VonVivian Wergschließen
Autofahren kann oft zur Geduldsprobe werden. Gerade, wenn Autofahrer auf dreispurigen Autobahnen beharrlich die mittlere Spur nutzen. Aber ist das auch ein Verstoß?
München – Für Autofahrer, die regelmäßig auf der Autobahn unterwegs sind, können bestimmtes Fahrverhalten anderer Verkehrsteilnehmer den letzten Nerv kosten. In einem ADAC-Test zeigte die Mehrheit der Befragten sogar große Wissenslücken bei Führerscheinfragen. Auch bei bekannten Verkehrsschildern kennen Autofahrer häufig die Bedeutung nicht, verhalten sich nicht richtig und riskieren meist hohes Bußgeld.
Wie regelt das Gesetz das Fahrverhalten von „Mittelspurschleichern“? Sie können die Geduld anderer Verkehrsteilnehmer ganz schön strapazieren. Denn nichts nervt mehr als ein Autofahrer, der dauerhaft mit gleicher Geschwindigkeit auf der Überholspur bleibt, selbst wenn rechts neben ihm alles frei ist. Diese Fahrweise beeinträchtigt den Verkehrsfluss erheblich, weil andere Verkehrsteilnehmer, die die Mittelspur tatsächlich zum Überholen nutzen wollen, ausgebremst werden. Gleichzeitig erhört es das Unfallrisiko, da beim Überholen Verkehrsteilnehmer dann gleich zwei Spuren wechseln müssen.
Faustregel im Verkehr: Dauerhafte Nutzung der Mittelspur ist verboten – mit einer Ausnahme
Dabei herrscht in Deutschland das Rechtsfahrgebot. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt unter § 2 Abs. 2 StVO ganz klar, dass grundsätzlich, wann immer es möglich ist, Verkehrsteilnehmer den rechten Fahrstreifen benutzen sollten. Und wie EFahrer.com, das Portal um Elektromobilität, schreibt, gilt das auf zweispurigen Straßen immer. Allerdings sieht der Gesetzgeber, wie der Automobil-Club Verkehr (ACV) informiert, von dieser Vorschrift auch Ausnahmen vor.
So heißt es unter § 7 Abs. 3c StVO: „Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt“. ACV zufolge soll die Ausnahmeregelung dabei helfen, häufige Spurwechsel zu vermeiden und dadurch auch eine höhere Verkehrssicherheit gewährleisten.
Regelverstoß im Straßenverkehr: Mit diesen Bußgeldern müssen Mittelspurschleicher rechnen
Folglich können Mittelspurschleicher nicht immer sanktioniert werden. Es wird erst dann wirklich gegen eine Ordnungswidrigkeit verstoßen, wenn ein Autofahrer, grundlos langsam auf der mittleren Fahrspur unterwegs ist und so den Verkehrsfluss behindert. Laut Bußgeldkatalog muss bei einem Verstoß mit folgenden Bußgeldern gerechnet werden:
| Tatbestand | Bußgeld |
| Zu langsam gefahren mit Behinderung | 20 Euro |
| Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot mit Behinderung | 80 Euro |
| ... mit Unfallfolge | 100 Euro |
Bei den letzten beiden Verstößen gibt es noch zusätzlich jeweils einen Punkt in Flensburg.
Das müssen Autofahrer beachten, die Mittelspurschleicher überholen wollen
Fahrzeugführer, die mit einem Mittelspurschleicher konfrontiert werden, sind angehalten, ruhig zu bleiben und sich nicht zu unüberlegten Handlungen oder Fehlverhalten wie rechts überholen, drängeln oder zu einem vorschriftswidrigen Einsetzen der Lichthupe hinreißen lassen. Denn das kann ebenfalls teuer und mit Punkten in Flensburg geahndet werden:
| Tatbestand | Bußgeld |
| Missbräuchlicher Einsatz der Lichthupe | 5 Euro |
| Außerorts unerlaubt rechts überholen | 100 Euro |
| ... mit Gefährdung | 120 Euro |
| ... mit Unfallfolge | 145 Euro |
| Nötigung im Straßenverkehr | Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis |
Das außerorts rechts überholen, mit Gefährdung oder mit Unfallfolge werden zudem mit einem Punkt in Flensburg sanktioniert. Bei Nötigung im Straßenverkehr sogar mit drei Punkten. Das Rechtsüberholen ist laut Bußgeldrechner.org nur in zwei Situationen erlaubt:
- Sie fahren auf die Autobahn auf und überholen dabei auf dem Beschleunigungsstreifen den Autobahnverkehr.
- Sie befinden sich im Stau oder stockenden Verkehr und die Fahrzeuge links von Ihnen fahren nicht schneller als 60 km/h.
In Deutschland haben Autofahrer viele Freiheiten, die es nicht in allen anderen europäischen Ländern gibt. Manche Gewohnheiten könnten im Ausland sogar richtig teuer werden. Auch wer in den Sommerferien nach Italien fährt, sollte die dort geltenden Verkehrsregeln kennen, denn das beliebte Reiseland der Deutschen verschärft seine Verkehrsregeln in der Urlaubssaison drastisch. (Vivian Werg)
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