Spezielle Rechte

Behindertenparkausweis: Unter diesen Voraussetzungen können Autobesitzer ihn erhalten

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Wer unerlaubt auf einem Behindertenparkplatz parkt, muss tief in die Tasche greifen. Doch wer ist eigentlich für einen entsprechenden Parkausweis berechtigt?

Ein sogenannter Behindertenparkplatz ist für Menschen mit körperlichen Einschränkungen eine große Erleichterung. Meist liegt der Stellplatz in der Nähe des Eingangs eines zugehörigen Gebäudes – damit der Weg ans Ziel möglichst kurz ist. Für Personen, die darauf angewiesen sind, ist es daher besonders frustrierend, wenn eine unberechtigte Person dort parkt. Immerhin: Für Parksünder wird es teuer. Sie müssen in diesem Fall mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen und die Behörden können das Auto abschleppen lassen, was in der Regel mit erheblichen Kosten verbunden ist. Um auf einem Behindertenparkplatz zu parken, benötigt man einen entsprechenden Ausweis. Doch: Wer ist berechtigt, ein solches Dokument zu erhalten?

Auf einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz dürfen nur Menschen im Besitz eines blauen EU-Behindertenparkausweises parken. (Symbolbild)

Behindertenparkausweis: Es gibt zwei verschiedene Versionen

Zu beachten ist zunächst einmal, dass ein allgemeiner Schwerbehindertenausweis nicht ausreicht, um auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen. Wer sein Fahrzeug dort abstellen möchte, benötigt einen blauen EU-Parkausweis für Behinderte. Wie ein Parkschein auch, muss der Ausweis gut sichtbar im Auto ausgelegt werden. Es gibt auch einen orangefarbenen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen, der jedoch nicht zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen berechtigt. Beide Parkausweise bieten zahlreiche Erleichterungen für ihre Besitzer, wie der Automobil-Club Verkehr (ACE) ausführt:

  • Parken in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Entladen in bestimmten Zeiten gewährt wird
  • Unbegrenztes und gebührenfreies Parken auf Parkplätzen mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten
  • Bis zu drei Stunden Parken im eingeschränkten Halteverbot oder im Zonenhalteverbot
  • Bis zu drei Stunden Parken auf Bewohnerparkplätzen auch ohne den entsprechenden Bewohnerparkausweis
  • Parken in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen (sofern dabei nicht der Verkehr behindert wird)

Parken mit Behindertenausweis: Die berechtigte Person muss sich mit im Fahrzeug befinden

Die Parkerleichterungen gelten auch für den Fahrer, der die behinderte Person befördert. Wenn die parkberechtigte Person jedoch nicht im Auto ist, entfallen auch die mit dem Ausweis verbundenen Parkerleichterungen. Der Parkausweis ist also nicht für das Fahrzeug selbst gültig.

Darauf fährt Deutschland ab: Die beliebtesten Automarken im Jahr 2024

Fahraufnahme eines Ford Explorer
Platz 10: Ford. Gerade so hat es der Autobauer Ford in die Top-10 des Rankings geschafft – mit 12,1 Punkten landete die Marke auf Rang 10. Das Foto zeigt einen Ford Explorer. © Ford
Fahraufnahme eines Opel Corsa
Platz 9: Opel. Die Rüsselsheimer landeten mit 12,3 Punkten ebenfalls unter den zehn beliebtesten Automarken der Deutschen. Das Foto zeigt einen Opel Corsa. © Opel
Fahraufnahme eines Porsche Taycan Turbo GT
Platz 8: Porsche. Die Stuttgarter landeten im YouGov-Ranking auf dem achten Platz, sie erreichten 14,8 Punkte. Das Bild zeigt einen Porsche Taycan Turbo GT. © Porsche
Fahraufnahme eines Volvo EX90.
Platz 7: Volvo. Schon lange ist der schwedische Autobauer in Händen des chinesischen Herstellers Geely – dennoch bleibt Marke in Deutschland beliebt. Volvo landete mit 14,7 Punkten auf dem siebten Platz. Das Foto zeigt einen Volvo EX90. © Volvo
Fahraufnahme eines Toyota Yaris
Platz 6: Toyota. Für die Top-5 hat es für die Japaner nicht ganz gereicht – dennoch sicherte sich die Importmarke im Ranking den sechsten Rang. Das Foto zeigt einen Toyota Yaris. © Toyota
Fahraufnahme eines Skoda Kodiaq
Platz 5: Skoda. In Deutschland ist die tschechische Marke längst sehr beliebt – das unterstreicht auch der fünfte Platz im Ranking (16,1 Punkte). Das Foto zeigt einen Skoda Kodiaq. © Skoda
Fahraufnahme eines BMW M5
Platz 4: BMW. Nur knapp verpassten die Münchner den Sprung aufs Treppchen – mit 24,3 Punkten landeten sie auf dem vierten Platz. Das Foto zeigt einen BMW M5. © BMW
Fahraufnehme eines VW Golf GTI
Platz 3: Volkswagen. Auch die „Ikone Golf“ hat sicherlich dazu beitragen, dass sich Volkswagen im Ranking den dritten Platz sichern konnte (24,4 Punkte). Das Foto zeigt einen VW Golf GTI. © VW
Fahraufnahme eines Mercedes-AMG SL 63 S E-Performance
Platz 2: Mercedes-Benz. Für die Spitze hat es nicht ganz gereicht – dennoch sicherten sich die Stuttgarter in der YouGov-Auswertung mit 24,7 Punkten Rang zwei. Das Bild zeigt einen Mercedes-AMG SL 63 S E-Performance. © Mercedes
Fahraufnahme eines Audi e-tron GT
Platz 1: Audi. Die Ingolstädter haben im Ranking mit 25,7 Punkten die Nase vorn. Das Foto zeigt den facegelifteten Audi e-tron GT. © Audi

Ein blauer EU-Behindertenparkausweis wird in Deutschland in der Regel Personen ausgestellt, die bestimmte Merkzeichen in ihrem Schwerbehindertenausweis haben. Dazu gehören laut ADAC:

  • „aG“ (außergewöhnliche Behinderung): Diese liegt vor, wenn sich ein Mensch dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder sehr großer Kraftanstrengung außerhalb des Kraftfahrzeugs bewegen kann.
  • „Bl“ (blind): Dieses Merkzeichen wird ausgestellt, wenn die Sehstärke auf dem besseren Auge bei 2 Prozent oder weniger liegt.
  • Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie: Speziell contergangeschädigte Menschen leiden häufig unter fehlenden beziehungsweise fehlgebildeten Gliedmaßen.

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Orangefarbener Behindertenparkausweis: Diese Voraussetzungen braucht es

Der orangefarbene Behindertenparkausweis kann laut bussgeldkatalog.de bei Erfüllung einer der folgenden Voraussetzungen ausgestellt werden:

  • bei Merkzeichen „G“ und „B“ sowie einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 für Einschränkungen der unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule, sofern diese Auswirkungen auf das Gehvermögen haben
  • bei Merkzeichen „G“ und „B“ sowie einem GdB von 70 oder mehr wegen Einschränkungen der unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule sowie einem GdB von 50 oder mehr wegen Erkrankungen des Herzens oder der Atemwege
  • bei Morbus Crohn sowie einem GdB von 60 oder mehr
  • bei Colitis ulcerosa sowie einem GdB von 60 oder mehr
  • bei künstlichem Darmausgang und gleichzeitig künstlicher Harnableitung sowie einem GdB von 70 oder mehr

Ein Behindertenparkausweis muss immer bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden, wo alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden müssen.

Rubriklistenbild: © Dreamstime/Imago

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