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Vom ersten Tag an ohne Job und trotzdem Geld bekommen? Das System lässt es zu. Aber wie viel davon reicht zum Leben?
Nie gearbeitet und arbeitslos – wer zum ersten Mal ohne Job dasteht, etwa nach dem Studium, fragt sich schnell, ob das Jobcenter einspringt. Arbeitslosengeld gibt es in vielen Fällen nicht. Trotzdem geht niemand komplett leer aus. Bestimmte Voraussetzungen müssen aber erfüllt sein.
Ohne Job kein Anspruch: Wer nie gearbeitet hat, bekommt kein Arbeitslosengeld
Wer noch nie gearbeitet hat, bekommt in der Regel kein Arbeitslosengeld. Dafür muss in den letzten zweieinhalb Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens ein Jahr lang versicherungspflichtig gearbeitet werden, erklärt die Bundesagentur für Arbeit. Minijobs zählen nicht. Auch Schüler und Studenten, die nie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, bekommen nichts. Das gilt auch für viele Hausfrauen und Hausmänner.
Stattdessen gibt es das Bürgergeld. Eine Grundsicherung für Menschen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, aber trotzdem Hilfe brauchen. Bürgergeld bekommt laut der Bundesagentur für Arbeit nur, wer als erwerbsfähig gilt, also grundsätzlich arbeiten kann. Wer dauerhaft krank ist oder aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, fällt nicht darunter und bekommt stattdessen die Grundsicherung bei Erwerbsminderung.
Bürgergeld 2025 bei Arbeitslosigkeit: Wie viel Geld es gibt und welche Kosten übernommen werden
Das Bürgergeld ersetzt seit 2023 das frühere Hartz IV. Für Alleinstehende liegt der Regelsatz seit 2024 bei 563 Euro im Monat, erklärt buerger-geld.org. Wer mit einem Partner zusammenlebt, erhält 506 Euro pro Person. Dazu übernimmt das Jobcenter in vielen Fällen die Miete und Heizkosten, solange diese als angemessen gelten. Was als angemessen gilt, richtet sich vor allem nach der Region, in der man wohnt und die Größe des Wohnraums.
Die Stromkosten für Haushaltsenergie, also etwa für Licht, Kühlschrank oder Waschmaschine, sind im Bürgergeld-Regelsatz bereits enthalten und müssen daher selbst aus dem monatlichen Pauschalbetrag bezahlt werden, heißt es weiter. Leben Kinder im Haushalt, erhalten sie je nach Alter einen eigenen, altersgestaffelten Regelsatz. Dadurch erhöht sich der Gesamtbetrag der Bedarfsgemeinschaft entsprechend. Familien erhalten also mehr Bürgergeld als Alleinstehende.
Ausnahmen gibt es: Das gilt für Eltern, Zivildienstleistende und andere Sonderfälle bei Arbeitslosigkeit
In manchen wenigen Fällen kann es sein, dass Personen doch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, obwohl sie nicht gearbeitet haben. Das ist laut der Bundesagentur für Arbeit zum Beispiel möglich, wenn Personen ein Kind erzogen haben und deshalb nicht arbeiten konnten, oder wenn sie freiwillig Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben.
Auch wer Zivildienst oder freiwilligen Wehrdienst geleistet hat, kann unter bestimmten Bedingungen Anspruch haben. Das sind aber Ausnahmen und gelten nicht automatisch.
Keine Rente, kaum Geld: Was im Alter bleibt, wenn nie gearbeitet wurde
Wer gar keine Rentenbeiträge gezahlt hat, bekommt im Alter auch keine Rente. Dann bleibt wieder nur die Grundsicherung, so stern.de. Das ist fast das Gleiche wie das Bürgergeld. Auch hier zahlt der Staat nur das Nötigste, damit die jeweiligen Personen über die Runden kommen. Altersarmut ist damit oft vorprogrammiert.
Es ist jedoch auch möglich, sich mit einem Nebenjob etwas dazuzuverdienen. Das Jobcenter rechnet allerdings einen Teil des Einkommens an. Nur ein bestimmter Teil bleibt anrechnungsfrei, wie der deutsche Caritasverband e. V. erklärt. Wer mehr verdient, bekommt also weniger Bürgergeld.
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