Geldstrafe vermeiden: So positionieren Sie Ihren Parkschein adäquat
VonSimon Mones
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Geldstrafe trotz Parkschein? Meistens liegt es an der inkorrekten Platzierung des Tickets. An diversen Orten ist dies nämlich untersagt.
Die Suche nach einem Parkplatz kann schnell zu einer anstrengenden Angelegenheit werden. Hat man schließlich einen gefunden, ist es oft so, dass entweder eine Parkscheibe oder ein Parkschein erforderlich ist. Dies scheint eine klare Regel zu sein – zumindest sollte man das annehmen. Denn trotz Parkschein erhalten Autofahrer immer wieder Strafzettel und ziehen vor Gericht.
Allerdings ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) in dieser Hinsicht recht eindeutig: Der Parkschein muss „am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar“ sein – so steht es in § 13, Absatz 1. Aber was genau bedeutet das und wo sollte der Ausdruck des Parkautomaten platziert werden, um keinen Strafzettel zu bekommen?
Korrekte Positionierung des Parkscheins: Windschutzscheibe und Heck sind akzeptabel
Im Grunde ist das ziemlich einfach: Der Parkschein muss so positioniert sein, dass er von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes auf den ersten Blick erkannt werden kann. Die meisten Autofahrer wählen wahrscheinlich das Armaturenbrett im Bereich der Front- oder Seitenscheiben. Hier ist er gut sichtbar und es droht keine Gefahr – es sei denn, Sie parken zu lange.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Parkschein auf der Kofferraumabdeckung im Heck zu platzieren. Auch hier ist er leicht von außen zu erkennen. Sie sollten jedoch darauf achten, dass der Parkschein nicht von anderen Gegenständen verdeckt wird, um Missverständnisse zu vermeiden.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen
Parkschein in der Mittelkonsole führt zu Strafzetteln
Das Parkticket in der Mittelkonsole zwischen Fahrer- und Beifahrersitz zu platzieren, ist indes keine gute Idee. Dort ist es nicht gut sichtbar, wie das Amtsgericht Schwerin (Az.: 35 OWi 83/23) entschieden hat. Die Konsequenz: Trotz eines gültigen Parkscheins droht Ihnen ein hohes Bußgeld. Die Höhe richtet sich dabei nach der Dauer: