Es kann teuer werden

Bis zu 10.000 Euro Bußgeld: Diesen Alltagsgegenstand sollten Sie nicht mit ins Auto nehmen

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Beim Einsteigen ins Auto sollte man darauf achten, was man dabei hat. Ein bestimmter Gegenstand kann einen nämlich teuer zu stehen kommen.

Berlin – Wer zu schnell fährt, riskiert ein hohes Bußgeld, das ist klar – in Österreich kann man ab März sogar damit rechnen, dass das Fahrzeug beschlagnahmt wird. Auch bei Trunkenheit am Steuer wurden die Regeln verschärft. Doch was wohl den wenigsten bewusst ist: Hat man ein Messer im Auto, droht ebenso ein enorm hohes Bußgeld, warnte nun der ADAC.

Wenn Messer bestimmte Kriterien erfüllen, ist ihr Transport im Auto außerhalb eines verschlossenen Behältnisses nicht erlaubt und kann zu einer hohen Geldbuße führen, so der ADAC.

Wer diesen Gegenstand im Auto hat, zahlt bis zu 10.000 Euro Bußgeld

Egal, ob sie zum Picknick eingesteckt werden oder man sie als praktische Helfer für alle Fälle dabei hat: Einige Haushaltsgegenstände können als Waffen angesehen werden. Dazu gehören auch Messer. Erfüllen diese bestimmte Kriterien, dürfen sie nicht im Auto mitgeführt werden, sonst droht ein empfindliches Bußgeld, warnt der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V. (ADAC).

Es gilt hier der Paragraf 42 a des Waffengesetzes (WaffG). Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden.

Der Automobil-Club mit Sitz in München weist darauf hin, dass „das Führen bestimmter Messer nach dem Waffengesetz verboten ist“. Weiter heißt es „Wenn ihr für die verbotenen Messer kein berechtigtes Interesse zum Führen habt, zum Beispiel, weil ihr die beruflich braucht, droht euch eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro“, so die ADAC-Juristin Annika Danner.

@adac Messer im Auto: Ist das eigentlich erlaubt? Unsere Juristin Annika klärt auf 💡 #adac #auto #taschenmesser #bußgeld #strafe #gutzuwissen #lernenmittiktok ♬ Originalton - adac

ADAC warnt: Wer das aus Versehen im Auto dabei hat, zahlt 10.000 Euro Bußgeld

Gemäß Paragraf 53 des Waffengesetzes können bei Verstoß Geldbußen von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. In besonders schweren Fällen drohen sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Zudem kann das betroffene Messer eingezogen werden.

Das gelte sogar dann, wenn die Waffen transportiert werden, man sie aber dafür nicht in ein verschlossenes Behältnis packt. In Deutschland reiche es in der Regel es nicht aus, die entsprechenden Gegenstände ins Handschuhfach zu legen, da sie dort immer noch griffbereit sind.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Bestimmte Arten von Messern sind im Auto verboten

Zu den verbotenen Waffen gehören verschiedene Messer, aber auch Softair-Pistolen, so Danner weiter. Ein normales Taschenmesser dagegen zähle meistens nicht dazu.

Ein Messer einfach so im Auto zu transportieren, kann teuer werden. Es drohen hohe Geldstrafen. Auch dann, wenn das Messer versehentlich mit eingepackt wurde.(Symbolbild)

Diese Messertypen sind laut dem ADAC im Auto untersagt:

  • Alle Einhandmesser
  • Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 Zentimetern

Risiko im Auto: Nicht nur Messer sind gefährlich

Neben Messern können auch andere Gegenstände im Auto Schaden anrichten oder teuer werden, wenn sie gestohlen oder unsachgemäß gelagert werden. Elektronische Geräte wie Laptops, Handys, Tablets oder vor allem Powerbanks sollten daher nicht im Auto gelassen werden, um Schäden oder sogar Brände zu verhindern. Vor allem Letztere sollten zum Beispiel nicht im geschlossenen Fahrzeug oder gar auf dem Armaturenbrett bei direkter Sonneneinstrahlung aufbewahrt werden, warnt der TÜV

Rubriklistenbild: © Imago/Panthermedia

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