- VonMilea Erzingerschließen
Arbeitslosigkeit muss nicht direkt ins finanzielle Aus führen. Wie hoch die staatliche Stütze ausfällt und welche Möglichkeiten bestehen, hängt von mehr ab als nur dem letzten Job.
Der Job ist weg und plötzlich drehen sich die Gedanken nur noch ums Geld. In Deutschland gibt es für diesen Fall das Arbeitslosengeld I. Es soll die Zeit bis zum nächsten Job finanziell überbrücken. Doch wie hoch fällt es aus, wie lange gibt es die Unterstützung und welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Hinter diesen Fragen stecken klare Regeln und manchmal auch Ausnahmen, die kaum jemand kennt.
Das Arbeitslosengeld I (kurz ALG I) ist kein Geschenk vom Staat, sondern eine Versicherungsleistung. Das heißt: Nur wer vorher eingezahlt hat, kann auch Geld bekommen, erklärt t-online.de. Dabei gilt:
- Angestellte zahlen automatisch über ihren Arbeitgeber Beiträge in die Arbeitslosenversicherung
- Selbstständige müssen sich freiwillig versichern, sonst gibt es im Ernstfall kein ALG I
Nicht nur Dauer zählt: Unter diesen Bedingungen gibt es trotzdem Arbeitslosengeld
Es zählen aber nicht nur klassische Jobs, um Arbeitslosengeld beantragen zu können. Normalerweise müssen Betroffene in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate versichert gewesen sein, so die Bundesagentur für Arbeit. Wer oft befristete, kurze Jobs hatte, kann auch mit sechs Monaten Versicherung einen Anspruch haben. Das gilt aber nur dann, wenn diese Jobs im Schnitt höchstens 14 Wochen gedauert haben und das Gehalt unter einem bestimmten Wert lag. Auch bei null Berufsjahren gibt es Hilfe vom Staat.
So viel Geld gibt es nach dem Jobverlust – abhängig von Einkommen und Familie
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Einkommen vor dem Jobverlust. Als Grundlage dient laut der Bundesagentur für Arbeit das durchschnittliche Bruttogehalt der letzten zwölf Monate. Davon werden Steuern und Sozialabgaben abgezogen, um das sogenannte Leistungsentgelt zu berechnen – im Prinzip eine Art fiktives Netto, das als Basis für die weitere Rechnung dient.
Wer keine Kinder hat, erhält in der Regel 60 Prozent dieses Betrags. Lebt ein Kind im Haushalt, erhöht sich der Prozentsatz auf 67 Prozent. Ein Beispiel macht es deutlicher: Bei einem monatlichen Nettoverdienst von 1500 Euro ergibt sich ein Anspruch von etwa 900 Euro ohne Kind und rund 1005 Euro mit Kind.
Bezugsdauer und Sperrzeiten: Das steckt hinter den Arbeitslosengeld-Regeln
Wie lange Arbeitslosengeld I gezahlt wird, hängt vor allem vom Alter und von den Versicherungszeiten ab. Unter 50-Jährige können maximal ein Jahr lang Leistungen erhalten, wenn sie zuvor mindestens 24 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben. Ab 50 Jahren verlängert sich die mögliche Bezugsdauer stufenweise, bis zu einem Maximum von 24 Monaten für Menschen, die 58 Jahre oder älter sind, so die Bundesagentur für Arbeit.
Wer weniger Versicherungsmonate vorweisen kann, erhält entsprechend kürzer Leistungen. Allerdings gibt es Fälle, in denen das Geld nicht sofort fließt. Diese sogenannte Sperrzeit kann bis zu zwölf Wochen dauern, so heißt es weiter. Sie tritt ein, wenn die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet ist oder bestimmte Pflichten verletzt wurden.
Drei Monate, drei Tage: Die wichtigsten Fristen fürs Arbeitslosengeld
Damit es gar nicht erst zu solchen Verzögerungen kommt, ist die rechtzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit entscheidend. Spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses sollte die Meldung als arbeitssuchend erfolgen – bei kurzfristigen Kündigungen innerhalb von drei Tagen.
Zusätzlich muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit die Arbeitslosmeldung selbst erfolgen. Erst wenn beide Meldungen vorliegen und der Antrag ausgefüllt ist, beginnt der Anspruch auf Arbeitslosengeld.
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