VonAnni Gebhardschließen
Antragssteller des Arbeitslosengeldes müssen viel bedenken. Wer zum Beispiel bestimmte Regeln zu Urlaub und Umzug und nicht beachtet, könnte im Zweifel sogar den Anspruch darauf verlieren.
Wer Arbeitslosengeld will, muss einige Pflichtbesuche beim Jobcenter absolvieren. Kurz vor dem Ziel stolpern manche Antragssteller dann noch über zwei wichtige Vorschriften der Bundesagentur für Arbeit – hier ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) in Gefahr.
Arbeitslosengeld und Bürgergeld: Hier liegen die Unterschiede
Arbeitnehmer kennen es vielleicht nur von ihrer Lohnabrechnung: monatlich zahlen Angestellte Geld für die Arbeitslosenversicherung. Dieses Geld geht dann an die Bezieher des ALG I. Im Vergleich zum Bürgergeld sind die Bezüge des ALG allerdings befristet. Die monatliche Einzahlung auf das Konto beträgt hier zwischen 60 und 70 Prozent des Nettoeinkommens aus vorheriger Arbeit.
Fristen, Umzug, Urlaub – diese Dinge müssen Arbeitslosengeld-Empfänger beachten
Wer Arbeitslosengeld beantragt, muss nicht nur Fristen, sondern noch zwei weitere wichtige Dinge beachten. Arbeitssuchende, bei denen ein Umzug oder ein Urlaub bevorsteht, sollten sich vor ihrem Antrag unbedingt informieren. Im schlimmsten Fall könnten diese Dinge Unwissenden den Anspruch auf das Arbeitslosengeld kosten.
Umzug während Arbeitslosengeld-Antrag: Hier ist Vorsicht geboten
Wer sich momentan mitten im Antragsprozess befindet oder bereits ALG bezieht, sollte einen Umzug nicht auf die leichte Schulter nehmen. Bei einem laufenden Antrag sollte der Antragssteller immer für die Agentur für Arbeit erreichbar sein und muss sich im Falle eines Umzugs folglich darum kümmern, die richtige Postanschrift zu hinterlegen.
Wer bereits Arbeitslosengeld bezieht und seinen Umzug nicht meldet, für den entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld für den Zeitraum ab dem Umzugstag bis zur Meldung. Unter Umständen kann dabei sogar der Versicherungsschutz von Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung wegfallen. Nicht nur für ALG-Bezieher bringt der Umzug im Zweifel Nachteile, auch Rentner müssen sich einen bestimmten Wohnungswechsel gut überlegen.
Urlaub mit Arbeitslosengeld: Nur unter diesen Bedingungen möglich
„Das Recht der Arbeitslosenversicherung kennt den Begriff „Urlaub“ nicht“, so informiert die Agentur für Arbeit in einem Flyer. Können Arbeitslose also nicht verreisen? Doch, das können sie. Allerdings gilt der „Urlaubsanspruch“ lediglich für 21 Tage im Jahr. Hierbei werden auch die Wochenenden und Feiertage eingerechnet. Der Anspruch auf ALG bleibt während der Reise außerdem nur bestehen, wenn die Agentur für Arbeit vorher zugestimmt hat.
Der Bundesagentur geht es dabei vor allem darum, dass ALG-Empfänger zu der verreisten Zeit „ortsabwesend“ sind. Nicht genehmigt wird ein Urlaub übrigens dann, wenn die Abwesenheit dafür sorgt, dass beispielsweise Vorstellungsgespräche oder die Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen verhindert oder verzögert wird.
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