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Verheiratete Paare leben meist in einer Zugewinngemeinschaft. Nach einer Scheidung kann das auch Auswirkungen auf die Rente haben. Für manche bedeutet das mehr Geld im Alter.
Wer heiratet, glaubt daran, dass die Partnerschaft noch lange hält. Doch das ist nicht immer so. Laut Statistischem Bundesamt dauern Ehen im Schnitt 14,8 Jahre und werden dann geschieden. Nach der Scheidung steht vielen Ex-Partnern Unterhalt zu – in vielen Fällen haben sie aber noch weitere Ansprüche.
Wer heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht, lebt in der Regel in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alles erwirtschaftete als ein gemeinsames Vermögen. Stirbt einer der Ehepartner, erbt der Überlebende das gesamte Vermögen, wenn es keine Kinder gibt und auch kein Testament vorhanden ist. Ähnliches gilt bei der Rente.
Rentenansprüche aufgeteilt: Wer von einer Scheidung profitiert
Auch bei der Deutschen Rentenversicherung gelten die während der Ehe erhaltenen Rentenansprüche als „gemeinschaftliche Lebensleistungen“. Deshalb werden die Ansprüche im Regelfall geteilt. Das nennt die Deutsche Rentenversicherung Versorgungsausgleich. Stirbt der Noch-Partner kurz vor der Scheidung, kann das einige Probleme mit sich bringen.
Der Versorgungsausgleich ist dabei Teil der Scheidung und wird vom Familiengericht entschieden. Dafür brauche es laut der Rentenversicherung Auskünfte der Ehepartner über ihre Ansprüche. „Das Familiengericht stellt fest, ob und in welcher Höhe einem ehemaligen Partner Rentenansprüche abgezogen und dem anderen gutgeschrieben werden.“ Letztlich erhält ein Partner nach der Entscheidungen weniger Rente, während der andere mehr Geld bekommt.
Mehr Rente nach der Scheidung? In diesen Fällen gilt kein Versorgungsausgleich
In einigen Fällen kann jedoch kein Versorgungsausgleich gewährt werden. Das gilt laut der Deutschen Rentenversicherung, wenn die Ehe weniger als drei Jahre gehalten hat. Ehemalige Ehepartner, deren Anrechte sich nur minimal unterscheiden, sollen demnach auch vom Versorgungsausgleich ausgeschlossen sein. Außerdem ist es möglich, dass die Ex-Partner gemeinsam eine Vereinbarung treffen. Diese muss dann aber vom Familiengericht umgesetzt werden.
Doch wie wird der neue Anspruch dann umgesetzt? Wer bereits in Rente ist, erhält entsprechend dem Ausgleich mehr oder weniger Geld, sobald die Gerichtsentscheidung wirksam ist. Wird die Ehe noch vor dem Ruhestand geschieden, kommen die Ansprüche erst bei Renteneintritt zum Einsatz. Allerdings teilt die Deutsche Rentenversicherung mit, dass alle, die Verlust durch die Ehe gemacht haben, diesen durch freiwillige Beitragszahlungen ausgleichen können.
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