Wenn Messer bestimmte Kriterien erfüllen, ist ihr Transport im Auto außerhalb eines verschlossenen Behältnisses nicht erlaubt und kann zu einer hohen Geldbuße führen, so der ADAC.
Wer diesen Gegenstand im Auto hat, zahlt bis zu 10.000 Euro Bußgeld
Egal, ob sie zum Picknick eingesteckt werden oder man sie als praktische Helfer für alle Fälle dabei hat: Einige Haushaltsgegenstände können als Waffen angesehen werden. Dazu gehören auch Messer. Erfüllen diese bestimmte Kriterien, dürfen sie nicht im Auto mitgeführt werden, sonst droht ein empfindliches Bußgeld, warnt der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V. (ADAC).
Es gilt hier der Paragraf 42 a des Waffengesetzes (WaffG). Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden.
Der Automobil-Club mit Sitz in München weist darauf hin, dass „das Führen bestimmter Messer nach dem Waffengesetz verboten ist“. Weiter heißt es „Wenn ihr für die verbotenen Messer kein berechtigtes Interesse zum Führen habt, zum Beispiel, weil ihr die beruflich braucht, droht euch eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro“, so die ADAC-Juristin Annika Danner.
ADAC warnt: Wer das aus Versehen im Auto dabei hat, zahlt 10.000 Euro Bußgeld
Gemäß Paragraf 53 des Waffengesetzes können bei Verstoß Geldbußen von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. In besonders schweren Fällen drohen sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Zudem kann das betroffene Messer eingezogen werden.
Das gelte sogar dann, wenn die Waffen transportiert werden, man sie aber dafür nicht in ein verschlossenes Behältnis packt. In Deutschland reiche es in der Regel es nicht aus, die entsprechenden Gegenstände ins Handschuhfach zu legen, da sie dort immer noch griffbereit sind.
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Zu den verbotenen Waffen gehören verschiedene Messer, aber auch Softair-Pistolen, so Danner weiter. Ein normales Taschenmesser dagegen zähle meistens nicht dazu.
Ein Messer einfach so im Auto zu transportieren, kann teuer werden. Es drohen hohe Geldstrafen. Auch dann, wenn das Messer versehentlich mit eingepackt wurde.(Symbolbild)
Diese Messertypen sind laut dem ADAC im Auto untersagt:
Alle Einhandmesser
Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 Zentimetern
Risiko im Auto: Nicht nur Messer sind gefährlich
Neben Messern können auch andere Gegenstände im Auto Schaden anrichten oder teuer werden, wenn sie gestohlen oder unsachgemäß gelagert werden. Elektronische Geräte wie Laptops, Handys, Tablets oder vor allem Powerbanks sollten daher nicht im Auto gelassen werden, um Schäden oder sogar Brände zu verhindern. Vor allem Letztere sollten zum Beispiel nicht im geschlossenen Fahrzeug oder gar auf dem Armaturenbrett bei direkter Sonneneinstrahlung aufbewahrt werden, warnt der TÜV.