Drogenpolitik

Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Das ändert sich für Autofahrer

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Die Bundesregierung will den Besitz und Konsum von Cannabis legalisieren. Wie beim Alkohol soll es klare Grenzen für den Cannabis-Konsum am Steuer geben.

München – Der Besitz und Konsum von Cannabis soll in kleinen Mengen künftig erlaubt sein. Problematisch scheint, wie sich der Cannabis-Konsum auf die Kontrollen im Straßenverkehr auswirkt. Dafür werden Promille-ähnliche Richtwerte gefordert.

Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Konsum am Steuer - Grenzwert gefordert

Verkehrsminister Volker Wissing will klare Regeln und Grenzen für den Cannabis-Konsum am Steuer festlegen. Diese sollen ähnlich funktionieren wie die Promille-Grenzen, verriet der FDP-Politiker in einem Interview mit der Bild. Für ihn ist die Cannabis-Grenze für Autofahrer unbedingt notwendig, wenn eine gesetzliche Freigabe von Cannabis in kleinen Mengen erlaubt werden soll. Bisher galt beim Autofahren unter Cannabis-Einfluss eine klare Grenze: Wer Cannabis konsumiert hatte, galt als fahruntüchtig.

Der Konsum und Besitz von kleinen Mengen Cannabis soll bald legal sein – dazu wird eine Grenze für Autofahrer gefordert.

„Wir prüfen, wie die Grundlage für einen Grenzwert für Cannabis im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des § 24a Straßenverkehrsgesetz auf wissenschaftlicher Basis ermittelt und geschaffen werden kann“, sagte eine Sprecherin des Bundesverkehrsministers der Bild. In einer interdisziplinären Arbeitsgruppe mit Experten aus Medizin, Recht und Verkehr soll ein solcher Grenzwert festgelegt werden. Wichtig sei, „dass Regelungen über die Zulässigkeit von Fahrten unter Einfluss von Cannabis sich konsequent an den Erfordernissen der Straßenverkehrssicherheit orientieren.“

Cannabis-Legalisierung in Deutschland: So viel sollen Verbraucher mit dem neuen Gesetzesentwurf straffrei besitzen dürfen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach von der SPD will einen Gesetzesentwurf vorlegen, mit dem der Kauf und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für Menschen über 18 Jahren straffrei ist. Zu erwerben wären die Drogen in sogenannten Cannabis-Clubs. Diese gibt es in ähnlicher Form bereits in Spanien und Malta. Kaufen könnte dann nur, wer in einem solchen Cannabis-Club Mitglied ist. Auch im Eigenanbau wäre der Cannabis-Besitz erlaubt – dort können dann bis zu drei Pflanzen gezüchtet werden.

Der Deutsche Richterbund kritisierte die Pläne von Gesundheitsminister Lauterbach. Sie prangerten an, dass die Legalisierung von Cannabis zu einer zusätzlichen Belastung der Justiz führen würde. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) konterte hingegen damit, dass eine pragmatischere Drogenpolitik zu einer Entlastung der Gerichte führen wird. „Die geäußerte Skepsis des Richterbunds mag vielleicht auch daher rühren, dass man generell bei diesem Vorhaben politische Vorbehalte hat.“ In Buschmanns Augen „werden die Fälle vor Gericht weniger, wenn Menschen auf legale Weise Cannabis kaufen und konsumieren können.“ (Robin Dittrich)

Rubriklistenbild: © agefotostock/Imago (Symbolbild)

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