VonSebastian Oppenheimerschließen
Wer unerlaubt auf einem Behindertenparkplatz parkt, muss tief in die Tasche greifen. Doch wer ist eigentlich für einen entsprechenden Parkausweis berechtigt?
Ein sogenannter Behindertenparkplatz ist für Menschen mit körperlichen Einschränkungen eine große Erleichterung. Meist liegt der Stellplatz in der Nähe des Eingangs eines zugehörigen Gebäudes – damit der Weg ans Ziel möglichst kurz ist. Für Personen, die darauf angewiesen sind, ist es daher besonders frustrierend, wenn eine unberechtigte Person dort parkt. Immerhin: Für Parksünder wird es teuer. Sie müssen in diesem Fall mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen und die Behörden können das Auto abschleppen lassen, was in der Regel mit erheblichen Kosten verbunden ist. Um auf einem Behindertenparkplatz zu parken, benötigt man einen entsprechenden Ausweis. Doch: Wer ist berechtigt, ein solches Dokument zu erhalten?
Behindertenparkausweis: Es gibt zwei verschiedene Versionen
Zu beachten ist zunächst einmal, dass ein allgemeiner Schwerbehindertenausweis nicht ausreicht, um auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen. Wer sein Fahrzeug dort abstellen möchte, benötigt einen blauen EU-Parkausweis für Behinderte. Wie ein Parkschein auch, muss der Ausweis gut sichtbar im Auto ausgelegt werden. Es gibt auch einen orangefarbenen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen, der jedoch nicht zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen berechtigt. Beide Parkausweise bieten zahlreiche Erleichterungen für ihre Besitzer, wie der Automobil-Club Verkehr (ACE) ausführt:
- Parken in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Entladen in bestimmten Zeiten gewährt wird
- Unbegrenztes und gebührenfreies Parken auf Parkplätzen mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten
- Bis zu drei Stunden Parken im eingeschränkten Halteverbot oder im Zonenhalteverbot
- Bis zu drei Stunden Parken auf Bewohnerparkplätzen auch ohne den entsprechenden Bewohnerparkausweis
- Parken in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen (sofern dabei nicht der Verkehr behindert wird)
Parken mit Behindertenausweis: Die berechtigte Person muss sich mit im Fahrzeug befinden
Die Parkerleichterungen gelten auch für den Fahrer, der die behinderte Person befördert. Wenn die parkberechtigte Person jedoch nicht im Auto ist, entfallen auch die mit dem Ausweis verbundenen Parkerleichterungen. Der Parkausweis ist also nicht für das Fahrzeug selbst gültig.
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Ein blauer EU-Behindertenparkausweis wird in Deutschland in der Regel Personen ausgestellt, die bestimmte Merkzeichen in ihrem Schwerbehindertenausweis haben. Dazu gehören laut ADAC:
- „aG“ (außergewöhnliche Behinderung): Diese liegt vor, wenn sich ein Mensch dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder sehr großer Kraftanstrengung außerhalb des Kraftfahrzeugs bewegen kann.
- „Bl“ (blind): Dieses Merkzeichen wird ausgestellt, wenn die Sehstärke auf dem besseren Auge bei 2 Prozent oder weniger liegt.
- Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie: Speziell contergangeschädigte Menschen leiden häufig unter fehlenden beziehungsweise fehlgebildeten Gliedmaßen.
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Orangefarbener Behindertenparkausweis: Diese Voraussetzungen braucht es
Der orangefarbene Behindertenparkausweis kann laut bussgeldkatalog.de bei Erfüllung einer der folgenden Voraussetzungen ausgestellt werden:
- bei Merkzeichen „G“ und „B“ sowie einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 für Einschränkungen der unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule, sofern diese Auswirkungen auf das Gehvermögen haben
- bei Merkzeichen „G“ und „B“ sowie einem GdB von 70 oder mehr wegen Einschränkungen der unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule sowie einem GdB von 50 oder mehr wegen Erkrankungen des Herzens oder der Atemwege
- bei Morbus Crohn sowie einem GdB von 60 oder mehr
- bei Colitis ulcerosa sowie einem GdB von 60 oder mehr
- bei künstlichem Darmausgang und gleichzeitig künstlicher Harnableitung sowie einem GdB von 70 oder mehr
Ein Behindertenparkausweis muss immer bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden, wo alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden müssen.
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