte aber auch über die E-Rezept-App oder über die elektronische Gesundheitskarte einlösen.
So bekommen Sie beim Arzt das neue E-Rezept:
Das Elektronische Rezept wird mithilfe einer Software im Praxisverwaltungssystem von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin erstellt. Dabei werden die gleichen Informationen wie auf dem bisherigen rosafarbenen Papierrezept festgehalten, nämlich:
Ihre Patienten- beziehungsweise Patientinnendaten
die Daten des Arztes oder der Ärztin
die verschriebenen Medikamente oder Wirkstoffe
Dosierungshinweise
Das digitale Rezept wird verschlüsselt an den zentralen E-Rezept-Server TI übermittelt. Für jedes E-Rezept wird ein sogenanntes E-Rezept-Token generiert. Dieses Token enthält den Code, den Sie zum Einlösen des Rezepts in der Apotheke benötigen . Patientinnen und Patienten können dieses über ihre elektronische Gesundheitskarte oder die E-Rezept-App in der Apotheke einlösen. Alternativ kann auch der Papierausdruck genutzt werden.
In der Arztpraxis erhalten Sie also kein physisches rosafarbenes Rezept mehr, sondern lediglich das E-Rezept-Token.
„Ein Unding“: Ärztevereinigung kritisiert Honorarkürzungen für Ärzte ohne E-Rezept scharf
Die beschleunigte Digitalisierungsstrategie von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll offenbar mit strenger Hand durchgesetzt werden: Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Digital-Gesetzes verabschiedet, der Honorarkürzungen vorsieht, wenn Praxen keine elektronischen Rezepte ausstellen können. Das kritisiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) scharf.
„Dass der Gesetzentwurf Sanktionen gegen Ärztinnen und Ärzte vorsieht, die nicht ab Januar 2024 ein E-Rezept ausstellen, ist ein Unding“, so Sprecher Stahl. Der Erfolg der Digitalisierung des Gesundheitswesens stehe und falle mit der Unterstützung der Ärztinnen und Ärzte. „Vertrauen schafft man sicherlich nicht mit Bußgeldern“. Praxen in Deutschland stellten jeden Werktag über 1,5 Millionen Rezepte aus – „das muss verlässlich und gesichert funktionieren“. Mit einer stufenweisen Testung hätte man „Kinderkrankheiten“ der Prozesskette ausräumen können, bevor es flächendeckend eingeführt wird.
Noch ist das Digital-Gesetz nicht in Stein gemeißelt. Im parlamentarischen Verfahren könnte der Entwurf weitere Änderungen erfahren: Patienten und auch „Praxen sollten sich jedoch darauf einstellen, dass das elektronische Rezept ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend wird“, so der KBV.