Bußgeld droht

Parkscheinautomat kaputt: Worauf man achten muss, um kein Knöllchen zu bekommen

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Ein defekter Parkscheinautomat ist immer ärgerlich. Damit man trotzdem parken kann, ohne ein Knöllchen zu bekommen, sollte man ein paar Dinge beachten.

Gerade in Großstädten kann die Suche nach einem Parkplatz ein zeitraubendes und nervenaufreibendes Unterfangen sein. Nicht immer findet sich eine kostenfreie Lücke – oft müssen Autofahrer ein Ticket an einem Parkscheinautomaten kaufen. Wer nur kurz stehenbleiben will, kann mancherorts auch die sogenannte Brötchentaste nutzen. Allerdings kommt es auch immer wieder vor, dass ein Parkautomat nicht funktioniert. Wer nun einfach ohne Parkschein parkt, riskiert ein Knöllchen – so erging es kürzlich einem Autofahrer in Bayern, wie merkur.de berichtet. Doch was gibt es zu beachten, wenn ein Parkautomat defekt ist?

Defekter Parkscheinautomat: Zunächst sollten Autofahrer nach einem anderen Automaten schauen

Auch wenn der Parkautomat kaputt ist, darf man seinen Wagen nicht einfach ohne Ticket auf der entsprechenden Stelle abstellen. Zunächst einmal sollte man unbedingt nachsehen, ob es in der betreffenden Parkzone einen weiteren – funktionstüchtigen – Parkautomaten gibt. Ist auch das nicht der Fall, ist in § 13 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt, wie es weitergeht. 

Wenn ein Parkautomat defekt ist, muss man einige Dinge beachten, wenn man trotzdem im entsprechenden Bereich parken möchte. (Symbolbild)

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Parkscheinautomat funktioniert nicht: Parkscheibe muss hinter die Windschutzscheibe

Laut der StVO muss bei einem nicht funktionierenden Parkscheinautomaten eine korrekt eingestellte Parkscheibe ins Auto gelegt werden. Diese muss im Fahrzeug gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert werden. Wichtig ist aber: Auch in diesem Fall muss die auf den Hinweisschildern festgelegte Höchstparkdauer beachtet werden – sonst droht ebenfalls ein Bußgeld.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte man von defekten Parkautomaten noch ein Foto machen – was in Zeiten von Smartphones in der Regel auch kein Problem darstellt. Falls man am Ende doch einen Bußgeldbescheid erhalten sollte, hilft dies eventuell im Falle eines Widerspruchs.

Rubriklistenbild: © Oliver Berg/dpa

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