ADAC klärt auf

Irrglaube zum Tempolimit: Wann die Geschwindigkeitsbegrenzung endet

  • schließen

Die Geschwindigkeitsbegrenzung endet bei einem Tempolimit nach jeder Autobahn-Auffahrt oder Kreuzung automatisch. Oder? Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube.

Hamm - Im deutschen Straßenverkehr gibt es reichlich Verkehrsschilder zur Geschwindigkeitsbegrenzung. Autofahrer finden sie in Städten, auf Bundes- und Landstraßen und auf Autobahnen. Doch wann endet das Tempolimit eigentlich? Der ADAC räumt mit einem Irrglauben rund um Geschwindigkeitsbegrenzungen auf.

Viele Autofahrer werden der Meinung sein, dass ein Tempolimit etwa nach einer Kreuzung oder Autobahn-Auffahrt automatisch aufgehoben ist, wenn sich das Verkehrsschild zur Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wiederholt. Das stimmt aber nicht, erklärt der ADAC.

Irrglaube zum Tempolimit: Wann endet die Geschwindigkeitsbegrenzung?

„Eine Geschwindigkeitsbeschränkung endet grundsätzlich erst mit dem Aufhebungszeichen (Zeichen 278) oder innerorts am Ortsausgangsschild“, so die Verkehrsexperten. Bei dem Verkehrszeichen 278 handelt es sich um das runde Schild „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“, bei dem das Tempolimit als graue Ziffer auf weißem Hintergrund abgebildet und dabei mit schwarzen Querstreifen durchgestrichen ist.

Wer auf eine Straße abbiegt oder auf eine Autobahn auffährt, auf der ein Tempolimit gilt, dieses aber nach der Kreuzung oder Auffahrt nicht noch einmal wiederholt wird, kann mitunter nicht wissen, dass dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Laut ADAC kann Ortsunkundigen in solchen Fällen kein Tempo- oder auch Überholverbotsverstoß vorgeworfen werden.

Aber nicht nur die Gefahr eines Bußgeldes ist in solchen Fällen hoch. Ohne Wiederholungsschild kann es gefährlich werden, wenn sich Autofahrer an unterschiedliche Tempovorgaben halten. Deshalb fordern Verkehrsexperten unter anderem vom ADAC „die Wiederholung von Verkehrszeichen nach Einmündungen und Kreuzungen dort, wo erfahrungsgemäß viele ortsfremde Verkehrsteilnehmer unterwegs sind“.

Tempolimit: Geschwindigkeitsbegrenzung endet nicht nach jeder Kreuzung

Beim Thema Aufheben des Tempolimits ist wichtig, zwei Arten der Geschwindigkeitsbegrenzung zu unterscheiden: das Streckenverbot und das Zonenverbot. Beim Streckenverbot handelt es sich um ein Tempolimit für eine Strecke, gekennzeichnet mit dem klassischen runden Tempolimit-Schild: weißer Hintergrund, roter Rand, schwarze Ziffer. Es gilt:

  • bis zum Ende der Strecke (wenn der Autofahrer in eine andere Straße abbiegt oder von der Autobahn abfährt)
  • bis zu einem Aufhebungszeichen
  • bis zur gelben Ortstafel
  • bis zu einem neuen Tempolimit
So sieht das Verkehrszeichen 278 aus: „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“

Streckenverbote können auch schon von vornherein nur begrenzt gültig sein, etwa wenn eine Uhrzeit auf dem Verkehrsschild angegeben ist. Dann gilt das Tempolimit nur in dem genannten Zeitraum. Zudem ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingeschränkt, wenn das Tempolimit-Schild zusammen mit einem Gefahrenzeichen aufgestellt wurde. Das kann zum Beispiel bei einer Kurve oder einem Gefälle der Fall sein. Gleiches gilt auch bei einer Baustelle.

Tempolimit in Baustelle: Kein Aufhebungszeichen nötig

Der ADAC erklärt dazu: „Hier endet das Tempolimit ohne Aufhebungsschild nach Ende der angezeigten Gefahrenstelle, wenn sich das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung zweifelsfrei aus den Örtlichkeiten ergibt und in erkennbarer Nähe kein Aufhebungszeichen steht.“ Ein Aufhebungszeichen sei zudem auch nicht notwendig, wenn sich die Länge des Streckenverbots eindeutig aus einem Zusatzschild ergibt, etwa bei einer Kurve.

Vorfahrt-Regeln: Diese Schilder sollten Autofahrer kennen

Verkehrszeichen Nr. 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
Verkehrszeichen Nr. 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrsschild Andreaskreuz Nr. 201
Verkehrsschild Andreaskreuz Nr. 201: Andreaskreuze stehen an Bahnübergängen. Das Schild zeigt an, dass der Schienenverkehr Vorfahrt hat. Bei einem unbeschrankten Bahnübergang sollten Verkehrsteilnehmer auf der kreuzenden Straße nach rechts und links schauen, ob sich kein Zug nähert. Die Schilder sind große weiße Kreuze mit roten Enden. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 205: Vorfahrt gewähren!
Verkehrszeichen Nr. 205: Vorfahrt gewähren! Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Verkehrsteilnehmer an der kommenden Kreuzung/Einmündung Vorfahrt gewähren müssen. Das richtige Verhalten ist hier: Langsam an den Kreuzungsbereich heranfahren und auf freie Fahrt warten. Es ist ein weißes Dreieck mit rotem Rand, das auf der Spitze steht. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 206 Halt! Vorfahrt gewähren!
Verkehrszeichen Nr. 206 Halt! Vorfahrt gewähren! Dieses Schild zeigt an, dass Verkehrsteilnehmer an der kommenden Kreuzung anhalten und Vorfahrt gewähren müssen. Dazu müssen sie an der weißen Linie halten und dort 3 Sekunden warten. Dieses Verkehrszeichen ist das klassische Stoppschild. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 208 Vorrang des Gegenverkehrs
Verkehrszeichen Nr. 208 Vorrang des Gegenverkehrs: Dieses Schild zeigt an, dass der Gegenverkehr Vorrang hat. Es befindet sich an Fahrbahnverengungen, etwa durch Baustellen oder Absperrungen. Es ist ein weißer Kreis mit rotem Rand – in seinem Inneren befinden sich zwei Pfeile. Ein roter, der nach oben zeigt und ein schwarzer, der nach unten zeigt. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 301 Vorfahrt
Verkehrszeichen Nr. 301 Vorfahrt: Dieses Schild bedeutet, dass Verkehrsteilnehmer an der kommenden Kreuzung oder Einmündung einmalig Vorfahrt haben und an der nächsten Kreuzung keine Vorfahrt gewähren müssen. Es ist ein weißes Dreieck mit rotem Rand, in der Mitte befindet sich ein dicker schwarzer Pfeil mit einem dünnen Querstreifen. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 306 Vorfahrtstraße
Verkehrszeichen Nr. 306 Vorfahrtstraße: Dieses Schild zeigt dem darauf zufahrenden Verkehrsteilnehmer an, dass er Vorfahrt hat. Es ist ein weißes Quadrat, das auf der Spitze steht. In der Mitte befindet sich ein gelbes, kleineres Quadrat. Befindet sich ein Verkehrsteilnehmer auf einer Vorfahrtstraße, müssen alle anderen Auto-, Fahrrad- und Motorradfahrer warten, bis der Vorfahrtsberechtigte die Kreuzung überquert hat. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 307 Ende der Vorfahrtstraße
Verkehrszeichen Nr. 307 Ende der Vorfahrtstraße: Dieses Schild zeigt an, dass die Vorfahrtstraße endet. Ab sofort gilt die Rechts-vor-Links-Regel oder eben die Vorfahrtsregelung, die durch nachfolgende Verkehrsschilder angezeigt wird. Das Verkehrsschild sieht aus, wie Nr. 306, ist aber durchgestrichen. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 308 Vorrang vor dem Gegenverkehr
Verkehrszeichen Nr. 308 Vorrang vor dem Gegenverkehr: Dieses Schild zeigt Vorrang vor dem Gegenverkehr an. Es steht auf der gegenüberliegenden Seite des Schilds Nr. 208, ist quadratisch, blau, mit dünnem weißem Rand und zeigt zwei Pfeile. Einer ist weiß und zeigt nach oben, der andere ist rot und zeigt nach unten. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat

Beim Zonenverbot – ein schwarz umrandetes, rechteckiges Schild mit Tempolimit-Angabe und dem Zusatz „Zone“ – wird die Geschwindigkeitsbegrenzung immer mit einem entsprechenden Zeichen aufgehoben. Hierbei ist ein kompletter Bereich vom Tempolimit betroffen. Dabei handelt es sich in der Regel um mehrere Straßen, etwa in einem Wohngebiet.

Ist Ihnen die 20-Sekunden-Regel bekannt, die in Deutschland auf Autobahnen gilt? Nein? Sollten Sie aber. Denn: Sie erspart einiges an Stress. Auch sollten Autofahrer wissen, wann sie die Lichthupe nutzen dürfen.

Rubriklistenbild: © Jochen Tack/Imago

Kommentare