Teurer Fehler

Geldstrafe vermeiden: So positionieren Sie Ihren Parkschein adäquat

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Geldstrafe trotz Parkschein? Meistens liegt es an der inkorrekten Platzierung des Tickets. An diversen Orten ist dies nämlich untersagt.

Die Suche nach einem Parkplatz kann schnell zu einer anstrengenden Angelegenheit werden. Hat man schließlich einen gefunden, ist es oft so, dass entweder eine Parkscheibe oder ein Parkschein erforderlich ist. Dies scheint eine klare Regel zu sein – zumindest sollte man das annehmen. Denn trotz Parkschein erhalten Autofahrer immer wieder Strafzettel und ziehen vor Gericht.

Allerdings ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) in dieser Hinsicht recht eindeutig: Der Parkschein muss „am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar“ sein – so steht es in § 13, Absatz 1. Aber was genau bedeutet das und wo sollte der Ausdruck des Parkautomaten platziert werden, um keinen Strafzettel zu bekommen?

Korrekte Positionierung des Parkscheins: Windschutzscheibe und Heck sind akzeptabel

Im Grunde ist das ziemlich einfach: Der Parkschein muss so positioniert sein, dass er von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes auf den ersten Blick erkannt werden kann. Die meisten Autofahrer wählen wahrscheinlich das Armaturenbrett im Bereich der Front- oder Seitenscheiben. Hier ist er gut sichtbar und es droht keine Gefahr – es sei denn, Sie parken zu lange.

Der Parkschein muss immer gut sichtbar im Auto platziert sein.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Parkschein auf der Kofferraumabdeckung im Heck zu platzieren. Auch hier ist er leicht von außen zu erkennen. Sie sollten jedoch darauf achten, dass der Parkschein nicht von anderen Gegenständen verdeckt wird, um Missverständnisse zu vermeiden.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Parkschein in der Mittelkonsole führt zu Strafzetteln

Das Parkticket in der Mittelkonsole zwischen Fahrer- und Beifahrersitz zu platzieren, ist indes keine gute Idee. Dort ist es nicht gut sichtbar, wie das Amtsgericht Schwerin (Az.: 35 OWi 83/23) entschieden hat. Die Konsequenz: Trotz eines gültigen Parkscheins droht Ihnen ein hohes Bußgeld. Die Höhe richtet sich dabei nach der Dauer:

  • Bis zu 30 Minuten: 20 Euro
  • Länger als 30 Minuten: 25 Euro
  • Über eine Stunde: 30 Euro
  • Über zwei Stunden: 35 Euro
  • Über drei Stunden: 40 Euro

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In der Regel geht das Ordnungsamt hier von 30 Minuten aus. Wer das Parkticket richtig platziert, kann also viel Geld sparen. Besonders, wenn man dank der Brötchentaste kostenlos parkt oder ein anderer Autofahrer einem seinen Parkschein geschenkt hat. Sollte der Parkscheinautomat defekt sein, müssen Sie übrigens eine Parkscheibe auslegen, wenn Sie Ihr Auto dort parken möchten.

Rubriklistenbild: © Jochen Tack/Imago

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