Zwei Schilder mit unterschiedlicher Bedeutung

„Herrscht Unklarheit“: ADAC gesteht Verwechslungsgefahr bei zwei Verkehrsschildern

  • schließen

Laut ADAC werden die Schilder „Verkehrsberuhigter Bereich“ und „Spielstraße“ häufiger verwechselt. Wir erklären Verkehrsteilnehmern, was die beiden Warnschilder bedeuten.

München ‒ Die Schilder sehen zwar grundverschieden aus, werden aber laut Verkehrsclub ADAC häufiger von Straßenteilnehmern verwechselt. Das eine Schild ist eckig und blau mit weißen Symbolen. Es zeigt ein Auto, ein Haus und eine große und kleine Person beim Ballspielen. Es deutet auf einen „verkehrsberuhigten Bereich“ hin. Das andere Schild ist rot-weiß und rund, gekennzeichnet mit dem Zusatzzeichen eines spielenden Kindes mit Ball. Hierbei handelt es sich um eine „Spielstraße“. Doch an welche Regeln müssen sich Autofahrer in den entsprechenden Bereichen halten?

Die Bedeutung von Verkehrsschildern sorgt immer wieder für Fragezeichen – doch wer gegen die Vorgaben verstößt riskiert ein Bußgeld. Auch beim Verkehrsschild „Anlieger frei“ droht ein Bußgeld.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

„Spielstraße“ versus „verkehrsberuhigter Bereich“: Schilder mit unterschiedlicher Bedeutung

„Wir haben leider keine Informationen darüber, wie viele Menschen die Schilder verwechseln, aber dass bei beiden Schilder Unklarheit herrscht, das sehen wir auch“, sagt der ADAC gegenüber dem Portal inrlp.de. Der Verkehrsclub warnt vor der Verwechslungsgefahr. Denn „eine Spielstraße und ein verkehrsberuhigter Bereich sind nicht das Gleiche.“ Weil der verkehrsberuhigte Bereich in der Praxis aber deutlich öfter vorkomme, werde er umgangssprachlich meistens als Spielstraße bezeichnet.

Verkehrsschild weist auf einen „Verkehrsberuhigten Bereich“ hin.

Diese Regeln gelten in einem verkehrsberuhigten Bereich:

  • In einer verkehrsberuhigten Zone bzw. Bereich sind Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt. Fußgänger, egal ob klein oder groß, müssen nicht am Fahrbahnrand gehen, sondern dürfen die gesamte Straße nutzen. Wenn nötig, müssen Fahrzeuge warten. Kinder dürfen hier spielen, allerdings dürfen Fußgänger ihrerseits den Fahrverkehr nicht behindern. Fußgänger müssen zur Seite gehen, wenn ein Fahrzeug vorbeifahren möchte. Die Straße darf nicht blockiert werden, etwa durch große Gegenstände, Spielzeug oder Ähnliches.
  • Motorisierte Fahrzeuge und Fahrräder dürfen hier maximal Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Was die Straßenverkehrsordnung (StVO) unter Schrittgeschwindigkeit versteht, erklärt der ADAC auf seiner Internetseite. Autofahrer, die gegen das Tempo verstoßen und Fußgänger gefährden, müssen mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Das können bei einer Überschreitung von bis zu 10 km/h bereits rund 60 Euro und ein Punkt ins Flensburg sein. Zum Fahrverbot kommt es, wenn Fahrer bis zu 30 km/h schneller sind. Sie zahlen dann nicht nur rund 210 Euro Strafe, sondern sie müssen auch ihren Führerschein aller Voraussicht nach einen Monat abgeben. Auch Fußgänger müssen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ein Bußgeld zahlen.
  • Wichtig in dieser Zone: Hier gilt „rechts vor links“. Das heißt, bei kreuzenden Straßen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs müssen Fahrzeuge und Fahrräder die entsprechenden Vorfahrtsregeln beachten.
  • In der Zone darf lediglich in speziell ausgewiesenen Flächen geparkt werden. Ausnahmen gelten dem ADAC zufolge ausschließlich für das Be- und Entladen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Verkehrssünder, die außerhalb der markierten Flächen parken, zahlen dafür zehn Euro. Wer dort länger als drei Stunden sein Auto stehen lässt, muss bereits mit 30 Euro rechnen.  

Das rot-weiße Schild mit Zusatzzeichen weist auf eine Spielstraße hin.

Verkehrsschild weist auf eine „Spielstraße“ hin.

Folgende Regeln gelten in einer Spielstraße:

  • In der Spielstraße sind Fahrzeuge komplett verboten. Der Verkehr wird komplett ausgeschlossen. Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht.

Rubriklistenbild: © Martin Müller/imago

Kommentare