Gesetzlicher Spezialfall

Autorennen mit nur einem Teilnehmer: Auch „Alleinrasern“ drohen empfindliche Strafen

  • schließen

Ein verbotenes Autorennen gilt als Straftat. Doch nicht allen ist bewusst, dass man nicht immer mehrere Teilnehmer benötigt, um dafür bestraft zu werden.

Falsche Annahmen im Straßenverkehr können zu Fehlern führen. Und diese wiederum können einen Unfall zur Folge haben. Ein klassisches Beispiel ist ein häufig zu beobachtender Trugschluss bei der „abknickenden Vorfahrt“: Hier wird der Blinker oft nicht korrekt eingesetzt. Auch manche Verkehrs-Mythen halten sich hartnäckig, wie die Annahme, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn bei einer ausgeschalteten Schilderbrücke endet. Dies ist jedoch ein Irrtum. Und: Selbst auf Autobahnabschnitten ohne Geschwindigkeitsbegrenzung müssen Raser unter bestimmten Bedingungen mit Strafen rechnen.

Nichteinhaltung der Richtgeschwindigkeit: In welchem Fall sie Folgen hat

In Deutschland gilt auf Autobahnabschnitten ohne Tempolimit eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Wer schneller fährt, muss zunächst keine Strafe befürchten. Allerdings kann Rasern Ärger drohen, wenn ein Unfall passiert. So kann eine Teilschuld zugesprochen werden, wenn der Zusammenstoß hätte vermieden werden können, indem man sich an die Richtgeschwindigkeit gehalten hätte.

„Verbotenes Kraftfahrzeugrennen“: Es droht sogar Gefängnis

Raser können auf Autobahn-Abschnitten ohne Geschwindigkeitsbegrenzung jedoch auch aufgrund eines anderen Verstoßes Ärger bekommen: das sogenannte „verbotene Kraftfahrzeugrennen“, das in § 315d des Strafgesetzbuchs (StGB) festgelegt ist. Da es sich hierbei um eine Straftat und nicht um eine Ordnungswidrigkeit handelt, sind die Strafen entsprechend streng: Teilnehmer eines solchen Rennens müssen mit einer Geldstrafe (Tagessätze, die nach dem Einkommen berechnet werden) oder mit sogar bis zu zwei Jahren Gefängnis rechnen.

Für ein illegales Autorennen können laut Gesetz auch „Alleinraser“ bestraft werden. (Symbolbild)

Laut ADAC geht es bei einem illegalen Rennen um Wettbewerb und Geschwindigkeit – beteiligt sein, müssen mindestens zwei Fahrzeuge. Die Länge der gefahrenen Strecke ist dabei irrelevant. Typische Anzeichen für ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ sind ein gleichzeitiger Start, ein riskantes Fahrverhalten, gemeinsame Etappenziele, Zeitmessungen und der Einsatz von hochmotorisierten Fahrzeugen.

Autobahnen der Extreme: In Deutschland ist keine Strecke länger als die A7 – eine andere hört einfach auf

Autobahn A7 bei Hamburg.
Autobahn A7: Mit einer Länge von 962,2 Kilometern ist die A7 die mit Abstand längste Autobahn der Bundesrepublik und nach der Autovía 7 in Spanien auch die zweitlängste Fernstraße Europas. Die A7 führt von Flensburg-Handewitt bis ins südliche Bayern. Seit 2012 läuft der Ausbau der Schnellstraße auf acht Spuren.  © Lobeca/Imago
Stau auf der Autobahn A3 in der Nähe von Köln.
Autobahn A3: Mit 769 Kilometern Länge muss sich die Fernstraße der A7 knapp geschlagen geben. Dafür ist die A3 die meist befahrene Autobahn in Deutschland. Laut der Straßenverkehrszählung 2021 sind alleine zwischen dem Autobahnkreuz Köln-Ost und dem Dreieck Köln-Heumar täglich mehr als 166.000 Autos unterwegs. © NurPhoto/Imago
Die Autobahn A1 in Richtung Fehmarn
Autobahn A1: Mit 749 Kilometern Länge ist die A1 nur etwas kürzer als die A3. Dafür dürfte es sich wohl um eine der längsten Baustellen Deutschlands handeln. Im Vergleich zur A1 wirken die 14 Jahre Bauzeit des BER wie ein Augenzwinkern. Denn der erste Spatenstich für die Autobahn wurde 1934 getätigt. Fast 80 Jahre später klafft in der Eifel immer noch eine 25 Kilometer lange Lücke. Wann diese geschlossen wird ist unklar. © Panthermedia/Imago
Fahrzeuge sind auf der Autobahn 4 in Höhe des Rasthofes Frechen in Richtung Köln und Olpe unterwegs.
Autobahn A4: 583 Kilometer Länge reichen für Platz vier im Ranking der längsten Autobahnen. Doch die A4 zeichnet sich auch durch ein besonders hohes Nebelrisiko auf dem viel befahrenen Streckenabschnitt zwischen Aachen und Köln aus. Am 20. Dezember 1987 musste die Strecke nach dem Aufkommen einer Nebelbank mit Sichtweiten von weit unter 30 m erstmals voll gesperrt werden. Inzwischen wurde dort eine Nebelwarnanlage installiert. © Mangold/Imago
Vor der Ausfahrt Köln-Rodenkirchen hat sich auf der Autobahn A555 in Fahrtrichtung Köln ein erheblicher Stau gebildet.
Autobahn A555: Mit grade einmal 18 Kilometern Länge zählt die Fernstraße zwischen Köln und Bonn zu den kürzeren Strecken. Doch historisch ist die A555 von größter Bedeutung, denn es ist die erste und älteste Autobahn der Bundesrepublik. 1932 wurde die Schnellstraße vom damaligen Kölner Oberbürgermeister Konrad Adenauer eingeweiht. Sie trägt bis heute zudem den Spitznamen Diplomatenrennbahn. © Future Iamge/Imago
Seitenstreifen eines A8-Teilstücks freigegeben.
Autobahn A831: Die mit Abstand kürzeste Fernstraße befindet sich in Baden-Württemberg und trägt die Bezeichnung A831. Sie ist grade einmal 2,3 Kilometer lang und besitzt fünf Ausfahrten. Die Autobahn startet und endet in Stuttgart.  © Marijan Murat/dpa
Frankfurter Kreuz der Autobahn A5.
Autobahn A5: Mit 440 Kilometern ist die A5 verhältnismäßig kurz. Dennoch ist eine der meist befahrenen Straßen Hessens. Künftig könnte sie auch eine von Deutschlands breitesten Autobahnen sein, denn in der Nähe von Frankfurt ist ein Ausbau auf zehn Spuren geplant. Das Projekt ist jedoch sehr umstritten. © Schöning/Imago
Baustelle A 49.
Autobahn A49: Ähnlich wie die A1 ist auch die A49 in Hessen noch im Bau. Zudem stellt sie den am seltensten befahrenen Autobahnabschnitt. Bei Ansbrach wurden im Rahmen der Straßenverkehrszählung 2021 grade einmal 819 Auto pro Tag gezählt.  © Uwe Zucchi/dpa
Stau auf der A114.
Autobahn A114: Auf dieser Fernstraße brauchten die Autofahrer bis zum Oktober 2022 starke Nerven. Satte 95 Prozent (15 von 16 Kilometern) der A114 Kilometer waren Baustelle. Inzwischen ist die Autobahn im Nordosten Berlins wieder komplett befahrbar. Überraschenderweise fielen die Baukosten sogar niedriger aus als zunächst geplant. © Soeren Stache/dpa
Kochertalbrücke der Autobahn A6 über das Kochertal.
Autobahn A6: Die A6 ist wohl eine der wichtigsten Ost-West-Verbindungen und das über die deutschen Grenzen hinaus. In dieses Ranking hat sie es aber nicht wegen ihrer Länge von 484 Kilometer geschafft, sondern wegen der Kochertalbrücke. Dabei handelt es sich nämlich um Deutschlands höchste Autobahnbrücke. In 185 Metern Höhe verläuft die A6 über 1,1 Kilometer durch das Kochertal. Damit ist sie 27 Meter höher als die Moseltalbrücke auf Platz zwei. © Arnulf Hettrich/Imago

Wann eine Raser-Fahrt als „Einzelrennen“ gewertet werden kann

Doch: Es gibt eine Ausnahme, die vielen nicht bekannt ist: Es muss nämlich nicht zwangsläufig mehr als ein Fahrzeug beteiligt sein. Es gibt auch den Tatbestand des „Alleinrasers“ oder des „Einzelrennens“. Laut Absatz 3 des § 315d wird auch bestraft, wer sich „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“.

Noch mehr spannende Themen finden Sie im Newsletter unseres Partners 24auto.de.

Illegales Autorennen: Hohe Strafen, wenn dabei Menschen zu Schaden kommen

Wer auf einem Autobahnabschnitt ohne Geschwindigkeitsbegrenzung „nur“ zu schnell fährt, muss in der Regel keine Strafe befürchten. Der Paragraf ist für Extremfälle gedacht. So wurde beispielsweise gegen einen tschechischen Millionär ermittelt, der mit einem Bugatti Chiron mit bis zu 417 km/h über eine deutsche Autobahn gerast war. Der Vorwurf lautete „Einzelrennen“. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt. Beim „Alleinraser“ ist vieles Auslegungssache, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (1 Ss 199/22 – Urteil vom 14.11.2022) zeigt: Selbst die Flucht vor der Polizei mit überhöhter Geschwindigkeit und Rotlichtverstoß wurde nicht als illegales Rennen gewertet.

In besonderen Fällen können die Strafen für ein illegales Rennen jedoch deutlich über die bereits genannten zwei Jahre Gefängnis hinausgehen. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise andere Menschen in Gefahr gebracht oder „fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet“ werden. In solchen Fällen können bis zu fünf Jahre Haft verhängt werden. Wenn Menschen durch ein Rennen schwer verletzt oder gar getötet werden, kann die Gefängnisstrafe sogar bis zu zehn Jahre betragen.

Rubriklistenbild: © YAY Images/Imago

Kommentare