„Ein langfristiges Projekt“

Beamte und Politiker sollen künftig einzahlen: Fachleute begrüßen Renten-Reformpläne

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  • Carmen Mörwald
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Die Arbeitsministerin plant, das Rentensystem zu reformieren. Rechtliche und politische Hürden sind hoch, Sozialverbände begrüßen das Vorhaben jedoch.

Berlin – Debatten um die Rente reißen auch mit der neuen Regierung nicht ab. Merz hatte angekündigt, eine eigene Rentenreformkommission einzusetzen, um die „Alterssicherung für alle Generationen gerecht“ auszugestalten. Doch manche Vorhaben innerhalb der Koalition stoßen nicht von allen Seiten auf Zuspruch.

Debatte um die Rente: „Weder fair noch nahhaltig“ – Sozialverbände unterstützen Bas-Reformpläne

Im Jahr 2024 waren in Deutschland etwa 3,4 Millionen Rentner von Armut betroffen. Davon sind mehr als zwei Drittel Frauen. Diese Information stammt aus einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes, die auf Anfrage des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) erstellt wurde, wie der Stern berichtete.

Tragen bald mehr Menschen zur Rente bei? Arbeitsministerin Bas preschte mit ihren Reformplänen für das Rentensystem vor, Sozialverbände begrüßen den Vorstoß. (Symbolbild)

Diese Zahlen könnten die Diskussion über eine umfassende Reform des deutschen Rentensystems erneut anheizen. Im Fokus steht die Forderung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), künftig auch Beamte und Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.

„Derzeit trägt der Steuerzahler sowohl die Versorgung von rund 1,7 Millionen Pensionären und ihren Hinterbliebenen mit etwa 60 Milliarden Euro als auch die Renten von 21 Millionen Menschen mit 80 Milliarden Euro jährlich. Das ist auf Dauer weder fair noch nachhaltig“, erklärt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, gegenüber IPPEN.MEDIA. Daher sieht man die Pläne, künftig auch Beamten und Politiker zur Kasse zu bitten, als einen „wichtigen und überfälligen Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit im System“.

Nachbarland als Vorreiter für Rentenreform: „Zeigen, dass Umbau des Rentensystems machbar ist“

Österreich wird oft als Vorbild für solche Vorhaben in Deutschland genannt. Seit 2005 zahlen dort Beamte Beiträge in eine Rentenkasse ein, die für die Versorgung der pensionierten Beamten genutzt wird. Gleichzeitig wurde die Verbeamtung stark eingeschränkt, sodass nur noch bestimmte Berufsgruppen den Beamtenstatus erhalten. Bereits 1997 wurde die Politikerpension abgeschafft, Politiker zahlen in dieselbe Rentenkasse wie Angestellte.

„Länder wie Österreich zeigen, dass ein solcher Umbau des Rentensystems machbar ist. Die Folge wäre ein gerechteres, breiter finanziertes Rentensystem, das langfristig stabiler und gesellschaftlich akzeptierter wäre“, sagte Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland SoVD, zu unserer Redaktion. Laut Alterssicherungsbericht erhielten verbeamtete Bundesbedienstete Anfang 2023 im Durchschnitt über 3000 Euro brutto pro Monat an Pension, während Rentner durchschnittlich nur etwa 1500 Euro brutto im Monat erhalten. Das bezeichnet auch der Geschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands als „ungerecht und unzeitgemäß“.

Geplante Rentenreform würde laut CSU die Probleme nicht lösen – Sozialverband widerspricht der Kritik

Die Grundidee besteht darin, dass die Beiträge von Beamtinnen und Beamten, Politikerinnen und Politikern sowie Selbstständigen die Einnahmen der Rentenkasse erhöhen und somit auch das Rentenniveau steigern würden, während die Rentenbeiträge für alle sinken könnten. Wirtschaftsliberale wie Wolfgang Kubicki (FDP) halten das Vorhaben jedoch für nicht finanzierbar. Auch der dbb Beamtenbund warnt vor hohen Kosten. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann bezeichnete die Pläne in der Bild am Sonntag als „alte SPD-Ideen“, die „die Probleme in der Rentenversicherung [nicht lösen]“.

„Laut dem aktuellen Gutachten des Sachverständigenrats (2023/2024) würde eine solche Reform die Rentenversicherung auf absehbare Zeit nicht teurer machen – im Gegenteil: Bis in die 2070er Jahre sind positive Effekte auf die Einnahmeseite zu erwarten“, entgegnet Bentele vom VdK bei IPPEN.MEDIA. „Die Einbeziehung der Beamten ist ein langfristiges Projekt, das Jahre dauern und eine lange Übergangszeit haben wird“, gibt Engelmeier indes gegenüber unserer Redaktion zu bedenken. Spätere Generationen könnten jedoch höhere Rentenbeiträge zahlen müssen, so Befürchtungen aus Wirtschaftskreisen.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

Umsetzung einer Rentenreform in Deutschland gestaltet sich wohl schwierig

Ein weiterer Aspekt betrifft laut Bentele die bei vielen Bundesländern nicht ausreichenden oder immer wieder angezapften Rücklagen für ihre Beamtenversorgung. Eine Reform könnte hier laut der Expertin Abhilfe schaffen. „Natürlich müssten Bund, Länder und Kommunen im Reformfall Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Aber mit einer gerechteren Steuerpolitik – etwa durch eine stärkere Besteuerung großer Vermögen – könnten hier finanzielle Spielräume entstehen, die die Rentenkasse entlasten würden, aber vor allem auch die Ungerechtigkeiten beseitigen. Dazu muss man nur mal die Ansprüche eines Angestellten und eines verbeamteten Lehrers vergleichen“, erklärte die VdK-Präsidentin bei IPPEN.MEDIA.

Die Umsetzung einer solchen Reform ist jedoch mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Anders als in Österreich sind in Deutschland die Beamtenansprüche verfassungsrechtlich geschützt. Zudem müsste eine Reform der Beamtenversorgung von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen werden. Ein wichtiger Impuls für eine Reform der Rente könnte laut Engelmeier aber aus der Politik selbst kommen: „Hier könnten die Parlamentarier und Parlamentarierinnen selbst ein mutiges Signal setzen und als erste mit gutem Beispiel vorangehen. Vizekanzler Lars Klingbeil hat hier ja gerade einen ersten Akzent gesetzt.

Rubriklistenbild: © peppi/Imago

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